Konkursantrag stellen in Österreich: Wann, wie und was danach kommt
Anleitung zum Insolvenzantrag in Österreich: Voraussetzungen, Unterlagen, Verfahren und was Unternehmer und Privatpersonen beachten müssen.
Konkursantrag stellen: Der richtige Weg in die Insolvenz
Wenn die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, muss gehandelt werden. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie einen Insolvenzantrag in Österreich korrekt stellen.
Wann muss ein Antrag gestellt werden?
Insolvenzgründe
| Grund | Definition | Betrifft |
|-------|------------|----------|
| Zahlungsunfähigkeit | Dauerhaftes Unvermögen, fällige Schulden zu bezahlen | Alle |
| Überschuldung | Passiva > Aktiva + negative Prognose | Nur juristische Personen |
Die 60-Tage-Frist
Für Unternehmen (GmbH, AG):- Frist: 60 Tage ab Eintritt der Insolvenzreife
- Pflicht des Geschäftsführers/Vorstands
- Bei Verstoß: Persönliche Haftung
- Keine Antragspflicht
- Aber: Freiwilliger Antrag oft sinnvoll
Zuständiges Gericht
Für Unternehmen
| Ort | Zuständiges Gericht |
|-----|---------------------|
| Wien | Handelsgericht Wien |
| Andere Bundesländer | Landesgericht am Sitz |
Für Privatpersonen
- Bezirksgericht am Wohnsitz
- Abteilung für Schuldenregulierung
Antrag für Unternehmen
Antragsarten
1. Konkursantrag (Liquidation)- Ziel: Verwertung und Abwicklung
- Keine Mindestquote
- Ziel: Fortführung
- Mindestquote 20% (ohne EV) oder 30% (mit EV)
Erforderliche Unterlagen
``
┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ PFLICHTUNTERLAGEN KONKURSANTRAG │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ 1. ANTRAG (formell) │
│ - Bezeichnung des Schuldners │
│ - Firmenbuchnummer │
│ - Geschäftsanschrift │
│ - Branche │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ 2. VERMÖGENSVERZEICHNIS (§ 100 IO) │
│ - Aktiva (mit Verkehrswerten) │
│ - Passiva (alle Verbindlichkeiten) │
│ - Sicherheiten (Pfandrechte, etc.) │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ 3. GLÄUBIGERVERZEICHNIS (§ 100a IO) │
│ - Alle Gläubiger mit Adressen │
│ - Forderungshöhen │
│ - Fälligkeiten │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ 4. LETZTE JAHRESABSCHLÜSSE │
│ - Bilanz, GuV (letzte 3 Jahre) │
│ - Aktuelle BWA │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ 5. ARBEITNEHMERVERZEICHNIS │
│ - Anzahl Mitarbeiter │
│ - Offene Lohnforderungen │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ 6. BEI SANIERUNGSANTRAG ZUSÄTZLICH: │
│ - Sanierungsplan mit Quotenvorschlag │
│ - Finanzierungsnachweis │
│ - Ggf. Fortbestehensprognose │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘
`
Kosten
| Position | Betrag |
|----------|--------|
| Pauschalgebühr | EUR 1.725 |
| Rechtsanwalt (optional) | EUR 2.000-10.000 |
| Steuerberater (Unterlagen) | EUR 500-2.000 |
Antrag für Privatpersonen
Schuldenregulierungsverfahren
Voraussetzungen:
- Natürliche Person
- Zahlungsunfähigkeit
- Wohnsitz in Österreich
Vorgeschalteter Schritt
Außergerichtlicher Ausgleichsversuch:
- Pflicht vor Antragstellung
- Nachweis des Scheiterns erforderlich
- Schuldnerberatung hilft dabei
Erforderliche Unterlagen
Checkliste:
- [ ] Antragsformular (vom Gericht)
- [ ] Vermögensverzeichnis
- [ ] Gläubigerverzeichnis
- [ ] Einkommensnachweise
- [ ] Nachweis außergerichtlicher Versuch
- [ ] Zahlungsplanvorschlag (optional, aber empfohlen)
Kosten
| Position | Betrag |
|----------|--------|
| Pauschalgebühr | EUR 862,50 |
| Schuldnerberatung | Kostenlos |
| Anwalt (optional) | EUR 500-2.000 |
Ablauf nach Antragstellung
Phase 1: Prüfung durch Gericht
1-3 Tage:
- Formelle Prüfung
- Zuständigkeit
- Kostendeckung
Phase 2: Eröffnungsbeschluss
Bei positivem Ergebnis:
- Eröffnung des Verfahrens
- Bestellung des Verwalters
- Veröffentlichung in Ediktsdatei
Phase 3: Verfahren läuft
Unternehmen:
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Eröffnung → Berichtstagsatzung (90 Tage) → Prüfungstagsatzung
→ Sanierung oder Verwertung → Verteilung → Aufhebung
`
Privatpersonen:
`
Eröffnung → Zahlungsplan-Tagsatzung → Bei Ablehnung:
→ Abschöpfungsverfahren (3 Jahre) → Restschuldbefreiung
`
Gläubigerantrag
Wer kann Antrag stellen?
