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RATGEBER · ÖSTERREICH · IO

Ediktsdatei — Das österreichische Insolvenzregister

Die Ediktsdatei ist die zentrale Plattform für alle Insolvenz- bekanntmachungen in Österreich. Erfahren Sie, wie Sie das Register nutzen und welche Fristen gelten.

Alle Insolvenzverfahren in Österreich werden in der Ediktsdatei veröffentlicht. Die Bekanntmachung löst wichtige Fristen aus — insbesondere die Frist zur Forderungsanmeldung.

§ 74 IO

Was ist die Ediktsdatei?

Die Ediktsdatei (ediktsdatei.justiz.gv.at) ist das offizielle Online-Portal des österreichischen Justizministeriums für gerichtliche Bekanntmachungen — insbesondere Insolvenz-Edikte.

Die Ediktsdatei enthält:

  • Eröffnungsedikte (Konkurseröffnungen)
  • Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
  • Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
  • Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurse)
  • Berichtstagsatzungen und Prüfungstagsatzungen
  • Aufhebungsbeschlüsse

Wie nutze ich die Ediktsdatei?

Schritt-für-Schritt:

  1. Besuchen Sie ediktsdatei.justiz.gv.at
  2. Wählen Sie "Insolvenzediktsdatei" als Kategorie
  3. Geben Sie Suchkriterien ein:
    • Name des Schuldners (Firma oder Person)
    • Aktenzeichen (falls bekannt)
    • Zeitraum der Veröffentlichung
    • Gerichtsbezirk
  4. Prüfen Sie die Ergebnisse und notieren Sie wichtige Termine

Welche Informationen finde ich im Eröffnungsedikt?

InformationBedeutung
AktenzeichenEindeutige Kennung des Verfahrens
SchuldnerName und Adresse
MasseverwalterName und Kontakt des Verwalters
AnmeldefristFrist für Forderungsanmeldung!
PrüfungstagsatzungTermin der Forderungsprüfung
BerichtstagsatzungTermin für Bericht (§ 81a IO)

Wichtige Fristen aus dem Eröffnungsedikt

Die Frist zur Anmeldung von Forderungen beträgt in der Regel 4 Wochen ab Veröffentlichung des Eröffnungsedikts in der Ediktsdatei. Eine verspätete Anmeldung ist möglich, aber mit Kostenfolgen verbunden.

§ 74 Abs 2 IO
FristTypische DauerFolge bei Versäumnis
Forderungsanmeldung4 WochenKostenzuschlag EUR 25-50
Prüfungsklage3 Monate nach PTForderung verfällt!
Rekurs14 TageRechtskraft

Wie lange bleiben Einträge in der Ediktsdatei?

Einträge in der Ediktsdatei sind nicht dauerhaft. Die Löschungsfristen variieren je nach Verfahrensart:

VerfahrensartLöschung nach
Konkursverfahren (Unternehmen)5 Jahre nach Aufhebung
Sanierungsverfahren5 Jahre nach Erfüllung
Schuldenregulierung (Privat)5 Jahre nach Restschuldbefreiung

Ediktsdatei-Überwachung für Gläubiger

Proaktive Überwachung:

Als Gläubiger sollten Sie regelmäßig prüfen, ob Ihre Schuldner insolvent werden. Möglichkeiten:

  • Manuelle Suche in der Ediktsdatei (kostenlos)
  • Professionelle Monitoring-Dienste (z.B. KSV1870)
  • Automatisierte Überwachung via API

Unterschied zur deutschen Insolvenzbekanntmachung

AspektÖsterreichDeutschland
Portalediktsdatei.justiz.gv.atinsolvenzbekanntmachungen.de
ZugangKostenlosKostenlos
Anmeldefrist4 Wochen (üblich)Im Beschluss genannt
Ediktsdatei Österreich — Insolvenzbekanntmachungen einsehen | Konkurse Abwenden