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Privatkonkurs Österreich 2026 — Ihr Weg aus der Schuldenfalle
Das Schuldenregulierungsverfahren bietet überschuldeten Privatpersonen in Österreich die Möglichkeit, sich innerhalb von 3 Jahren von ihren Schulden zu befreien.
HINWEIS · KEINE RECHTSBERATUNG
Wichtiger Hinweis — Keine Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf österreichisches Recht (IO) und können sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern.
Empfehlung: Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht.
Das Schuldenregulierungsverfahren für natürliche Personen ermöglicht seit der Reform 2021 eine Restschuldbefreiung nach nur 3 Jahren. Eine Mindestquote ist nicht mehr erforderlich — entscheidend ist die Redlichkeit des Schuldners.
§§ 181ff IOWas ist der Privatkonkurs in Österreich?
Der Privatkonkurs (offiziell: Schuldenregulierungsverfahren) nach §§ 181ff IO ist ein gerichtlich überwachtes Verfahren für zahlungsunfähige Privatpersonen. Es ermöglicht einen kompletten Neustart ohne Altschulden.
Die 3 Phasen der Schuldenregulierung
Zahlungsplan
Einigung mit Gläubigern über Teilzahlung (keine Mindestquote). Max. 7 Jahre Laufzeit.
Abschöpfungsverfahren
3 Jahre Einkommensabtretung an Treuhänder (wenn Zahlungsplan scheitert).
Restschuldbefreiung
Alle Restschulden werden erlassen — kompletter Neustart!
Voraussetzungen für den Privatkonkurs
- Natürliche Person (kein Unternehmen)
- Zahlungsunfähigkeit (nicht nur vorübergehend)
- Wohnsitz in Österreich (oder gewöhnlicher Aufenthalt)
- Außergerichtlicher Versuch muss gescheitert sein
Kosten des Privatkonkurses
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gerichtsgebühr (Pauschalgebühr) | EUR 862,50 |
| Treuhänder (pro Jahr) | EUR 300-500 |
| Schuldnerberatung (staatlich) | Kostenlos |
| Anwalt (optional) | EUR 500-2.000 |
Existenzminimum 2026
Das pfändungsfreie Existenzminimum für Alleinstehende beträgt 2026 ca. EUR 1.290 monatlich. Dieser Betrag bleibt Ihnen auch während des Abschöpfungsverfahrens erhalten.
Existenzminimum-VO| Nettoeinkommen | Pfändbarer Betrag |
|---|---|
| Bis EUR 1.290 | EUR 0 |
| EUR 1.500 | ca. EUR 70 |
| EUR 1.800 | ca. EUR 250 |
| EUR 2.200 | ca. EUR 500 |
Was wird NICHT erlassen?
Von der Restschuldbefreiung ausgenommen:
- Vorsätzlich begangene unerlaubte Handlungen (Schadenersatz)
- Geldstrafen und Geldbußen
- Unterhaltsrückstände
- Steuerhinterziehung
Nächste Schritte
- Schuldnerberatung aufsuchen — kostenlos und vertraulich
- Unterlagen sammeln — Einkommensnachweise, Schuldenliste
- Außergerichtliche Einigung versuchen — Pflicht vor Antrag
- Bei Scheitern: Antrag stellen — beim zuständigen Bezirksgericht