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RatgeberSchweiz

Art. 172 SchKG erklärt — Konkurs abwenden durch Vergleich (3 Wege)

Art. 172 SchKG: Konkurseröffnung verhindern durch Zahlung, Sicherheit oder Vergleich. Die 3 Ziffern erklärt mit Praxisbeispielen, Fristen und Musterschreiben.

André BeherzigAndré Beherzig
8 Min. Lesezeit
Art. 172 SchKG erklärt — Konkurs abwenden durch Vergleich (3 Wege)

Art. 172 SchKG erklärt — Konkurs abwenden durch Vergleich (3 Wege)

Sie haben ein Konkursbegehren erhalten und möchten die Konkurseröffnung verhindern? Art. 172 SchKG bietet Ihnen drei Auswege — der wichtigste davon ist Ziff. 3: Vergleich mit dem Gläubiger.

In diesem Guide erfahren Sie:

  • Was Art. 172 SchKG regelt (3 Ziffern erklärt)
  • Wie Sie einen Vergleich aushandeln (Ziff. 3)
  • Welche Fristen gelten (8-14 Tage!)
  • Praxisbeispiele und Musterschreiben
  • Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
WICHTIG: Sie haben nur 8-14 Tage ab Zustellung des Konkursbegehrens Zeit für Verhandlungen. Danach findet die Konkursverhandlung beim Gericht statt.

---

Was regelt Art. 172 SchKG?

Gesetzestext (vereinfacht)

Art. 172 SchKG — Einstellung des Konkursverfahrens:

>

Das Konkursgericht stellt das Verfahren ein, wenn:
1. Der Schuldner die Forderung des antragstellenden Gläubigers vollständig bezahlt, ODER
2. Der Schuldner Sicherheit leistet (Bankgarantie, Bürgschaft), ODER
3. Der Gläubiger sein Konkursbegehren zurückzieht (z.B. nach Vergleichsabschluss)

Die 3 Wege im Überblick

| Ziffer | Methode | Voraussetzung | Vorteil |

|--------|---------|---------------|---------|

| Ziff. 1 | Vollständige Zahlung | CHF X verfügbar | Konkurs sofort abgewendet |

| Ziff. 2 | Sicherheitsleistung | Bankgarantie/Bürgschaft | Zeitgewinn, keine Schuldreduktion |

| Ziff. 3 | Vergleich (Rückzug) | Gläubiger stimmt zu | Schuldenschnitt möglich |

Wichtigste Variante: Ziff. 3 — Vergleich mit Gläubiger

---

Art. 172 Ziff. 1: Vollständige Zahlung

Funktionsweise

``

Sie zahlen die GESAMTE Forderung:

Forderung: CHF 50'000

Zinsen: CHF 2'500

Betreibungskosten: CHF 500

TOTAL: CHF 53'000

` Folge: Der Gläubiger zieht sein Konkursbegehren zurück. Das Gericht stellt das Verfahren ein (Art. 172 Ziff. 1).

Wann sinnvoll?

  • ✅ Sie haben Liquidität (z.B. Darlehen von Familie/Freunden)
  • ✅ Forderung ist berechtigt und unbestritten
  • ✅ Sie möchten Konkurs-Eintrag vermeiden (SHAB, Betreibungsregister)

Timeline

`

Tag 0: Konkursbegehren zugestellt

│

├─ Tag 1-3: Zahlung veranlassen (Banküberweisung)

├─ Tag 4: Gläubiger bestätigt Zahlungseingang

├─ Tag 5: Gläubiger zieht Konkursbegehren zurück

│

└─ Konkursverhandlung entfällt

`

---

Art. 172 Ziff. 2: Sicherheitsleistung

Funktionsweise

`

Sie stellen Sicherheit in Höhe der Forderung:

Option A: Bankgarantie (z.B. UBS, CS)

Option B: Bürgschaft (Privatperson/Firma)

Option C: Depot (Geld auf Sperrkonto hinterlegen)

` Folge: Der Gläubiger ist abgesichert und zieht das Konkursbegehren zurück. Sie gewinnen Zeit für Verhandlungen oder Sanierung.

