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RatgeberÖsterreich

Konkursantrag stellen in Österreich: Wann, wie und was danach kommt

Anleitung zum Insolvenzantrag in Österreich: Voraussetzungen, Unterlagen, Verfahren und was Unternehmer und Privatpersonen beachten müssen.

Dr. Michael Steinberger
12 Min. Lesezeit

Konkursantrag stellen: Der richtige Weg in die Insolvenz

Wenn die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, muss gehandelt werden. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie einen Insolvenzantrag in Österreich korrekt stellen.

Wann muss ein Antrag gestellt werden?

Insolvenzgründe

| Grund | Definition | Betrifft |

|-------|------------|----------|

| Zahlungsunfähigkeit | Dauerhaftes Unvermögen, fällige Schulden zu bezahlen | Alle |

| Überschuldung | Passiva > Aktiva + negative Prognose | Nur juristische Personen |

Die 60-Tage-Frist

Für Unternehmen (GmbH, AG):
  • Frist: 60 Tage ab Eintritt der Insolvenzreife
  • Pflicht des Geschäftsführers/Vorstands
  • Bei Verstoß: Persönliche Haftung
Für Privatpersonen:
  • Keine Antragspflicht
  • Aber: Freiwilliger Antrag oft sinnvoll

Zuständiges Gericht

Für Unternehmen

| Ort | Zuständiges Gericht |

|-----|---------------------|

| Wien | Handelsgericht Wien |

| Andere Bundesländer | Landesgericht am Sitz |

Für Privatpersonen

  • Bezirksgericht am Wohnsitz
  • Abteilung für Schuldenregulierung

Antrag für Unternehmen

Antragsarten

1. Konkursantrag (Liquidation)
  • Ziel: Verwertung und Abwicklung
  • Keine Mindestquote
2. Sanierungsantrag (mit Plan)
  • Ziel: Fortführung
  • Mindestquote 20% (ohne EV) oder 30% (mit EV)

Erforderliche Unterlagen

``

┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐

│ PFLICHTUNTERLAGEN KONKURSANTRAG │

├─────────────────────────────────────────────────────────────┤

│ 1. ANTRAG (formell) │

│ - Bezeichnung des Schuldners │

│ - Firmenbuchnummer │

│ - Geschäftsanschrift │

│ - Branche │

├─────────────────────────────────────────────────────────────┤

│ 2. VERMÖGENSVERZEICHNIS (§ 100 IO) │

│ - Aktiva (mit Verkehrswerten) │

│ - Passiva (alle Verbindlichkeiten) │

│ - Sicherheiten (Pfandrechte, etc.) │

├─────────────────────────────────────────────────────────────┤

│ 3. GLÄUBIGERVERZEICHNIS (§ 100a IO) │

│ - Alle Gläubiger mit Adressen │

│ - Forderungshöhen │

│ - Fälligkeiten │

├─────────────────────────────────────────────────────────────┤

│ 4. LETZTE JAHRESABSCHLÜSSE │

│ - Bilanz, GuV (letzte 3 Jahre) │

│ - Aktuelle BWA │

├─────────────────────────────────────────────────────────────┤

│ 5. ARBEITNEHMERVERZEICHNIS │

│ - Anzahl Mitarbeiter │

│ - Offene Lohnforderungen │

├─────────────────────────────────────────────────────────────┤

│ 6. BEI SANIERUNGSANTRAG ZUSÄTZLICH: │

│ - Sanierungsplan mit Quotenvorschlag │

│ - Finanzierungsnachweis │

│ - Ggf. Fortbestehensprognose │

└─────────────────────────────────────────────────────────────┘

`

Kosten

| Position | Betrag |

|----------|--------|

| Pauschalgebühr | EUR 1.725 |

| Rechtsanwalt (optional) | EUR 2.000-10.000 |

| Steuerberater (Unterlagen) | EUR 500-2.000 |

Antrag für Privatpersonen

Schuldenregulierungsverfahren

Voraussetzungen:
  • Natürliche Person
  • Zahlungsunfähigkeit
  • Wohnsitz in Österreich

Vorgeschalteter Schritt

Außergerichtlicher Ausgleichsversuch:
  • Pflicht vor Antragstellung
  • Nachweis des Scheiterns erforderlich
  • Schuldnerberatung hilft dabei

Erforderliche Unterlagen

Checkliste:
  • [ ] Antragsformular (vom Gericht)
  • [ ] Vermögensverzeichnis
  • [ ] Gläubigerverzeichnis
  • [ ] Einkommensnachweise
  • [ ] Nachweis außergerichtlicher Versuch
  • [ ] Zahlungsplanvorschlag (optional, aber empfohlen)

Kosten

| Position | Betrag |

|----------|--------|

| Pauschalgebühr | EUR 862,50 |

| Schuldnerberatung | Kostenlos |

| Anwalt (optional) | EUR 500-2.000 |

Ablauf nach Antragstellung

Phase 1: Prüfung durch Gericht

1-3 Tage:
  • Formelle Prüfung
  • Zuständigkeit
  • Kostendeckung

Phase 2: Eröffnungsbeschluss

Bei positivem Ergebnis:

