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RatgeberÖsterreich

Abschöpfungsverfahren Österreich: 3 Jahre zur Restschuldbefreiung

Das Abschöpfungsverfahren nach österreichischer IO: Dauer, Obliegenheiten, pfändbares Einkommen und der Weg zur Restschuldbefreiung erklärt.

Dr. Michael Steinberger
12 Min. Lesezeit

Abschöpfungsverfahren: In 3 Jahren schuldenfrei

Das Abschöpfungsverfahren ist der Weg zur Restschuldbefreiung, wenn der Zahlungsplan von den Gläubigern abgelehnt wurde. Seit 2021 dauert es nur noch 3 Jahre.

Was ist das Abschöpfungsverfahren?

Definition

Im Abschöpfungsverfahren treten Sie den pfändbaren Teil Ihres Einkommens für einen bestimmten Zeitraum an einen Treuhänder ab. Dieser verteilt die Beträge an die Gläubiger.

Die Reform 2021

| Aspekt | Vor 17.7.2021 | Seit 17.7.2021 |

|--------|---------------|----------------|

| Dauer | 5-7 Jahre | 3 Jahre |

| Mindestquote | Ja (10%) | Nein |

| Redlicher Schuldner | Erforderlich | Erforderlich |

Voraussetzungen

Wann kommt das Abschöpfungsverfahren?

  • Zahlungsplan gescheitert
  • - Gläubiger haben nicht zugestimmt

    - Oder: Kein Zahlungsplan vorgelegt

  • Keine Ausschlussgründe
  • - Keine Verurteilung wegen bestimmter Straftaten (5 Jahre)

    - Kein früheres Abschöpfungsverfahren (20 Jahre)

    - Keine Obliegenheitsverletzung in früherem Verfahren

    Ausschlussgründe im Detail

    Absolut (dauerhaft):
    • Verurteilung wegen betrügerischer Krida
    • Verurteilung wegen grob fahrlässiger Gläubigerschädigung
    Temporär:
    • Früheres Abschöpfungsverfahren < 20 Jahre
    • Verurteilung wegen Eigentumsdelikten < 5 Jahre

    Ablauf des Verfahrens

    Phase 1: Antrag auf Abschöpfung

    Nach Ablehnung des Zahlungsplans:

    ``

    Schuldner stellt Antrag auf Einleitung

    des Abschöpfungsverfahrens

    ↓

    Gericht prüft Voraussetzungen

    ↓

    Bestellung des Treuhänders

    ↓

    Beginn der Abschöpfungsphase

    `

    Phase 2: Laufende Abschöpfung (3 Jahre)

    Monatlicher Ablauf:
  • Arbeitgeber überweist pfändbaren Teil an Treuhänder
  • Treuhänder sammelt Beträge
  • Jährliche Verteilung an Gläubiger
  • Phase 3: Restschuldbefreiung

    Nach 3 Jahren:

    • Antrag auf Restschuldbefreiung
    • Gerichtsprüfung der Obliegenheiten
    • Beschluss über Restschuldbefreiung

    Pfändbares Einkommen

    Das Existenzminimum 2025

    Unpfändbarer Grundbetrag: ca. EUR 1.290/Monat Erhöhung bei Unterhaltspflichten:

    | Unterhaltsberechtigte | Zusatzbetrag |

    |----------------------|--------------|

    | 1 Person | + EUR 290 |

    | 2 Personen | + EUR 580 |

    | 3 Personen | + EUR 870 |

    Pfändungstabelle (Beispiele 2025)

    | Netto-Einkommen | Pfändbar (ohne UP) | Pfändbar (1 UP) |

    |-----------------|--------------------| ----------------|

    | EUR 1.400 | EUR 37 | EUR 0 |

    | EUR 1.600 | EUR 155 | EUR 0 |

    | EUR 1.800 | EUR 273 | EUR 114 |

    | EUR 2.000 | EUR 391 | EUR 232 |

    | EUR 2.500 | EUR 686 | EUR 527 |

    | EUR 3.000 | EUR 981 | EUR 822 |

    UP = Unterhaltspflicht

    Sonderzahlungen

    13./14. Gehalt:
    • Ebenfalls pfändbar
    • Gleiche Berechnung
    Überstunden:
    • Zählen zum Einkommen
    • Erhöhen pfändbaren Betrag

    Obliegenheiten (§ 210 IO)