Kosten

| Sicherheitsart | Kosten |

|----------------|--------|

| Bankgarantie | 1-3% p.a. der Garantiesumme (z.B. CHF 500-1'500 für CHF 50'000) |

| Bürgschaft | Kostenlos (wenn Privatperson), Risiko für Bürgen |

| Depot | Kostenlos (eigenes Geld), aber gebunden |

Wann sinnvoll?

  • ✅ Sie brauchen Zeit (z.B. Debitorenforderung wird erst in 3 Monaten fällig)
  • ✅ Sie erwarten Liquidität (Verkauf von Assets)
  • ✅ Sie möchten verhandeln, aber Gläubiger ist misstrauisch

Risiko

⚠️ Wenn Sie nicht zahlen, greift der Gläubiger auf die Sicherheit zu → Geld/Garantie ist weg.

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Art. 172 Ziff. 3: Vergleich (WICHTIGSTE VARIANTE!)

Funktionsweise

Sie handeln mit dem Gläubiger einen Vergleich aus:

Typische Vergleichsstruktur:
`

Forderung: CHF 50'000

Vergleichsangebot:

  • Sofortzahlung: CHF 20'000 (40%)
  • Ratenzahlung: 6 × CHF 3'000 = CHF 18'000 (36%)
  • TOTAL: CHF 38'000 (76%)
  • Verzicht: CHF 12'000 (24%)

Gläubiger akzeptiert → zieht Konkursbegehren zurück

`

Vorteile

| Vorteil | Beschreibung |

|---------|--------------|

| Schuldenschnitt | 20-40% Reduktion der Forderung möglich |

| Zeitgewinn | Ratenzahlung statt Sofortzahlung |

| Kein Konkurs | Kein Eintrag im SHAB, keine Stigmatisierung |

| Kosten sparen | Keine Konkurskosten (CHF 5'000-15'000) |

| Flexibilität | Individuell verhandelbar |

Voraussetzungen

  • Gläubiger muss zustimmen (freiwillig, kein Zwang)
  • Verhandlungsbereitschaft auf beiden Seiten
  • Zeitfenster: Vor Konkursverhandlung (8-14 Tage)
  • Vergleichsangebot attraktiv für Gläubiger (besser als Konkursdividende)
  • ---

    Vergleich aushandeln: So geht's

    Schritt 1: Vermögensanalyse

    Berechnen Sie die erwartete Konkursdividende, um ein realistisches Angebot zu machen:

    `

    VERMÖGENSLAGE:

    Liquide Mittel: CHF 10'000

    Inventar (Verkauf): CHF 8'000

    Debitorenforderungen: CHF 5'000

    TOTAL MASSE: CHF 23'000

    FORDERUNGSSTRUKTUR:

    Klasse 1 (Lohn): CHF 15'000 (privilegiert)

    Klasse 3 (inkl. Antragsteller): CHF 80'000

    DIVIDENDE:

    Masse nach Klasse 1: CHF 23'000 - CHF 15'000 = CHF 8'000

    Dividende Klasse 3: CHF 8'000 / CHF 80'000 = 10%

    → Antragsteller erhält im Konkurs: CHF 50'000 × 10% = CHF 5'000

    ` Ihr Vergleichsangebot sollte ÜBER der Konkursdividende liegen (sonst kein Anreiz für Gläubiger).

    Schritt 2: Vergleichsangebot formulieren

    Muster-Vergleichsangebot:
    `

    An [GLÄUBIGER]

    [Adresse]

    Betreff: Vergleichsangebot bzgl. Konkursbegehren vom [DATUM]

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Bezüglich des von Ihnen gestellten Konkursbegehrens über CHF 50'000

    möchte ich Ihnen folgenden Vergleich vorschlagen:

    VERMÖGENSANALYSE:

    Die erwartete Konkursdividende für Klasse-3-Gläubiger beträgt

    voraussichtlich 10% (siehe beiliegende Berechnung).

