Art. 172 SchKG erklärt — Konkurs abwenden durch Vergleich (3 Wege)
Art. 172 SchKG: Konkurseröffnung verhindern durch Zahlung, Sicherheit oder Vergleich. Die 3 Ziffern erklärt mit Praxisbeispielen, Fristen und Musterschreiben.

Art. 172 SchKG erklärt — Konkurs abwenden durch Vergleich (3 Wege)
Sie haben ein Konkursbegehren erhalten und möchten die Konkurseröffnung verhindern? Art. 172 SchKG bietet Ihnen drei Auswege — der wichtigste davon ist Ziff. 3: Vergleich mit dem Gläubiger.
In diesem Guide erfahren Sie:
- Was Art. 172 SchKG regelt (3 Ziffern erklärt)
- Wie Sie einen Vergleich aushandeln (Ziff. 3)
- Welche Fristen gelten (8-14 Tage!)
- Praxisbeispiele und Musterschreiben
- Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
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Was regelt Art. 172 SchKG?
Gesetzestext (vereinfacht)
Art. 172 SchKG — Einstellung des Konkursverfahrens:
>
Das Konkursgericht stellt das Verfahren ein, wenn:
1. Der Schuldner die Forderung des antragstellenden Gläubigers vollständig bezahlt, ODER
2. Der Schuldner Sicherheit leistet (Bankgarantie, Bürgschaft), ODER
3. Der Gläubiger sein Konkursbegehren zurückzieht (z.B. nach Vergleichsabschluss)
Die 3 Wege im Überblick
| Ziffer | Methode | Voraussetzung | Vorteil |
|--------|---------|---------------|---------|
| Ziff. 1 | Vollständige Zahlung | CHF X verfügbar | Konkurs sofort abgewendet |
| Ziff. 2 | Sicherheitsleistung | Bankgarantie/Bürgschaft | Zeitgewinn, keine Schuldreduktion |
| Ziff. 3 | Vergleich (Rückzug) | Gläubiger stimmt zu | Schuldenschnitt möglich |
Wichtigste Variante: Ziff. 3 — Vergleich mit Gläubiger---
Art. 172 Ziff. 1: Vollständige Zahlung
Funktionsweise
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Sie zahlen die GESAMTE Forderung:
Forderung: CHF 50'000
Zinsen: CHF 2'500
Betreibungskosten: CHF 500
TOTAL: CHF 53'000
`
Folge: Der Gläubiger zieht sein Konkursbegehren zurück. Das Gericht stellt das Verfahren ein (Art. 172 Ziff. 1).
Wann sinnvoll?
- ✅ Sie haben Liquidität (z.B. Darlehen von Familie/Freunden)
- ✅ Forderung ist berechtigt und unbestritten
- ✅ Sie möchten Konkurs-Eintrag vermeiden (SHAB, Betreibungsregister)
Timeline
`
Tag 0: Konkursbegehren zugestellt
│
├─ Tag 1-3: Zahlung veranlassen (Banküberweisung)
├─ Tag 4: Gläubiger bestätigt Zahlungseingang
├─ Tag 5: Gläubiger zieht Konkursbegehren zurück
│
└─ Konkursverhandlung entfällt
`
---
Art. 172 Ziff. 2: Sicherheitsleistung
Funktionsweise
`
Sie stellen Sicherheit in Höhe der Forderung:
Option A: Bankgarantie (z.B. UBS, CS)
Option B: Bürgschaft (Privatperson/Firma)
Option C: Depot (Geld auf Sperrkonto hinterlegen)
`
Folge: Der Gläubiger ist abgesichert und zieht das Konkursbegehren zurück. Sie gewinnen Zeit für Verhandlungen oder Sanierung.
Kosten
| Sicherheitsart | Kosten |
|----------------|--------|
| Bankgarantie | 1-3% p.a. der Garantiesumme (z.B. CHF 500-1'500 für CHF 50'000) |
| Bürgschaft | Kostenlos (wenn Privatperson), Risiko für Bürgen |
| Depot | Kostenlos (eigenes Geld), aber gebunden |
Wann sinnvoll?