Nicht nur der Schuldner, auch Gläubiger können einen Insolvenzantrag stellen.
Voraussetzungen Gläubigerantrag
Fällige Forderung gegen den Schuldner
Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
- Vollstreckbarer Titel + erfolglose Exekution, ODER
- Andere Beweise
Ablauf Gläubigerantrag
`
Gläubiger stellt Antrag
↓
Gericht prüft Glaubhaftmachung
↓
Schuldner wird angehört
↓
Entscheidung: Eröffnung oder Abweisung
``
Kosten beim Gläubigerantrag
- Pauschalgebühr: EUR 1.725
- Kostenrisiko bei Abweisung
- Ggf. Kostenvorschuss erforderlich
Tipps für die Antragstellung
Für Unternehmen
- Unterlagen sammeln
- Vermögen bewerten
- Gläubigerliste erstellen
- Insolvenzanwalt einschalten
- Steuerberater einbinden
- Sanierungsberater bei Sanierungsabsicht
- 60 Tage ab Insolvenzreife
- Im Zweifel: Lieber früher als später
- Sanierungsverfahren statt Konkurs
- Eigenverwaltung möglich?
- Mindestquote erreichbar?
Für Privatpersonen
- Kostenlose staatliche Beratung
- Hilfe bei Unterlagen
- Begleitung im Verfahren
- Pflicht vor Antrag
- Dokumentation aufbewahren
- Alle Gläubiger kontaktieren
- Höhere Chancen auf schnelle Entschuldung
- Realistische Quote anbieten
- Finanzierung sichern
Häufige Fehler vermeiden
Fehler 1: Zu lange warten
❌ Problem: 60-Tage-Frist versäumt
✅ Lösung: Frühzeitig rechtliche Beratung
Fehler 2: Unvollständige Unterlagen
❌ Problem: Verzögerung, Nachforderungen
✅ Lösung: Checkliste abarbeiten, Berater einschalten
Fehler 3: Vermögen verschweigen
❌ Problem: Strafbarkeit, Versagung RSB
✅ Lösung: Vollständige Offenlegung
Fehler 4: Gläubiger bevorzugen
❌ Problem: Anfechtung, Haftung
✅ Lösung: Alle gleich behandeln
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich den Antrag zurückziehen?
Ja, bis zur Eröffnung. Danach nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Was passiert mit meinem Gehalt/Geschäft?
Unternehmen: Verwalter übernimmt Geschäftsführung Privatpersonen: Existenzminimum bleibt geschütztWer erfährt von meiner Insolvenz?
Die Eröffnung wird in der Ediktsdatei veröffentlicht (öffentlich zugänglich).
Kann ich während des Verfahrens arbeiten?
Ja. Bei Privatpersonen besteht sogar eine Erwerbsobliegenheit.
Fazit
Der Insolvenzantrag ist der erste Schritt zu einem geordneten Verfahren:
Für Unternehmen:- Pflicht innerhalb von 60 Tagen
- Sanierung oder Liquidation möglich
- Professionelle Begleitung wichtig
- Freiwillig, aber oft sinnvoll
- Erst außergerichtlicher Versuch
- Nach 3 Jahren: Restschuldbefreiung
---
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Insolvenzrechtsexperten.Ähnliche Artikel
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