    Sie würden im Konkursverfahren ca. CHF 5'000 erhalten.

    VERGLEICHSANGEBOT:

    Ich biete Ihnen folgende Regelung an:

  • Sofortzahlung: CHF 20'000 (innerhalb 5 Arbeitstagen)
  • Ratenzahlung: 6 × CHF 3'000 = CHF 18'000 (monatlich ab 01.05.2026)
  • TOTAL: CHF 38'000 (76% der Forderung)
  • Sicherheit:

    VR-Bürgschaft über CHF 38'000 (persönliche Haftung)

    VERGLEICH:

    | Kriterium | Konkurs | Vergleich |

    |-----------|---------|-----------|

    | Erwartete Quote | 10% = CHF 5'000 | 76% = CHF 38'000 |

    | Zeitrahmen | 12-18 Monate | 3-6 Monate |

    | Verfahrenskosten | CHF 6'000 (Masseschuld) | Keine |

    | Sicherheit | Keine | VR-Bürgschaft |

    ANNAHMEFRIST: [DATUM], 17:00 Uhr

    Bei Annahme erfolgt:

  • Sofortzahlung CHF 20'000 am [DATUM]
  • Rückzug des Konkursbegehrens
  • Erste Rate am 01.05.2026
  • Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

    Freundliche Grüsse

    [Unterschrift]

    [Name]

    `

    Schritt 3: Verhandlung

    | Phase | Dauer | Aktivität |

    |-------|-------|-----------|

    | Erstangebot | Tag 1-2 | Schriftliches Angebot per A-Post + E-Mail |

    | Gläubiger-Reaktion | Tag 3-5 | Gläubiger prüft, stellt Rückfragen |

    | Verhandlung | Tag 6-8 | Telefonische/persönliche Verhandlung |

    | Vergleichsabschluss | Tag 9-10 | Schriftlicher Vergleichsvertrag |

    | Zahlung | Tag 11 | Sofortzahlung |

    | Rückzug | Tag 12 | Gläubiger zieht Konkursbegehren zurück |

    Tipp: Nutzen Sie Telefon für Verhandlungen (schneller als E-Mail).

    Schritt 4: Vergleichsvertrag schriftlich festhalten

    Muster-Vergleichsvertrag:
    `

    VERGLEICHSVERTRAG

    gemäss Art. 172 Ziff. 3 SchKG

    zwischen

    [GLÄUBIGER] (nachfolgend "Gläubiger")

    und

    [SCHULDNER] (nachfolgend "Schuldner")

    PRÄAMBEL:

    Der Gläubiger hat am [DATUM] ein Konkursbegehren über CHF 50'000

    gegen den Schuldner gestellt. Zur Vermeidung eines Konkursverfahrens

    schliessen die Parteien folgenden Vergleich:

    § 1 FORDERUNG

    Der Schuldner anerkennt die Forderung des Gläubigers in Höhe von

    CHF 50'000.

    § 2 VERGLEICHSREGELUNG

    a) Der Schuldner zahlt an den Gläubiger:

    - Sofortzahlung: CHF 20'000 (bis 05.04.2026)

    - Ratenzahlung: 6 × CHF 3'000 (monatlich, 1. jeden Monats ab 01.05.2026)

    - TOTAL: CHF 38'000

    b) Der Gläubiger verzichtet auf den Restbetrag von CHF 12'000.

    § 3 SICHERHEIT

    Der Schuldner stellt eine VR-Bürgschaft über CHF 38'000.

    Bei Zahlungsverzug kann der Gläubiger auf die Bürgschaft zugreifen.

    § 4 RÜCKZUG KONKURSBEGEHREN

    Der Gläubiger zieht sein Konkursbegehren vom [DATUM] unverzüglich

    nach Erhalt der Sofortzahlung (CHF 20'000) zurück.