- ✅ Sie brauchen Zeit (z.B. Debitorenforderung wird erst in 3 Monaten fällig)
- ✅ Sie erwarten Liquidität (Verkauf von Assets)
- ✅ Sie möchten verhandeln, aber Gläubiger ist misstrauisch
Risiko
⚠️ Wenn Sie nicht zahlen, greift der Gläubiger auf die Sicherheit zu → Geld/Garantie ist weg.
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Art. 172 Ziff. 3: Vergleich (WICHTIGSTE VARIANTE!)
Funktionsweise
Sie handeln mit dem Gläubiger einen Vergleich aus:
Typische Vergleichsstruktur:
`
Forderung: CHF 50'000
Vergleichsangebot:
- Sofortzahlung: CHF 20'000 (40%)
- Ratenzahlung: 6 × CHF 3'000 = CHF 18'000 (36%)
- TOTAL: CHF 38'000 (76%)
- Verzicht: CHF 12'000 (24%)
Gläubiger akzeptiert → zieht Konkursbegehren zurück
`
Vorteile
| Vorteil | Beschreibung |
|---------|--------------|
| Schuldenschnitt | 20-40% Reduktion der Forderung möglich |
| Zeitgewinn | Ratenzahlung statt Sofortzahlung |
| Kein Konkurs | Kein Eintrag im SHAB, keine Stigmatisierung |
| Kosten sparen | Keine Konkurskosten (CHF 5'000-15'000) |
| Flexibilität | Individuell verhandelbar |
Voraussetzungen
Gläubiger muss zustimmen (freiwillig, kein Zwang)
Verhandlungsbereitschaft auf beiden Seiten
Zeitfenster: Vor Konkursverhandlung (8-14 Tage)
Vergleichsangebot attraktiv für Gläubiger (besser als Konkursdividende)
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Vergleich aushandeln: So geht's
Schritt 1: Vermögensanalyse
Berechnen Sie die erwartete Konkursdividende, um ein realistisches Angebot zu machen:
`
VERMÖGENSLAGE:
Liquide Mittel: CHF 10'000
Inventar (Verkauf): CHF 8'000
Debitorenforderungen: CHF 5'000
TOTAL MASSE: CHF 23'000
FORDERUNGSSTRUKTUR:
Klasse 1 (Lohn): CHF 15'000 (privilegiert)
Klasse 3 (inkl. Antragsteller): CHF 80'000
DIVIDENDE:
Masse nach Klasse 1: CHF 23'000 - CHF 15'000 = CHF 8'000
Dividende Klasse 3: CHF 8'000 / CHF 80'000 = 10%
→ Antragsteller erhält im Konkurs: CHF 50'000 × 10% = CHF 5'000
`
Ihr Vergleichsangebot sollte ÜBER der Konkursdividende liegen (sonst kein Anreiz für Gläubiger).
Schritt 2: Vergleichsangebot formulieren
Muster-Vergleichsangebot:
`
An [GLÄUBIGER]
[Adresse]
Betreff: Vergleichsangebot bzgl. Konkursbegehren vom [DATUM]
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezüglich des von Ihnen gestellten Konkursbegehrens über CHF 50'000
möchte ich Ihnen folgenden Vergleich vorschlagen:
VERMÖGENSANALYSE:
Die erwartete Konkursdividende für Klasse-3-Gläubiger beträgt
voraussichtlich 10% (siehe beiliegende Berechnung).
Sie würden im Konkursverfahren ca. CHF 5'000 erhalten.
