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RATGEBER · ÖSTERREICH · IO

Berichtstagsatzung — Der 90-Tage-Bericht im Insolvenzverfahren

Die Berichtstagsatzung nach § 81a IO ist der zentrale Termin, an dem der Masseverwalter über den Stand des Verfahrens berichtet. Erfahren Sie, was dort passiert und warum dieser Termin wichtig ist.

Die Berichtstagsatzung findet spätestens 90 Tage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens statt. Der Insolvenzverwalter berichtet über Vermögenslage, Ursachen der Insolvenz und Sanierungsmöglichkeiten.

§ 81a IO

Was ist die Berichtstagsatzung?

Die Berichtstagsatzung nach § 81a IO ist eine Gläubigerversammlung, in der der Masseverwalter erstmals umfassend über das Insolvenzverfahren berichtet. Sie findet typischerweise am selben Tag wie die Prüfungstagsatzung statt.

Wann findet die Berichtstagsatzung statt?

Zeitrahmen:

  • Frist: Spätestens 90 Tage nach Verfahrenseröffnung
  • Typisch: 60-90 Tage nach Eröffnung
  • Kombination: Oft zusammen mit Prüfungstagsatzung
  • Ankündigung: Im Eröffnungsedikt (Ediktsdatei)

Was berichtet der Masseverwalter?

BerichtsinhaltBeschreibung
VermögensstatusAktiva, Passiva, verwertbare Masse
InsolvenzursachenWarum kam es zur Zahlungsunfähigkeit?
BuchführungOrdnungsgemäß oder mangelhaft?
AnfechtungstatbeständeMögliche Anfechtungsklagen?
SanierungschancenIst Sanierung/Fortführung möglich?
QuotenprognoseErwartete Ausschüttung an Gläubiger

Ablauf der Berichtstagsatzung

1

Eröffnung durch Richter

Feststellung der Anwesenden, formelle Eröffnung.

2

Bericht des Masseverwalters

Mündlicher Vortrag zu allen Berichtspunkten.

3

Fragen der Gläubiger

Gläubiger können Fragen stellen und Auskunft verlangen.

4

Beschlüsse

Ggf. Beschluss über Fortführung, Gläubigerausschuss.

5

Protokollierung

Ergebnisse werden protokolliert.

Sollten Sie als Gläubiger teilnehmen?

Teilnahme empfohlen:

  • Große Forderung (>10% der Masse)
  • Interesse an Gläubigerausschuss
  • Anfechtungsrelevante Vorgänge
  • Sanierungsbeteiligung gewünscht
  • Streitige Forderung

Teilnahme optional:

  • Kleine, klare Forderung
  • Kein Interesse an Mitbestimmung
  • Forderung bereits anerkannt
  • Keine besonderen Fragen

Unterschied: Berichts- vs. Prüfungstagsatzung

AspektBerichtstagsatzungPrüfungstagsatzung
ZweckInformation über VerfahrensstandPrüfung der Forderungen
Rechtsgrundlage§ 81a IO§ 105 IO
Frist90 Tage nach EröffnungIm Edikt genannt
HauptakteurMasseverwalter berichtetForderungen werden geprüft
ErgebnisInformation, ggf. BeschlüsseAnerkennung/Bestreitung

Der schriftliche Bericht (§ 81a Abs 2 IO)

Der Insolvenzverwalter hat spätestens 14 Tage vor der Berichtstagsatzung einen schriftlichen Bericht beim Insolvenzgericht einzureichen. Gläubiger können diesen Bericht beim Gericht einsehen.

§ 81a Abs 2 IO

Der schriftliche Bericht enthält:

  • Detaillierte Vermögensübersicht
  • Ursachenanalyse der Insolvenz
  • Beurteilung der Buchführung
  • Prüfung von Anfechtungsmöglichkeiten
  • Stellungnahme zu Sanierungschancen
  • Prognose der Gläubigerquote

Wichtige Fragen an den Masseverwalter

Fragen Sie nach:

  • Wie hoch ist die erwartete Quote?
  • Wird das Unternehmen fortgeführt?
  • Gibt es Anfechtungspotenzial?
  • Wann erfolgt die erste Verteilung?
  • Bestehen Haftungsansprüche gegen Organe?
  • Wie ist der Zeitplan für die Verwertung?
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