Privatkonkurs in Österreich 2025: Ablauf, Kosten und Restschuldbefreiung
Kompletter Leitfaden zum Schuldenregulierungsverfahren für Privatpersonen in Österreich. Ablauf, Voraussetzungen, Kosten und Weg zur Restschuldbefreiung.
Privatkonkurs in Österreich: Ihr Weg aus der Schuldenfalle
Das Schuldenregulierungsverfahren bietet überschuldeten Privatpersonen in Österreich die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und einen Neustart zu machen.
Überblick: Schuldenregulierung für Privatpersonen
Wer kann das Verfahren nutzen?
Voraussetzungen:- Natürliche Person (kein Unternehmen)
- Zahlungsunfähigkeit (nicht nur vorübergehend)
- Kein laufendes Insolvenzverfahren
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich
Die drei Phasen der Schuldenregulierung
``
┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│ PHASE 1: ZAHLUNGSPLAN │
│ Einigung mit Gläubigern (ohne Abschöpfung) │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ PHASE 2: ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN │
│ 3 Jahre Einkommensabtretung (wenn Zahlungsplan scheitert) │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│ PHASE 3: BILLIGKEITSENTSCHEIDUNG │
│ Gerichtliche Restschuldbefreiung (nach Abschöpfung) │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘
`
Phase 1: Der Zahlungsplan
Was ist ein Zahlungsplan?
Ein Zahlungsplan ist ein Vorschlag an die Gläubiger, einen Teil der Schulden in Raten zu bezahlen. Im Gegenzug verzichten die Gläubiger auf den Rest.
Merkmale:
- Keine gesetzliche Mindestquote
- Maximale Laufzeit: 7 Jahre (neu ab 2021: 5 Jahre üblich)
- Abstimmung der Gläubiger erforderlich
Erforderliche Mehrheiten
| Mehrheit | Beschreibung |
|----------|--------------|
| Kopfmehrheit | >50% der anwesenden Gläubiger |
| Summenmehrheit | >50% der Forderungssumme |
Beide Mehrheiten müssen erreicht werden!
Beispiel Zahlungsplan
Ausgangssituation:
- Schulden gesamt: EUR 80.000
- Monatliches Nettoeinkommen: EUR 1.800
- Pfändbarer Betrag: ca. EUR 350/Monat
Vorschlag:
`
Quote: 25% = EUR 20.000
Laufzeit: 5 Jahre (60 Monate)
Rate: EUR 333/Monat
``
Wenn der Zahlungsplan scheitert
Der Zahlungsplan wird abgelehnt, wenn:
- Keine Mehrheit erreicht wird
- Angebot zu niedrig ist
- Gläubiger nicht kooperieren
→ Dann: Übergang ins Abschöpfungsverfahren
Phase 2: Das Abschöpfungsverfahren
Wie funktioniert die Abschöpfung?
Sie treten den pfändbaren Teil Ihres Einkommens für 3 Jahre an einen Treuhänder ab. Dieser verteilt die Beträge an die Gläubiger.
Dauer des Abschöpfungsverfahrens
Seit 17.7.2021 gilt:- 3 Jahre Abschöpfungsverfahren (vorher: 5-7 Jahre)
- Keine Mindestquote mehr erforderlich
- Redlicher Schuldner = Restschuldbefreiung
Was ist pfändbar?
Pfändbares Einkommen (2025):| Nettoeinkommen | Pfändbar (ohne Unterhalt) |
|----------------|---------------------------|
| Bis EUR 1.290 | EUR 0 (Existenzminimum) |
| EUR 1.500 | ca. EUR 70 |
| EUR 1.800 | ca. EUR 250 |
| EUR 2.200 | ca. EUR 500 |
| EUR 3.000 | ca. EUR 1.000 |
Existenzminimum 2025: ca. EUR 1.290/Monat (ohne Unterhaltspflichten)Obliegenheiten während der Abschöpfung
Sie müssen:- Vermögen verheimlichen
- Gläubiger bevorzugen
- Unangemessene Ausgaben tätigen
- Arbeit grundlos verweigern
Phase 3: Restschuldbefreiung
Wann erfolgt die Restschuldbefreiung?
