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Insolvenzentgelt (IEF) — Lohngarantie bei Arbeitgeberinsolvenz
Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent wird, sichert der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) Ihre offenen Lohnansprüche ab. Erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld erhalten.
HINWEIS · KEINE RECHTSBERATUNG
Wichtiger Hinweis — Keine Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf österreichisches Recht (IO) und können sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern.
Empfehlung: Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht.
Das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) schützt Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers. Der IEF übernimmt offene Lohnansprüche, Urlaubsentgelt, Abfertigung und andere arbeitsrechtliche Ansprüche.
§ 1 IESGWas ist der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF)?
Der IEF ist ein staatlicher Fonds, der bei Arbeitgeberinsolvenz für offene Arbeitnehmeransprüche einspringt. Er wird durch Arbeitgeberbeiträge finanziert (0,20% der Lohnsumme).
Der IEF zahlt:
- Offenes Entgelt (Lohn, Gehalt)
- Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld)
- Urlaubsentschädigung (nicht konsumierter Urlaub)
- Abfertigung (alt und neu)
- Kündigungsentschädigung
- Überstundenvergütung
- Reisekosten, Spesen
Wer hat Anspruch auf Insolvenzentgelt?
| Personengruppe | Anspruch |
|---|---|
| Arbeitnehmer (ASVG-versichert) | Ja |
| Lehrlinge | Ja |
| Geringfügig Beschäftigte | Ja |
| Freie Dienstnehmer | Ja |
| Geschäftsführer (ASVG) | Eingeschränkt |
| Gesellschafter >25% | Nein |
| Selbständige | Nein |
Welche Ansprüche sind gesichert?
| Anspruchsart | Zeitraum | Höchstgrenze 2026 |
|---|---|---|
| Laufendes Entgelt | 6 Monate vor Insolvenz | 2× ASVG-Höchstbeitragsgrundlage |
| Sonderzahlungen | 6 Monate vor Insolvenz | Inkludiert |
| Kündigungsentschädigung | Nach Insolvenz | Max. 3 Monate |
| Abfertigung alt | Gesamter Anspruch | Gedeckelt |
| Urlaubsentschädigung | Offener Urlaub | Volles Ausmaß |
So stellen Sie den IEF-Antrag
Schritt für Schritt:
- Warten auf Insolvenzeröffnung
Der IEF-Antrag ist erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich.
- Forderung beim Masseverwalter anmelden
Ihre Lohnforderung muss im Insolvenzverfahren angemeldet sein.
- IEF-Antrag stellen
Beim zuständigen AMS-Geschäftsstelle oder online.
- Unterlagen beilegen
Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Edikt.
- Auszahlung erhalten
Bearbeitung dauert ca. 4-8 Wochen.
Fristen beachten!
Wichtige Fristen:
- Antragsfrist: 6 Monate ab Insolvenzeröffnung
- Bei Verfahrensaufhebung: 6 Monate ab Aufhebungsbeschluss
- Ausschlussfrist: Nach Fristablauf kein Anspruch mehr!
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
- Arbeitsvertrag / Dienstzettel
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen (letzte 6 Monate)
- Nachweis der Forderungsanmeldung
- Eröffnungsedikt (aus Ediktsdatei)
- Bankverbindung (IBAN)
- Bei Abfertigung: Dienstzeugnisse
Was der IEF NICHT zahlt
Nicht gesichert:
- Ansprüche, die älter als 6 Monate vor Insolvenz sind
- Beträge über der Höchstbeitragsgrundlage (×2)
- Ansprüche von Gesellschaftern >25%
- Schadenersatzansprüche
- Pensionsansprüche aus Betriebspensionen
- Ansprüche aus Schwarzarbeit
Kontakt und Antragstellung
IEF-Service:
- Online: ams.at/insolvenzentgelt
- Persönlich: Bei jeder AMS-Geschäftsstelle
- Telefon: +43 50 904 (AMS Service-Hotline)
Tipp: Arbeiterkammer und Gewerkschaft helfen kostenlos bei der Antragstellung!