VERGLEICHSANGEBOT:
Ich biete Ihnen folgende Regelung an:
Sofortzahlung: CHF 20'000 (innerhalb 5 Arbeitstagen)
Ratenzahlung: 6 × CHF 3'000 = CHF 18'000 (monatlich ab 01.05.2026)
TOTAL: CHF 38'000 (76% der Forderung)
Sicherheit:
VR-Bürgschaft über CHF 38'000 (persönliche Haftung)
VERGLEICH:
| Kriterium | Konkurs | Vergleich |
|-----------|---------|-----------|
| Erwartete Quote | 10% = CHF 5'000 | 76% = CHF 38'000 |
| Zeitrahmen | 12-18 Monate | 3-6 Monate |
| Verfahrenskosten | CHF 6'000 (Masseschuld) | Keine |
| Sicherheit | Keine | VR-Bürgschaft |
ANNAHMEFRIST: [DATUM], 17:00 Uhr
Bei Annahme erfolgt:
Sofortzahlung CHF 20'000 am [DATUM]
Rückzug des Konkursbegehrens
Erste Rate am 01.05.2026
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
[Unterschrift]
[Name]
`
Schritt 3: Verhandlung
| Phase | Dauer | Aktivität |
|-------|-------|-----------|
| Erstangebot | Tag 1-2 | Schriftliches Angebot per A-Post + E-Mail |
| Gläubiger-Reaktion | Tag 3-5 | Gläubiger prüft, stellt Rückfragen |
| Verhandlung | Tag 6-8 | Telefonische/persönliche Verhandlung |
| Vergleichsabschluss | Tag 9-10 | Schriftlicher Vergleichsvertrag |
| Zahlung | Tag 11 | Sofortzahlung |
| Rückzug | Tag 12 | Gläubiger zieht Konkursbegehren zurück |
Tipp: Nutzen Sie Telefon für Verhandlungen (schneller als E-Mail).
Schritt 4: Vergleichsvertrag schriftlich festhalten
Muster-Vergleichsvertrag:
`
VERGLEICHSVERTRAG
gemäss Art. 172 Ziff. 3 SchKG
zwischen
[GLÄUBIGER] (nachfolgend "Gläubiger")
und
[SCHULDNER] (nachfolgend "Schuldner")
PRÄAMBEL:
Der Gläubiger hat am [DATUM] ein Konkursbegehren über CHF 50'000
gegen den Schuldner gestellt. Zur Vermeidung eines Konkursverfahrens
schliessen die Parteien folgenden Vergleich:
§ 1 FORDERUNG
Der Schuldner anerkennt die Forderung des Gläubigers in Höhe von
CHF 50'000.
§ 2 VERGLEICHSREGELUNG
a) Der Schuldner zahlt an den Gläubiger:
- Sofortzahlung: CHF 20'000 (bis 05.04.2026)
- Ratenzahlung: 6 × CHF 3'000 (monatlich, 1. jeden Monats ab 01.05.2026)
- TOTAL: CHF 38'000
b) Der Gläubiger verzichtet auf den Restbetrag von CHF 12'000.
§ 3 SICHERHEIT
Der Schuldner stellt eine VR-Bürgschaft über CHF 38'000.
Bei Zahlungsverzug kann der Gläubiger auf die Bürgschaft zugreifen.
§ 4 RÜCKZUG KONKURSBEGEHREN
Der Gläubiger zieht sein Konkursbegehren vom [DATUM] unverzüglich
nach Erhalt der Sofortzahlung (CHF 20'000) zurück.
§ 5 ZAHLUNGSVERZUG
Bei Verzug einer Rate von mehr als 10 Tagen wird der Restbetrag
sofort fällig. Der Gläubiger kann Betreibung einleiten.
