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RatgeberÖsterreich

Privatkonkurs in Österreich 2025: Ablauf, Kosten und Restschuldbefreiung

Kompletter Leitfaden zum Schuldenregulierungsverfahren für Privatpersonen in Österreich. Ablauf, Voraussetzungen, Kosten und Weg zur Restschuldbefreiung.

Dr. Michael Steinberger
15 Min. Lesezeit

Privatkonkurs in Österreich: Ihr Weg aus der Schuldenfalle

Das Schuldenregulierungsverfahren bietet überschuldeten Privatpersonen in Österreich die Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und einen Neustart zu machen.

Überblick: Schuldenregulierung für Privatpersonen

Wer kann das Verfahren nutzen?

Voraussetzungen:
  • Natürliche Person (kein Unternehmen)
  • Zahlungsunfähigkeit (nicht nur vorübergehend)
  • Kein laufendes Insolvenzverfahren
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich

Die drei Phasen der Schuldenregulierung

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┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐

│ PHASE 1: ZAHLUNGSPLAN │

│ Einigung mit Gläubigern (ohne Abschöpfung) │

├─────────────────────────────────────────────────────────────┤

│ PHASE 2: ABSCHÖPFUNGSVERFAHREN │

│ 3 Jahre Einkommensabtretung (wenn Zahlungsplan scheitert) │

├─────────────────────────────────────────────────────────────┤

│ PHASE 3: BILLIGKEITSENTSCHEIDUNG │

│ Gerichtliche Restschuldbefreiung (nach Abschöpfung) │

└─────────────────────────────────────────────────────────────┘

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Phase 1: Der Zahlungsplan

Was ist ein Zahlungsplan?

Ein Zahlungsplan ist ein Vorschlag an die Gläubiger, einen Teil der Schulden in Raten zu bezahlen. Im Gegenzug verzichten die Gläubiger auf den Rest.

Merkmale:
  • Keine gesetzliche Mindestquote
  • Maximale Laufzeit: 7 Jahre (neu ab 2021: 5 Jahre üblich)
  • Abstimmung der Gläubiger erforderlich

Erforderliche Mehrheiten

| Mehrheit | Beschreibung |

|----------|--------------|

| Kopfmehrheit | >50% der anwesenden Gläubiger |

| Summenmehrheit | >50% der Forderungssumme |

Beide Mehrheiten müssen erreicht werden!

Beispiel Zahlungsplan

Ausgangssituation:
  • Schulden gesamt: EUR 80.000
  • Monatliches Nettoeinkommen: EUR 1.800
  • Pfändbarer Betrag: ca. EUR 350/Monat
Vorschlag:
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Quote: 25% = EUR 20.000

Laufzeit: 5 Jahre (60 Monate)

Rate: EUR 333/Monat

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Wenn der Zahlungsplan scheitert

Der Zahlungsplan wird abgelehnt, wenn:

  • Keine Mehrheit erreicht wird
  • Angebot zu niedrig ist
  • Gläubiger nicht kooperieren

→ Dann: Übergang ins Abschöpfungsverfahren

Phase 2: Das Abschöpfungsverfahren

Wie funktioniert die Abschöpfung?

Sie treten den pfändbaren Teil Ihres Einkommens für 3 Jahre an einen Treuhänder ab. Dieser verteilt die Beträge an die Gläubiger.

Dauer des Abschöpfungsverfahrens

Seit 17.7.2021 gilt:
  • 3 Jahre Abschöpfungsverfahren (vorher: 5-7 Jahre)
  • Keine Mindestquote mehr erforderlich
  • Redlicher Schuldner = Restschuldbefreiung

Was ist pfändbar?

