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RATGEBER · ÖSTERREICH · IO § 140FF

Sanierungsplan 30% Quote.

Österreichs Mindestanforderung.

Der Sanierungsplan nach § 140 IO erfordert eine Mindestquote von 30% der Insolvenzforderungen, zahlbar innerhalb von maximal 2 Jahren. Bei Eigenverwaltung (§ 169 IO) genügen 20%. Diese Quoten sind der Schlüssel zur erfolgreichen Entschuldung.

MINDESTQUOTE · 30% (20% bei Eigenverwaltung)ZAHLUNGSFRIST · max. 2 Jahre

Was bedeutet die 30%-Mindestquote im Sanierungsplan?

Die 30%-Mindestquote nach § 141 Abs. 1 IO (Insolvenzordnung) ist die zentrale Voraussetzung für einen erfolgreichen Sanierungsplan in Österreich. Der Schuldner muss den Gläubigern mindestens 30% ihrer angemeldeten Forderungen anbieten — zahlbar innerhalb von maximal 2 Jahren ab Annahme des Plans. Diese Quote gilt für das reguläre Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

Gesetzliche Grundlage: § 141 Abs. 1 IO

«Der Sanierungsplan hat den Gläubigern eine Quote von mindestens 30 Prozent anzubieten, die innerhalb von längstens zwei Jahren zu erfüllen ist.»

Quelle: RIS — Insolvenzordnung (IO)

Regulärer Sanierungsplan

  • 30% Mindestquote
  • Max. 2 Jahre Zahlungsfrist
  • Masseverwalter führt Geschäfte
  • Geringere Anforderungen an Schuldner

Mit Eigenverwaltung (§ 169 IO)

  • 20% Mindestquote
  • Max. 2 Jahre Zahlungsfrist
  • Schuldner behält Geschäftsführung
  • Strenge Voraussetzungen

Wie berechnet sich die 30%-Quote konkret?

Die Quotenberechnung ist mathematisch einfach: Sie nehmen die Summe aller angemeldeten und festgestellten Insolvenzforderungen und multiplizieren mit 0,30 (für 30%) bzw. 0,20 (für 20% bei Eigenverwaltung). Diese Summe müssen Sie innerhalb von 2 Jahren an die Gläubiger zahlen können.

Berechnungsbeispiele

UnternehmensgrösseSchulden30% Quote20% Quote
KleinunternehmenEUR 50 000EUR 15 000EUR 10 000
MittelstandEUR 150 000EUR 45 000EUR 30 000
Grösseres KMUEUR 500 000EUR 150 000EUR 100 000
GrossunternehmenEUR 1 000 000EUR 300 000EUR 200 000

Die 20%-Quote spart erhebliche Mittel — erfordert aber Eigenverwaltung mit strengen Auflagen.

Praxis-Tipp: Quote kalkulieren

Berechnen Sie Ihre individuelle Quote mit unserem Tool. Es berücksichtigt auch Masseforderungen und Verfahrenskosten, die zusätzlich zur Quote anfallen.

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Wie kann die Quote bezahlt werden?

Das Gesetz erlaubt verschiedene Zahlungsmodalitäten — solange die gesamte Quote innerhalb von 2 Jahren beglichen ist. Die Wahl der Zahlungsart beeinflusst die Akzeptanz bei Gläubigern erheblich.

Einmalzahlung

Sofortige Zahlung der gesamten Quote

Vorteil: Höchste Akzeptanz bei GläubigernTypisch: Bei liquiden Mitteln oder Investorenfinanzierung

Ratenzahlung

Verteilung auf max. 24 Monate

Vorteil: Geringere LiquiditätsbelastungTypisch: Standard bei operativ tätigen Unternehmen

Kombination

Anzahlung + Raten

Vorteil: Zeigt Zahlungswillen, ermöglicht FlexibilitätTypisch: Häufigste Variante in der Praxis

Wichtig: 2-Jahres-Frist ist absolut

Die maximale Zahlungsfrist von 2 Jahren kann nicht verlängert werden — auch nicht durch Gerichtsbeschluss. Bei Zahlungsverzug droht die Wiederaufnahme des Konkursverfahrens (§ 156 IO).

Wie stimmen die Gläubiger über den Plan ab?

Der Sanierungsplan muss in der Tagsatzung (Gläubigerversammlung) angenommen werden. Gemäss § 147 IO ist eine doppelte Mehrheit erforderlich: sowohl nach Köpfen als auch nach der Summe der Forderungen.

Doppelte Mehrheit nach § 147 IO

>50%
Kopfmehrheit

Mehr als die Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Gläubiger

>50%
Summenmehrheit

Mehr als die Hälfte der vertretenen Forderungssumme

Beide Mehrheiten müssen gleichzeitig erreicht werden.

Strategien zur Mehrheitsgewinnung

  • Quote über 30%: Je höher die Quote, desto wahrscheinlicher die Zustimmung
  • Schnelle Zahlung: Sofortzahlung oder kurze Ratenlaufzeit bevorzugt
  • Sicherheiten: Bankgarantien oder persönliche Bürgschaften anbieten
  • Grosse Gläubiger einbinden: Vorabgespräche mit Hauptgläubigern führen

Warum 30% besser ist als Konkurs

Für Gläubiger ist ein Sanierungsplan mit 30% Quote fast immer vorteilhafter als ein Konkurs. Die durchschnittliche Konkursquote in Österreich liegt bei nur 2-8% für ungesicherte Gläubiger.