§ 6 RECHTSWAHL
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Gerichtsstand: [ORT]
[ORT], [DATUM]
[Unterschrift Gläubiger] [Unterschrift Schuldner]
``
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Vergleich vs. Andere Optionen
| Option | Vorteil | Nachteil | Kosten |
|--------|---------|----------|--------|
| Vergleich (Art. 172 Ziff. 3) | Schuldenschnitt 20-40%, kein Konkurs | Gläubiger muss zustimmen | CHF 0-2'000 (Anwalt) |
| Nachlassstundung (Art. 293 ff.) | Alle Gläubiger, Schuldenschnitt bis 70% | Aufwändig, öffentlich (SHAB) | CHF 10'000-25'000 |
| Konkurs (Art. 191 ff.) | Schuldenfrei nach Verfahren | Reputationsschaden, SHAB-Eintrag | CHF 5'000-15'000 |
| Privatinsolvenz (DE/AT) | Restschuldbefreiung nach 3-5 Jahren | Nur in DE/AT, nicht in CH | CHF 2'000-5'000 |
Empfehlung: Vergleich (Art. 172 Ziff. 3) ist schnellste und günstigste Option.---
Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)
❌ Fehler 1: Zu spät verhandeln
Problem: Sie warten bis 1 Tag vor Konkursverhandlung Folge: Gläubiger hat keine Zeit mehr für Prüfung → lehnt ab Lösung: Sofort nach Erhalt des Konkursbegehrens (Tag 1-2) Angebot unterbreiten❌ Fehler 2: Unrealistisches Angebot
Problem: Sie bieten 20% (Konkursdividende wäre 15%) Folge: Gläubiger hat keinen Anreiz (nur 5% mehr) Lösung: Angebot mindestens 2-3x Konkursdividende (z.B. 40-50% statt 15%)❌ Fehler 3: Keine Sicherheit anbieten
Problem: Ratenzahlung ohne Bürgschaft/Garantie Folge: Gläubiger misstraut → lehnt ab Lösung: Immer Sicherheit anbieten (VR-Bürgschaft, Bankgarantie)❌ Fehler 4: Mündliche Vereinbarung
Problem: Vergleich nur telefonisch besprochen, nicht schriftlich Folge: Missverständnisse, Gläubiger zieht Begehren nicht zurück Lösung: Immer schriftlicher Vergleichsvertrag (siehe Muster oben)❌ Fehler 5: Vergleich mit falschem Gläubiger
Problem: Sie verhandeln mit Gläubiger B, aber Konkursbegehren ist von Gläubiger A Folge: Verhandlung nutzlos, Konkurs wird eröffnet Lösung: Prüfen Sie genau, wer das Konkursbegehren gestellt hat (steht auf der Zustellung)---
Praxis-Beispiel: Vergleich nach Art. 172 Ziff. 3
Fall: KMU mit CHF 80'000 Schulden
Ausgangslage:- KMU erhält Konkursbegehren von Lieferant A (CHF 35'000)
- Weitere Gläubiger: CHF 45'000 (nicht im Konkursbegehren)
- Verfügbare Masse: CHF 12'000
- Erwartete Konkursdividende: 15% (CHF 5'250 für Lieferant A)
- Tag 1: Angebot per A-Post + E-Mail
- Tag 3: Lieferant ruft an, verhandelt
- Tag 5: Lieferant akzeptiert CHF 20'000 (statt CHF 18'000)
- Tag 6: Schriftlicher Vergleichsvertrag
- Tag 7: CHF 6'000 Sofortzahlung → Lieferant zieht Konkursbegehren zurück
- ✅ Konkurs abgewendet
- ✅ CHF 15'000 gespart (35'000 - 20'000)
- ✅ Zeit gewonnen (6 Monate Ratenzahlung)
- ✅ Firma kann weiterarbeiten
---
Checkliste: Vergleich nach Art. 172 Ziff. 3
- [ ] Konkursbegehren prüfen: Wer hat es gestellt? Frist?
- [ ] Vermögensanalyse: Konkursdividende berechnen
- [ ] Vergleichsangebot: 2-3x Konkursdividende anbieten
- [ ] Sicherheit: Bürgschaft/Garantie organisieren
- [ ] Schriftlich: Angebot per A-Post + E-Mail
- [ ] Verhandlung: Telefon/persönlich
- [ ] Vergleichsvertrag: Schriftlich festhalten (siehe Muster)
- [ ] Zahlung: Sofortzahlung veranlassen
- [ ] Rückzug: Gläubiger zieht Konkursbegehren zurück
- [ ] Bestätigung: Schriftliche Bestätigung des Gerichts einholen
---
Zusammenfassung
Art. 172 SchKG bietet Ihnen drei Wege, die Konkurseröffnung zu verhindern:---
Nächste Schritte
Wenn Sie ein Konkursbegehren erhalten haben:
Tools & Vorlagen:
- Vergleichsangebot-Muster (siehe oben)
- Vergleichsvertrag-Vorlage (siehe oben)
- Dividendenrechner (Excel/Online-Tool)
---
⚖️ RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Konkursbegehren über CHF 50'000 oder komplexen Vermögensverhältnissen empfehlen wir dringend professionelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Anwalt.---
Quellen:- Schweizerisches Bundesamt für Justiz: SchKG Art. 172
- Bundesgerichtsentscheide zu Art. 172 SchKG
- Praxis der Konkursgerichte
---
Autor: André Beherzig, Insolvency Prevention Specialist Erstellt: 24.03.2026 | Geprüft: 24.03.2026Ähnliche Artikel

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Häufig gestellte Fragen
- Was regelt Art. 172 SchKG?