    § 5 ZAHLUNGSVERZUG

    Bei Verzug einer Rate von mehr als 10 Tagen wird der Restbetrag

    sofort fällig. Der Gläubiger kann Betreibung einleiten.

    § 6 RECHTSWAHL

    Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

    Gerichtsstand: [ORT]

    [ORT], [DATUM]

    [Unterschrift Gläubiger] [Unterschrift Schuldner]

    ``

    ---

    Vergleich vs. Andere Optionen

    | Option | Vorteil | Nachteil | Kosten |

    |--------|---------|----------|--------|

    | Vergleich (Art. 172 Ziff. 3) | Schuldenschnitt 20-40%, kein Konkurs | Gläubiger muss zustimmen | CHF 0-2'000 (Anwalt) |

    | Nachlassstundung (Art. 293 ff.) | Alle Gläubiger, Schuldenschnitt bis 70% | Aufwändig, öffentlich (SHAB) | CHF 10'000-25'000 |

    | Konkurs (Art. 191 ff.) | Schuldenfrei nach Verfahren | Reputationsschaden, SHAB-Eintrag | CHF 5'000-15'000 |

    | Privatinsolvenz (DE/AT) | Restschuldbefreiung nach 3-5 Jahren | Nur in DE/AT, nicht in CH | CHF 2'000-5'000 |

    Empfehlung: Vergleich (Art. 172 Ziff. 3) ist schnellste und günstigste Option.

    ---

    Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

    ❌ Fehler 1: Zu spät verhandeln

    Problem: Sie warten bis 1 Tag vor Konkursverhandlung Folge: Gläubiger hat keine Zeit mehr für Prüfung → lehnt ab Lösung: Sofort nach Erhalt des Konkursbegehrens (Tag 1-2) Angebot unterbreiten

    ❌ Fehler 2: Unrealistisches Angebot

    Problem: Sie bieten 20% (Konkursdividende wäre 15%) Folge: Gläubiger hat keinen Anreiz (nur 5% mehr) Lösung: Angebot mindestens 2-3x Konkursdividende (z.B. 40-50% statt 15%)

    ❌ Fehler 3: Keine Sicherheit anbieten

    Problem: Ratenzahlung ohne Bürgschaft/Garantie Folge: Gläubiger misstraut → lehnt ab Lösung: Immer Sicherheit anbieten (VR-Bürgschaft, Bankgarantie)

    ❌ Fehler 4: Mündliche Vereinbarung

    Problem: Vergleich nur telefonisch besprochen, nicht schriftlich Folge: Missverständnisse, Gläubiger zieht Begehren nicht zurück Lösung: Immer schriftlicher Vergleichsvertrag (siehe Muster oben)

    ❌ Fehler 5: Vergleich mit falschem Gläubiger

    Problem: Sie verhandeln mit Gläubiger B, aber Konkursbegehren ist von Gläubiger A Folge: Verhandlung nutzlos, Konkurs wird eröffnet Lösung: Prüfen Sie genau, wer das Konkursbegehren gestellt hat (steht auf der Zustellung)