KriteriumKonkursSanierungsplan 30%
Quote für Gläubiger2-8%≥30%
Verfahrensdauer12-36 Monate3-6 Monate
ZahlungszeitpunktNach VerwertungInnerhalb 2 Jahre
UnternehmenLiquidiertFortgeführt
ArbeitsplätzeVerlorenErhalten
GeschäftsbeziehungenBeendetFortgesetzt

Fazit für Gläubiger

Ein Sanierungsplan mit 30% Quote bringt Gläubigern das 4- bis 15-fache dessen, was sie im Konkurs erhalten würden. Die Zustimmung liegt daher im wirtschaftlichen Eigeninteresse der Gläubiger.

Wann gilt die günstigere 20%-Quote?

Die reduzierte Quote von 20% ist nur bei Eigenverwaltung nach § 169 IO möglich. Dies erfordert jedoch strenge Voraussetzungen und eignet sich nicht für jedes Unternehmen.

Voraussetzungen für Eigenverwaltung (§ 169 IO)

Muss erfüllt sein:

  • Keine Nachteile für Gläubiger
  • Ordnungsgemässe Buchführung
  • Keine Vermögensverschiebungen
  • Sanierungskonzept vorlegen

Darf nicht vorliegen:

  • Verdacht auf Vermögensdelikte
  • Frühere Pflichtverletzungen
  • Widerspruch der Gläubiger
  • Ungeordnete Verhältnisse

Risiken bei Nichteinhaltung der Quote

Zahlungsverzug (§ 156 IO)

Wird eine Rate nicht pünktlich gezahlt, können Gläubiger die Wiederaufnahme des Konkursverfahrens beantragen. Das Unternehmen wird dann liquidiert.

Anfechtung (§ 157 IO)

Bei arglistiger Täuschung über die Vermögensverhältnisse kann der Sanierungsplan nachträglich angefochten werden. Gläubiger können dann volle Forderungen geltend machen.

Persönliche Haftung

Bei Geschäftsführerhaftung oder persönlichen Bürgschaften bleiben diese auch nach dem Sanierungsplan bestehen, sofern nicht ausdrücklich einbezogen.

Häufige Fragen zur 30%-Quote

Warum genau 30% Mindestquote?
Der österreichische Gesetzgeber hat die 30%-Quote als Kompromiss zwischen Schuldnerschutz und Gläubigerinteressen festgelegt. Sie soll sicherstellen, dass Gläubiger eine wirtschaftlich sinnvolle Befriedigung erhalten und der Schuldner nicht zu leicht entschuldet wird.
Kann die Quote auch höher als 30% sein?
Ja, die 30% sind nur die Mindestquote. In der Praxis liegen erfolgreiche Sanierungspläne oft bei 35-50%, um die Zustimmung der Gläubiger zu erleichtern. Höhere Quoten erhöhen die Akzeptanz erheblich.
Was passiert bei Nichterreichung der 30%?
Kann der Schuldner die 30%-Mindestquote nicht glaubhaft machen, wird der Sanierungsplan vom Gericht abgelehnt. Das Verfahren wird dann als Konkurs fortgesetzt mit vollständiger Liquidation.
Wie wird die Quote berechnet?
Die Quote berechnet sich aus dem Verhältnis der angebotenen Zahlung zur Gesamtsumme der angemeldeten Insolvenzforderungen. Beispiel: Bei EUR 100.000 Schulden müssen mindestens EUR 30.000 angeboten werden.
Wann beginnt die 2-Jahres-Frist?
Die maximale Zahlungsfrist von 2 Jahren beginnt mit der Annahme des Sanierungsplans durch die Gläubiger. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Zahlungen gemäss Plan erfolgen.
Was ist bei der 20%-Quote anders?
Die 20%-Quote gilt nur bei Eigenverwaltung (§ 169 IO). Der Schuldner behält dabei die Geschäftsführung, wird aber von einem Sanierungsverwalter überwacht. Die Anforderungen an die Eigenverwaltung sind streng.
Welche Mehrheiten braucht der Sanierungsplan?
Der Sanierungsplan benötigt gemäss § 147 IO die Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden Gläubiger (Kopfmehrheit) UND mehr als der Hälfte der Forderungssumme (Summenmehrheit).
Kann ich die Quote in Raten zahlen?
Ja, Ratenzahlung ist üblich und zulässig. Die gesamte Quote muss jedoch innerhalb von 2 Jahren vollständig bezahlt sein. Typisch sind quartalsweise oder monatliche Raten.

Quote berechnen und Sanierungsplan vorbereiten

Berechnen Sie Ihre individuelle 30%-Quote und prüfen Sie, ob Eigenverwaltung mit 20% möglich ist. Unser Tool zeigt Ihnen auch die voraussichtliche Konkursquote zum Vergleich.

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