Pfändbares Einkommen (2025):

| Nettoeinkommen | Pfändbar (ohne Unterhalt) |

|----------------|---------------------------|

| Bis EUR 1.290 | EUR 0 (Existenzminimum) |

| EUR 1.500 | ca. EUR 70 |

| EUR 1.800 | ca. EUR 250 |

| EUR 2.200 | ca. EUR 500 |

| EUR 3.000 | ca. EUR 1.000 |

Existenzminimum 2025: ca. EUR 1.290/Monat (ohne Unterhaltspflichten)

Obliegenheiten während der Abschöpfung

Sie müssen:
  • Erwerbstätig sein oder sich um Arbeit bemühen
  • Einkommen vollständig offenlegen
  • Erbschaften zur Hälfte abführen
  • Wohnsitzwechsel melden
  • Keine neuen Schulden machen
  • Sie dürfen nicht:
    • Vermögen verheimlichen
    • Gläubiger bevorzugen
    • Unangemessene Ausgaben tätigen
    • Arbeit grundlos verweigern

    Phase 3: Restschuldbefreiung

    Wann erfolgt die Restschuldbefreiung?

    Nach Ablauf des 3-jährigen Abschöpfungsverfahrens prüft das Gericht:

  • Wurden alle Obliegenheiten erfüllt?
  • War der Schuldner redlich?
  • Wurden keine Ausschlussgründe verwirklicht?
  • Bei positivem Ergebnis: Restschuldbefreiung wird erteilt!

    Wirkung der Restschuldbefreiung

    • Alle Restschulden erlöschen (die vom Verfahren erfasst waren)
    • Schulden können nicht mehr eingefordert werden
    • Neustart ohne Altlasten

    Ausnahmen (nicht erlassen werden)

    | Forderungsart | Erlassen? |

    |---------------|-----------|

    | Vorsätzliche unerlaubte Handlungen | ❌ Nein |

    | Geldstrafen | ❌ Nein |

    | Unterhaltsrückstände | ❌ Nein |

    | Steuerhinterziehung | ❌ Nein |

    | "Normale" Schulden | ✅ Ja |

    Kosten des Verfahrens

    Gerichtskosten

    | Position | Betrag |

    |----------|--------|

    | Pauschalgebühr | EUR 862,50 |

    | Ediktkosten | ca. EUR 50-100 |

    | Sonstige | variabel |

    Treuhänder

    Der Treuhänder erhält:

    • Pauschale pro Abschöpfungsjahr
    • Prozentsatz der verteilten Beträge
    Typisch: EUR 300-500/Jahr

    Beratungskosten

    | Beratung | Kosten |

    |----------|--------|

    | Schuldnerberatung (staatlich) | Kostenlos |

    | Rechtsanwalt (optional) | EUR 500-2.000 |

    Der Weg zum Privatkonkurs: Schritt für Schritt

    Schritt 1: Schuldnerberatung aufsuchen

    Staatlich anerkannte Schuldnerberatungen (kostenlos):
    • Jedes Bundesland hat Beratungsstellen
    • ASB Schuldnerberatungen
    • Volkshilfe Schuldnerberatung
    Was Sie mitbringen:
    • Einkommensnachweise
    • Schuldenliste
    • Gläubigerkorrespondenz
    • Kontoauszüge (3 Monate)

    Schritt 2: Außergerichtlicher Ausgleich versuchen

    Pflicht vor Antragstellung:
    • Versuch einer außergerichtlichen Einigung
    • Dokumentation der Bemühungen
    • Nachweis des Scheiterns

    Schritt 3: Antrag beim Bezirksgericht

    Erforderliche Unterlagen:
  • Schuldenregulierungsantrag (Formular)
  • Vermögensverzeichnis
  • Gläubigerverzeichnis
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis des außergerichtlichen Versuchs
  • Schritt 4: Eröffnung des Verfahrens

    • Prüfung durch das Gericht
    • Veröffentlichung in der Ediktsdatei
    • Frist für Forderungsanmeldungen

    Schritt 5: Zahlungsplan-Tagsatzung

    • Abstimmung über Ihren Zahlungsplan
    • Bei Annahme: Erfüllung und fertig
    • Bei Ablehnung: Weiter zu Schritt 6

    Schritt 6: Abschöpfungsverfahren

    • 3 Jahre Einkommensabtretung
    • Jährliche Berichtspflicht
    • Überwachung durch Treuhänder

    Schritt 7: Restschuldbefreiung

    • Antrag nach 3 Jahren
    • Gerichtsprüfung
    • Beschluss über Restschuldbefreiung

    Leben während des Verfahrens

    Was dürfen Sie behalten?

