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RATGEBER · ÖSTERREICH · IO

Insolvenzentgelt (IEF) — Lohngarantie bei Arbeitgeberinsolvenz

Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent wird, sichert der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) Ihre offenen Lohnansprüche ab. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld erhalten.

Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) schützt Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers. Der IEF übernimmt offene Lohnansprüche, Urlaubsentgelt, Abfertigung und andere arbeitsrechtliche Ansprüche.

§ 1 IESG

Was ist der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF)?

Der IEF ist ein staatlicher Fonds, der bei Arbeitgeberinsolvenz für offene Arbeitnehmeransprüche einspringt. Er wird durch Arbeitgeberbeiträge finanziert (0,20% der Lohnsumme).

Der IEF zahlt:

  • Offenes Entgelt (Lohn, Gehalt)
  • Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld)
  • Urlaubsentschädigung (nicht konsumierter Urlaub)
  • Abfertigung (alt und neu)
  • Kündigungsentschädigung
  • Überstundenvergütung
  • Reisekosten, Spesen

Wer hat Anspruch auf Insolvenzentgelt?

PersonengruppeAnspruch
Arbeitnehmer (ASVG-versichert)Ja
LehrlingeJa
Geringfügig BeschäftigteJa
Freie DienstnehmerJa
Geschäftsführer (ASVG)Eingeschränkt
Gesellschafter >25%Nein
SelbständigeNein

Welche Ansprüche sind gesichert?

AnspruchsartZeitraumHöchstgrenze 2026
Laufendes Entgelt6 Monate vor Insolvenz2× ASVG-Höchstbeitragsgrundlage
Sonderzahlungen6 Monate vor InsolvenzInkludiert
KündigungsentschädigungNach InsolvenzMax. 3 Monate
Abfertigung altGesamter AnspruchGedeckelt
UrlaubsentschädigungOffener UrlaubVolles Ausmaß

So stellen Sie den IEF-Antrag

Schritt für Schritt:

  1. Warten auf Insolvenzeröffnung

    Der IEF-Antrag ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich.

  2. Forderung beim Masseverwalter anmelden

    Ihre Lohnforderung muss im Insolvenzverfahren angemeldet sein.

  3. IEF-Antrag stellen

    Beim zuständigen AMS-Geschäftsstelle oder online.

  4. Unterlagen beilegen

    Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Edikt.

  5. Auszahlung erhalten

    Bearbeitung dauert ca. 4-8 Wochen.

Fristen beachten!

Wichtige Fristen:

  • Antragsfrist: 6 Monate ab Insolvenzeröffnung
  • Bei Verfahrensaufhebung: 6 Monate ab Aufhebungsbeschluss
  • Ausschlussfrist: Nach Fristablauf kein Anspruch mehr!

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis / Reisepass
  • Arbeitsvertrag / Dienstzettel
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen (letzte 6 Monate)
  • Nachweis der Forderungsanmeldung
  • Eröffnungsedikt (aus Ediktsdatei)
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Bei Abfertigung: Dienstzeugnisse

Was der IEF NICHT zahlt

Nicht gesichert:

  • Ansprüche, die älter als 6 Monate vor Insolvenz sind
  • Beträge über der Höchstbeitragsgrundlage (×2)
  • Ansprüche von Gesellschaftern >25%
  • Schadenersatzansprüche
  • Pensionsansprüche aus Betriebspensionen
  • Ansprüche aus Schwarzarbeit

Kontakt und Antragstellung

IEF-Service:

  • Online: ams.at/insolvenzentgelt
  • Persönlich: Bei jeder AMS-Geschäftsstelle
  • Telefon: +43 50 904 (AMS Service-Hotline)

Tipp: Arbeiterkammer und Gewerkschaft helfen kostenlos bei der Antragstellung!

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