    Was Sie tun MÜSSEN

  • Erwerbsobliegenheit
  • - Zumutbare Arbeit annehmen

    - Sich um Arbeit bemühen

    - Arbeitslosengeld beantragen

  • Auskunftsobliegenheit
  • - Einkommen vollständig angeben

    - Änderungen mitteilen

    - Jährliche Vermögenserklärung

  • Herausgabeobliegenheit
  • - 50% von Erbschaften abführen

    - 50% von Schenkungen abführen

    - Gewinne teilweise abführen

    Was Sie NICHT tun dürfen

  • Keine neuen Schulden
  • - Ausnahme: Lebensnotwendiges

  • Keine Vermögensverheimlichung
  • - Alle Einkünfte angeben

    - Vermögen offenlegen

  • Keine Gläubigerbevorzugung
  • - Keine Sonderzahlungen an einzelne

    - Gleichbehandlung

    Folgen von Obliegenheitsverletzungen

    | Schwere | Beispiel | Folge |

    |---------|----------|-------|

    | Leicht | Verspätete Meldung | Ermahnung |

    | Mittel | Verschweigen von Nebenjob | Verlängerung |

    | Schwer | Vorsätzliche Verheimlichung | Versagung RSB |

    Der Treuhänder

    Aufgaben

    • Einzug der pfändbaren Beträge
    • Verwaltung der Masse
    • Jährliche Verteilung
    • Überwachung der Obliegenheiten
    • Berichterstattung an Gericht

    Vergütung

    Der Treuhänder erhält:

    • Pauschale pro Jahr
    • Prozentsatz der Verteilung
    Typisch: EUR 300-500/Jahr

    Nach 3 Jahren: Restschuldbefreiung

    Antrag stellen

    Nach Ablauf der 3 Jahre:

    `

    Schuldner stellt Antrag auf Erteilung

    der Restschuldbefreiung

    ↓

    Gericht prüft:

    • Obliegenheiten eingehalten?
    • Keine Versagungsgründe?
    ↓

    Beschluss über Restschuldbefreiung

    ``

    Wirkung der Restschuldbefreiung

    Alle erfassten Schulden erlöschen:
    • Rechnungen
    • Kredite
    • Steuerschulden
    • Sozialversicherungsbeiträge
    Ausnahmen (erlöschen NICHT):
    • Vorsätzlich unerlaubte Handlungen
    • Geldstrafen
    • Verfahrenskosten bei Unterhaltsschulden

    Vorzeitige Restschuldbefreiung

    Möglich bei:
    • Erfüllung einer Quote (durch Einmalzahlung)
    • Einigung mit allen Gläubigern

    Leben während des Abschöpfungsverfahrens

    Was Sie behalten dürfen

    • Existenzminimum
    • Angemessene Wohnung
    • Notwendiger Hausrat
    • Berufsausübungs-Gegenstände
    • Angemessenes Kraftfahrzeug (wenn für Arbeit nötig)

    Praktische Tipps

  • Budget erstellen
  • - Mit Existenzminimum planen

    - Keine Luxusausgaben

  • Arbeit behalten/finden
  • - Erwerbsobliegenheit beachten

    - Mehr Arbeit = höhere Quote (aber auch höhere Pfändung)

  • Alle Änderungen melden
  • - Jobwechsel

    - Gehaltserhöhung

    - Umzug

    - Erbschaft

  • Kontakt zum Treuhänder
  • - Erreichbar bleiben

    - Fragen klären

    - Probleme ansprechen

    Häufige Fragen (FAQ)

    Kann ich während der Abschöpfung arbeiten?

    Ja, Sie MÜSSEN sogar! Die Erwerbsobliegenheit verpflichtet Sie zur Arbeit. Das Existenzminimum bleibt immer geschützt.

    Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

    • Arbeitslosengeld ist auch pfändbar (über Existenzminimum)
    • Bemühen Sie sich nachweislich um Arbeit
    • Dokumentieren Sie Bewerbungen

    Kann die Abschöpfung verlängert werden?

    In Ausnahmefällen ja, z.B. bei Obliegenheitsverletzungen. Normal sind aber 3 Jahre.

    Was ist mit Erbschaften?

    50% einer Erbschaft während des Verfahrens müssen an die Masse abgeführt werden. Die anderen 50% dürfen Sie behalten.

    Darf ich ein Konto haben?

    Ja, Sie brauchen ein Konto für Ihr Einkommen. Es empfiehlt sich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

    Vergleich: Zahlungsplan vs. Abschöpfung

    | Aspekt | Zahlungsplan | Abschöpfungsverfahren |

    |--------|--------------|----------------------|

    | Dauer | Bis 5 Jahre | 3 Jahre |

    | Quote | Verhandelt | Keine Mindestquote |

    | Gläubiger | Müssen zustimmen | Kein Zustimmungserfordernis |

    | Flexibilität | Höher | Geringer |

    | Kontrolle | Gering | Treuhänder überwacht |

    Fazit

    Das Abschöpfungsverfahren bietet einen klaren Weg zur Entschuldung:

    • 3 Jahre konsequent Obliegenheiten einhalten
    • Existenzminimum ist geschützt
    • Restschuldbefreiung am Ende
    Ihr Weg:
  • Zahlungsplan versuchen (wenn möglich)
  • Bei Scheitern: Abschöpfung beantragen
  • 3 Jahre Obliegenheiten erfüllen
  • Restschuldbefreiung erhalten
  • Schuldenfreier Neustart!
  • ---

    Hinweis: Die Pfändungsfreigrenzen ändern sich jährlich. Aktuelle Werte beim Gericht oder Schuldnerberatung erfragen.

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