    ---

    Praxis-Beispiel: Vergleich nach Art. 172 Ziff. 3

    Fall: KMU mit CHF 80'000 Schulden

    Ausgangslage:
    • KMU erhält Konkursbegehren von Lieferant A (CHF 35'000)
    • Weitere Gläubiger: CHF 45'000 (nicht im Konkursbegehren)
    • Verfügbare Masse: CHF 12'000
    • Erwartete Konkursdividende: 15% (CHF 5'250 für Lieferant A)
    Strategie:
  • Vermögensanalyse: Dividende berechnen (15%)
  • Vergleichsangebot: CHF 18'000 (51%) statt CHF 5'250
  • Sicherheit: VR-Bürgschaft über CHF 18'000
  • Ratenzahlung: CHF 6'000 sofort + 6 × CHF 2'000
  • Verhandlung:
    • Tag 1: Angebot per A-Post + E-Mail
    • Tag 3: Lieferant ruft an, verhandelt
    • Tag 5: Lieferant akzeptiert CHF 20'000 (statt CHF 18'000)
    • Tag 6: Schriftlicher Vergleichsvertrag
    • Tag 7: CHF 6'000 Sofortzahlung → Lieferant zieht Konkursbegehren zurück
    Ergebnis:
    • ✅ Konkurs abgewendet
    • ✅ CHF 15'000 gespart (35'000 - 20'000)
    • ✅ Zeit gewonnen (6 Monate Ratenzahlung)
    • ✅ Firma kann weiterarbeiten

    ---

    Checkliste: Vergleich nach Art. 172 Ziff. 3

    • [ ] Konkursbegehren prüfen: Wer hat es gestellt? Frist?
    • [ ] Vermögensanalyse: Konkursdividende berechnen
    • [ ] Vergleichsangebot: 2-3x Konkursdividende anbieten
    • [ ] Sicherheit: Bürgschaft/Garantie organisieren
    • [ ] Schriftlich: Angebot per A-Post + E-Mail
    • [ ] Verhandlung: Telefon/persönlich
    • [ ] Vergleichsvertrag: Schriftlich festhalten (siehe Muster)
    • [ ] Zahlung: Sofortzahlung veranlassen
    • [ ] Rückzug: Gläubiger zieht Konkursbegehren zurück
    • [ ] Bestätigung: Schriftliche Bestätigung des Gerichts einholen

    ---

    Zusammenfassung

    Art. 172 SchKG bietet Ihnen drei Wege, die Konkurseröffnung zu verhindern:
  • Ziff. 1: Vollständige Zahlung (wenn Sie Liquidität haben)
  • Ziff. 2: Sicherheitsleistung (Zeitgewinn durch Garantie/Bürgschaft)
  • Ziff. 3: Vergleich (Schuldenschnitt 20-40%, wichtigste Variante!)
  • Die 3 wichtigsten Punkte:
  • Vergleich (Ziff. 3) ist meist beste Option — Schuldenschnitt + kein Konkurs
  • 8-14 Tage Zeitfenster ab Zustellung Konkursbegehren (sofort handeln!)
  • Angebot muss attraktiv sein — mindestens 2-3x Konkursdividende
  • Legal & effektiv: Direkter Vergleich mit Gläubiger spart Zeit, Kosten und Reputation.

    ---

    Nächste Schritte

    Wenn Sie ein Konkursbegehren erhalten haben:

  • Sofort handeln (Frist läuft: 8-14 Tage!)
  • Vermögensanalyse durchführen (Konkursdividende berechnen)
  • Vergleichsangebot formulieren (siehe Muster oben)
  • Gläubiger kontaktieren (Telefon + schriftlich)
  • Vergleichsvertrag abschließen
  • Tools & Vorlagen:

    • Vergleichsangebot-Muster (siehe oben)
    • Vergleichsvertrag-Vorlage (siehe oben)
    • Dividendenrechner (Excel/Online-Tool)

    ---

    ⚖️ RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Konkursbegehren über CHF 50'000 oder komplexen Vermögensverhältnissen empfehlen wir dringend professionelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Anwalt.

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    Quellen:
    • Schweizerisches Bundesamt für Justiz: SchKG Art. 172
    • Bundesgerichtsentscheide zu Art. 172 SchKG
    • Praxis der Konkursgerichte

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    Autor: André Beherzig, Insolvency Prevention Specialist Erstellt: 24.03.2026 | Geprüft: 24.03.2026