    Geschützt sind:
    • Existenzminimum
    • Hausrat (angemessen)
    • Berufsausübung notwendige Gegenstände
    • Persönliche Gegenstände

    Was müssen Sie abgeben?

    Verwertbar sind:
    • Pfändbares Einkommen
    • Vermögen über Freibetrag
    • Erbschaften (50%)
    • Lottogewinne (teilweise)

    Darf ich während des Verfahrens...

    | Frage | Antwort |

    |-------|---------|

    | Arbeiten? | ✅ Ja, Sie müssen sogar |

    | Urlaub machen? | ⚠️ Angemessen ja, Luxus nein |

    | Auto fahren? | ⚠️ Wenn für Arbeit nötig |

    | Heiraten? | ✅ Ja |

    | Konto haben? | ✅ Ja, Pfändungsschutzkonto |

    Vorteile des Privatkonkurses

    Für den Schuldner

  • Neustart nach 3 Jahren
  • - Komplette Entschuldung

    - Keine Altlasten

  • Schutz vor Gläubigern
  • - Keine Exekutionen während Verfahren

    - Ruhe vor Inkasso

  • Existenzminimum gesichert
  • - Unpfändbares Einkommen bleibt

    - Lebensunterhalt gewährleistet

    Nachteile

  • Einschränkungen 3 Jahre
  • - Nur Existenzminimum

    - Keine Luxusausgaben

  • Öffentliche Bekanntmachung
  • - Ediktsdatei (5 Jahre sichtbar)

    - Kreditwürdigkeit beeinträchtigt

  • Obliegenheiten
  • - Arbeitspflicht

    - Meldepflichten

    Alternativen zum Privatkonkurs

    Außergerichtliche Einigung

    Vorteile:
    • Keine Veröffentlichung
    • Flexible Gestaltung
    • Schneller möglich
    Nachteile:
    • Alle Gläubiger müssen zustimmen
    • Keine erzwungene Restschuldbefreiung

    Verjährung abwarten

    Allgemeine Verjährungsfrist: 30 Jahre Aber: Vollstreckbare Titel unterbrechen die Verjährung → praktisch keine Option

    Häufige Fragen (FAQ)

    Wie lange bin ich im KSV eingetragen?

    • Während des Verfahrens: Eingetragen
    • Nach Restschuldbefreiung: Löschung nach 5 Jahren

    Kann mein Arbeitgeber das erfahren?

    • Keine Meldepflicht an Arbeitgeber
    • Aber: Ediktsdatei ist öffentlich
    • Lohnpfändung wird sichtbar

    Was ist mit gemeinsamen Schulden (z.B. mit Ehepartner)?

    • Jeder haftet weiter für seinen Anteil
    • Ehepartner muss eigenes Verfahren beantragen
    • Oder: Mitverpflichtungen bleiben bestehen

    Kann ich das Verfahren abbrechen?

    • Ja, durch Rücknahme des Antrags
    • Aber: Schulden bestehen dann weiter
    • Kosten fallen trotzdem an

    Fazit

    Der Privatkonkurs ist ein effektiver Weg aus der Überschuldung. Mit der Reform 2021 dauert das Verfahren nur noch 3 Jahre bis zur Restschuldbefreiung.

    Zusammenfassung:
    • Wer: Privatpersonen mit Schulden
    • Dauer: 3 Jahre (früher 5-7 Jahre)
    • Quote: Keine Mindestquote
    • Ergebnis: Komplette Restschuldbefreiung
    Nächste Schritte:
  • Kostenlose Schuldnerberatung aufsuchen
  • Unterlagen sammeln
  • Außergerichtliche Einigung versuchen
  • Bei Scheitern: Antrag stellen
  • ---

    Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Nutzen Sie die kostenlosen staatlichen Schuldnerberatungen in Österreich.

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