Nach Ablauf des 3-jährigen Abschöpfungsverfahrens prüft das Gericht:
Wirkung der Restschuldbefreiung
- Alle Restschulden erlöschen (die vom Verfahren erfasst waren)
- Schulden können nicht mehr eingefordert werden
- Neustart ohne Altlasten
Ausnahmen (nicht erlassen werden)
| Forderungsart | Erlassen? |
|---------------|-----------|
| Vorsätzliche unerlaubte Handlungen | ❌ Nein |
| Geldstrafen | ❌ Nein |
| Unterhaltsrückstände | ❌ Nein |
| Steuerhinterziehung | ❌ Nein |
| "Normale" Schulden | ✅ Ja |
Kosten des Verfahrens
Gerichtskosten
| Position | Betrag |
|----------|--------|
| Pauschalgebühr | EUR 862,50 |
| Ediktkosten | ca. EUR 50-100 |
| Sonstige | variabel |
Treuhänder
Der Treuhänder erhält:
- Pauschale pro Abschöpfungsjahr
- Prozentsatz der verteilten Beträge
Beratungskosten
| Beratung | Kosten |
|----------|--------|
| Schuldnerberatung (staatlich) | Kostenlos |
| Rechtsanwalt (optional) | EUR 500-2.000 |
Der Weg zum Privatkonkurs: Schritt für Schritt
Schritt 1: Schuldnerberatung aufsuchen
Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen (kostenlos):- Jedes Bundesland hat Beratungsstellen
- ASB Schuldnerberatungen
- Volkshilfe Schuldnerberatung
- Einkommensnachweise
- Schuldenliste
- Gläubigerkorrespondenz
- Kontoauszüge (3 Monate)
Schritt 2: Außergerichtlicher Ausgleich versuchen
Pflicht vor Antragstellung:- Versuch einer außergerichtlichen Einigung
- Dokumentation der Bemühungen
- Nachweis des Scheiterns
Schritt 3: Antrag beim Bezirksgericht
Erforderliche Unterlagen:Schritt 4: Eröffnung des Verfahrens
- Prüfung durch das Gericht
- Veröffentlichung in der Ediktsdatei
- Frist für Forderungsanmeldungen
Schritt 5: Zahlungsplan-Tagsatzung
- Abstimmung über Ihren Zahlungsplan
- Bei Annahme: Erfüllung und fertig
- Bei Ablehnung: Weiter zu Schritt 6
Schritt 6: Abschöpfungsverfahren
- 3 Jahre Einkommensabtretung
- Jährliche Berichtspflicht
- Überwachung durch Treuhänder
Schritt 7: Restschuldbefreiung
- Antrag nach 3 Jahren
- Gerichtsprüfung
- Beschluss über Restschuldbefreiung
Leben während des Verfahrens
Was dürfen Sie behalten?
Geschützt sind:- Existenzminimum
- Hausrat (angemessen)
- Berufsausübung notwendige Gegenstände
- Persönliche Gegenstände
Was müssen Sie abgeben?
Verwertbar sind:- Pfändbares Einkommen
- Vermögen über Freibetrag
- Erbschaften (50%)
- Lottogewinne (teilweise)
Darf ich während des Verfahrens...
| Frage | Antwort |
|-------|---------|
| Arbeiten? | ✅ Ja, Sie müssen sogar |
| Urlaub machen? | ⚠️ Angemessen ja, Luxus nein |
| Auto fahren? | ⚠️ Wenn für Arbeit nötig |
| Heiraten? | ✅ Ja |
| Konto haben? | ✅ Ja, Pfändungsschutzkonto |
Vorteile des Privatkonkurses
Für den Schuldner
- Komplette Entschuldung
- Keine Altlasten
- Keine Exekutionen während Verfahren
- Ruhe vor Inkasso
- Unpfändbares Einkommen bleibt
- Lebensunterhalt gewährleistet
Nachteile
- Nur Existenzminimum
- Keine Luxusausgaben
- Ediktsdatei (5 Jahre sichtbar)
- Kreditwürdigkeit beeinträchtigt
- Arbeitspflicht
- Meldepflichten
Alternativen zum Privatkonkurs
Außergerichtliche Einigung
Vorteile:- Keine Veröffentlichung
- Flexible Gestaltung
- Schneller möglich
- Alle Gläubiger müssen zustimmen
- Keine erzwungene Restschuldbefreiung
Verjährung abwarten
Allgemeine Verjährungsfrist: 30 Jahre Aber: Vollstreckbare Titel unterbrechen die Verjährung → praktisch keine OptionHäufige Fragen (FAQ)
Wie lange bin ich im KSV eingetragen?
- Während des Verfahrens: Eingetragen
- Nach Restschuldbefreiung: Löschung nach 5 Jahren
Kann mein Arbeitgeber das erfahren?
- Keine Meldepflicht an Arbeitgeber
- Aber: Ediktsdatei ist öffentlich
- Lohnpfändung wird sichtbar
Was ist mit gemeinsamen Schulden (z.B. mit Ehepartner)?
- Jeder haftet weiter für seinen Anteil
- Ehepartner muss eigenes Verfahren beantragen
- Oder: Mitverpflichtungen bleiben bestehen
Kann ich das Verfahren abbrechen?
- Ja, durch Rücknahme des Antrags
- Aber: Schulden bestehen dann weiter
- Kosten fallen trotzdem an
Fazit
Der Privatkonkurs ist ein effektiver Weg aus der Überschuldung. Mit der Reform 2021 dauert das Verfahren nur noch 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.
Zusammenfassung:- Wer: Privatpersonen mit Schulden
- Dauer: 3 Jahre (früher 5-7 Jahre)
- Quote: Keine Mindestquote
- Ergebnis: Komplette Restschuldbefreiung
---
Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Nutzen Sie die kostenlosen staatlichen Schuldnerberatungen in Österreich.Ähnliche Artikel
Abschöpfungsverfahren Österreich: 3 Jahre zur Restschuldbefreiung
Das Abschöpfungsverfahren nach österreichischer IO: Dauer, Obliegenheiten, pfändbares Einkommen und der Weg zur Restschuldbefreiung erklärt.
Insolvenzanfechtung in Österreich: Wann Zahlungen zurückgefordert werden
Welche Zahlungen und Rechtshandlungen vor der Insolvenz angefochten werden können: Fristen, Voraussetzungen und Schutzstrategien nach österreichischer IO.
Aussonderung vs. Absonderung: Unterschied im Insolvenzverfahren
Aussonderung und Absonderung im österreichischen Insolvenzrecht: Wann Sie Ihre Sachen zurückbekommen und wann Sie bevorzugt befriedigt werden.