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    Häufig gestellte Fragen

    Was regelt Art. 172 SchKG?
    Art. 172 SchKG regelt drei Wege, wie ein Konkursbegehren abgewendet werden kann: 1) Vollständige Zahlung der Forderung, 2) Sicherheitsleistung, 3) Vergleich mit dem Gläubiger.
    Was ist Ziff. 3 von Art. 172 SchKG?
    Ziff. 3 erlaubt die Einstellung des Konkursverfahrens bei Vergleichsabschluss mit dem antragstellenden Gläubiger. Der Gläubiger zieht sein Konkursbegehren zurück, wenn Sie einen Vergleich aushandeln (z.B. 60% Zahlung gegen 40% Verzicht).
    Bis wann kann ich Art. 172 anwenden?
    Sie können bis zur Konkurseröffnung (Konkursverhandlung beim Gericht) einen Vergleich aushandeln. Typischerweise haben Sie 8-14 Tage ab Zustellung des Konkursbegehrens Zeit.
    Muss der Gläubiger dem Vergleich zustimmen?
    Ja, der Vergleich nach Art. 172 Ziff. 3 ist freiwillig. Der Gläubiger muss zustimmen und sein Konkursbegehren zurückziehen. Zwang ist nicht möglich.
    Was passiert, wenn der Gläubiger nicht zustimmt?
    Wenn der Gläubiger nicht zustimmt, findet die Konkursverhandlung statt. Das Gericht prüft die Voraussetzungen (Zahlungsunfähigkeit, Forderung berechtigt) und eröffnet den Konkurs oder weist das Begehren ab.
    Kann ich nur mit einem Gläubiger vergleichen?
    Ja, Sie können selektiv mit einzelnen Gläubigern verhandeln. Art. 172 bezieht sich nur auf den antragstellenden Gläubiger (der das Konkursbegehren gestellt hat). Andere Gläubiger sind nicht betroffen.
    Was ist der Unterschied zu Nachlassstundung?
    Nachlassstundung (Art. 293 ff. SchKG) ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren mit allen Gläubigern. Art. 172 Ziff. 3 ist ein privater Vergleich nur mit dem antragstellenden Gläubiger — ohne Gerichtsverfahren.
    Brauche ich einen Anwalt für Art. 172?
    Nein, Sie können selbst verhandeln. Ein Anwalt ist nicht zwingend, aber empfohlen bei: Hohen Forderungen (>CHF 50'000), mehreren Gläubigern, komplexen Vermögensverhältnissen.
    Was kostet Art. 172?
    Die Vergleichsverhandlung selbst kostet nichts. Sie sparen die Konkurskosten (CHF 5'000-15'000) und Anwaltskosten (CHF 2'000-5'000). Bei Anwaltshilfe: CHF 200-400/h.
    Kann ich Art. 172 mehrmals anwenden?
    Ja, Sie können mit jedem Gläubiger separat verhandeln. Wenn mehrere Konkursbegehren laufen, können Sie Art. 172 für jedes Begehren anwenden (jeder Gläubiger ist unabhängig).
    Was ist Sicherheitsleistung (Ziff. 2)?
    Sicherheitsleistung bedeutet: Sie stellen eine Bankgarantie, Bürgschaft oder Depot in Höhe der Forderung. Der Gläubiger ist abgesichert und zieht das Konkursbegehren zurück. Keine Schuldreduktion, aber Zeitgewinn.
    Ist Vergleich nach Art. 172 verbindlich?
    Ja, der Vergleich ist rechtlich verbindlich (Vertrag nach OR). Wenn Sie nicht zahlen, kann der Gläubiger erneut Betreibung/Konkurs einleiten — basierend auf dem Vergleichsvertrag.
    Wann ist Art. 172 NICHT möglich?
    Art. 172 ist nicht möglich, wenn: 1) Konkurs bereits eröffnet (zu spät), 2) Gläubiger verweigert Verhandlung, 3) Keine Verhandlungsmasse vorhanden (keine Assets für Vergleich).
    Art. 172 SchKG erklärt — Konkurs abwenden durch Vergleich (3 Wege) | Konkurse Abwenden | Konkurse Abwenden