  • Eröffnung des Verfahrens
  • Bestellung des Verwalters
  • Veröffentlichung in Ediktsdatei

Phase 3: Verfahren läuft

Unternehmen:
`

Eröffnung → Berichtstagsatzung (90 Tage) → Prüfungstagsatzung

→ Sanierung oder Verwertung → Verteilung → Aufhebung

` Privatpersonen: `

Eröffnung → Zahlungsplan-Tagsatzung → Bei Ablehnung:

→ Abschöpfungsverfahren (3 Jahre) → Restschuldbefreiung

`

Gläubigerantrag

Wer kann Antrag stellen?

Nicht nur der Schuldner, auch Gläubiger können einen Insolvenzantrag stellen.

Voraussetzungen Gläubigerantrag

  • Fällige Forderung gegen den Schuldner
  • Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
  • - Vollstreckbarer Titel + erfolglose Exekution, ODER

    - Andere Beweise

    Ablauf Gläubigerantrag

    `

    Gläubiger stellt Antrag

    ↓

    Gericht prüft Glaubhaftmachung

    ↓

    Schuldner wird angehört

    ↓

    Entscheidung: Eröffnung oder Abweisung

    ``

    Kosten beim Gläubigerantrag

    • Pauschalgebühr: EUR 1.725
    • Kostenrisiko bei Abweisung
    • Ggf. Kostenvorschuss erforderlich

    Tipps für die Antragstellung

    Für Unternehmen

  • Frühzeitig vorbereiten
  • - Unterlagen sammeln

    - Vermögen bewerten

    - Gläubigerliste erstellen

  • Professionelle Hilfe
  • - Insolvenzanwalt einschalten

    - Steuerberater einbinden

    - Sanierungsberater bei Sanierungsabsicht

  • Frist beachten
  • - 60 Tage ab Insolvenzreife

    - Im Zweifel: Lieber früher als später

  • Sanierung prüfen
  • - Sanierungsverfahren statt Konkurs

    - Eigenverwaltung möglich?

    - Mindestquote erreichbar?

    Für Privatpersonen

  • Schuldnerberatung aufsuchen
  • - Kostenlose staatliche Beratung

    - Hilfe bei Unterlagen

    - Begleitung im Verfahren

  • Außergerichtlich versuchen
  • - Pflicht vor Antrag

    - Dokumentation aufbewahren

    - Alle Gläubiger kontaktieren

  • Zahlungsplan vorbereiten
  • - Höhere Chancen auf schnelle Entschuldung

    - Realistische Quote anbieten

    - Finanzierung sichern

    Häufige Fehler vermeiden

    Fehler 1: Zu lange warten

    ❌ Problem: 60-Tage-Frist versäumt

    ✅ Lösung: Frühzeitig rechtliche Beratung

    Fehler 2: Unvollständige Unterlagen

    ❌ Problem: Verzögerung, Nachforderungen

    ✅ Lösung: Checkliste abarbeiten, Berater einschalten

    Fehler 3: Vermögen verschweigen

    ❌ Problem: Strafbarkeit, Versagung RSB

    ✅ Lösung: Vollständige Offenlegung

    Fehler 4: Gläubiger bevorzugen

    ❌ Problem: Anfechtung, Haftung

    ✅ Lösung: Alle gleich behandeln

    Häufige Fragen (FAQ)

    Kann ich den Antrag zurückziehen?

    Ja, bis zur Eröffnung. Danach nur unter bestimmten Voraussetzungen.

    Was passiert mit meinem Gehalt/Geschäft?

    Unternehmen: Verwalter übernimmt Geschäftsführung Privatpersonen: Existenzminimum bleibt geschützt

    Wer erfährt von meiner Insolvenz?

    Die Eröffnung wird in der Ediktsdatei veröffentlicht (öffentlich zugänglich).

    Kann ich während des Verfahrens arbeiten?

    Ja. Bei Privatpersonen besteht sogar eine Erwerbsobliegenheit.

    Fazit

    Der Insolvenzantrag ist der erste Schritt zu einem geordneten Verfahren:

    Für Unternehmen:
    • Pflicht innerhalb von 60 Tagen
    • Sanierung oder Liquidation möglich
    • Professionelle Begleitung wichtig
    Für Privatpersonen:
    • Freiwillig, aber oft sinnvoll
    • Erst außergerichtlicher Versuch
    • Nach 3 Jahren: Restschuldbefreiung
    Ihr nächster Schritt:
  • Beratung einholen (Anwalt oder Schuldnerberatung)
  • Unterlagen zusammenstellen
  • Antrag vorbereiten
  • Fristgerecht einreichen
  • ---

    Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Insolvenzrechtsexperten.

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