- Art. 172 SchKG regelt drei Wege, wie ein Konkursbegehren abgewendet werden kann: 1) Vollständige Zahlung der Forderung, 2) Sicherheitsleistung, 3) Vergleich mit dem Gläubiger.
- Was ist Ziff. 3 von Art. 172 SchKG?
- Ziff. 3 erlaubt die Einstellung des Konkursverfahrens bei Vergleichsabschluss mit dem antragstellenden Gläubiger. Der Gläubiger zieht sein Konkursbegehren zurück, wenn Sie einen Vergleich aushandeln (z.B. 60% Zahlung gegen 40% Verzicht).
- Bis wann kann ich Art. 172 anwenden?
- Sie können bis zur Konkurseröffnung (Konkursverhandlung beim Gericht) einen Vergleich aushandeln. Typischerweise haben Sie 8-14 Tage ab Zustellung des Konkursbegehrens Zeit.
- Muss der Gläubiger dem Vergleich zustimmen?
- Ja, der Vergleich nach Art. 172 Ziff. 3 ist freiwillig. Der Gläubiger muss zustimmen und sein Konkursbegehren zurückziehen. Zwang ist nicht möglich.
- Was passiert, wenn der Gläubiger nicht zustimmt?
- Wenn der Gläubiger nicht zustimmt, findet die Konkursverhandlung statt. Das Gericht prüft die Voraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit, Forderung berechtigt) und eröffnet den Konkurs oder weist das Begehren ab.
- Kann ich nur mit einem Gläubiger vergleichen?
- Ja, Sie können selektiv mit einzelnen Gläubigern verhandeln. Art. 172 bezieht sich nur auf den antragstellenden Gläubiger (der das Konkursbegehren gestellt hat). Andere Gläubiger sind nicht betroffen.
- Was ist der Unterschied zu Nachlassstundung?
- Nachlassstundung (Art. 293 ff. SchKG) ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren mit allen Gläubigern. Art. 172 Ziff. 3 ist ein privater Vergleich nur mit dem antragstellenden Gläubiger — ohne Gerichtsverfahren.
- Brauche ich einen Anwalt für Art. 172?
- Nein, Sie können selbst verhandeln. Ein Anwalt ist nicht zwingend, aber empfohlen bei: Hohen Forderungen (>CHF 50'000), mehreren Gläubigern, komplexen Vermögensverhältnissen.
- Was kostet Art. 172?
- Die Vergleichsverhandlung selbst kostet nichts. Sie sparen die Konkurskosten (CHF 5'000-15'000) und Anwaltskosten (CHF 2'000-5'000). Bei Anwaltshilfe: CHF 200-400/h.
- Kann ich Art. 172 mehrmals anwenden?
- Ja, Sie können mit jedem Gläubiger separat verhandeln. Wenn mehrere Konkursbegehren laufen, können Sie Art. 172 für jedes Begehren anwenden (jeder Gläubiger ist unabhängig).
- Was ist Sicherheitsleistung (Ziff. 2)?
- Sicherheitsleistung bedeutet: Sie stellen eine Bankgarantie, Bürgschaft oder Depot in Höhe der Forderung. Der Gläubiger ist abgesichert und zieht das Konkursbegehren zurück. Keine Schuldreduktion, aber Zeitgewinn.
- Ist Vergleich nach Art. 172 verbindlich?
- Ja, der Vergleich ist rechtlich verbindlich (Vertrag nach OR). Wenn Sie nicht zahlen, kann der Gläubiger erneut Betreibung/Konkurs einleiten — basierend auf dem Vergleichsvertrag.
- Wann ist Art. 172 NICHT möglich?
- Art. 172 ist nicht möglich, wenn: 1) Konkurs bereits eröffnet (zu spät), 2) Gläubiger verweigert Verhandlung, 3) Keine Verhandlungsmasse vorhanden (keine Assets für Vergleich).