Zum Hauptinhalt springen

RATGEBER · ÖSTERREICH · IO

Sanierungsverfahren.

Konkurs vermeiden in Österreich.

Das Sanierungsverfahren bietet Ihrem Unternehmen eine zweite Chance. Mit einem Sanierungsplan zahlen Sie mindestens 30% (bzw. 20%) Ihrer Schulden und sind danach entschuldet — ohne Konkurs.

30%
Mindestquote
20%
Bei Eigenverwaltung
2 J.
Zahlungsfrist
90 T.
Berichtstagsatzung

1. Was ist das Sanierungsverfahren?

Das Sanierungsverfahren ist ein gerichtliches Insolvenzverfahren nach der österreichischen Insolvenzordnung (IO), bei dem das Unternehmen nicht liquidiert, sondern mit einemSanierungsplan gerettet wird.

Kernidee des Sanierungsverfahrens:

Sie bieten Ihren Gläubigern eine Mindestquote an (30% oder 20%), die Sie innerhalb von 2 Jahren bezahlen. Im Gegenzug erlassen die Gläubiger den Rest Ihrer Schulden — und Sie führen Ihr Unternehmen weiter.

Voraussetzungen

  • Zahlungsunfähigkeit — bereits eingetreten oder drohend
  • Sanierungsfähigkeit — das Unternehmen kann fortgeführt werden
  • Sanierungsplan — ein plausibles Konzept mit Mindestquote
  • Eigenantrag — der Schuldner beantragt selbst (oder Gläubigerantrag)

Rechtsgrundlagen

ParagraphThemaInhalt
§ 140 IOSanierungsplanGrundlagen und Mindestquoten
§ 141 IOInhaltAnforderungen an den Plan
§ 147 IOAbstimmungMehrheitserfordernisse
§ 81a IOBerichtstagsatzung90-Tage-Frist
§ 169 IOEigenverwaltungVoraussetzungen für 20%-Quote

2. Zwei Varianten — Mit oder ohne Eigenverwaltung

Sanierungsverfahren OHNE Eigenverwaltung

  • Quote: Mindestens 30%
  • Frist: Maximal 2 Jahre
  • Verwalter: Masseverwalter (volle Kontrolle)
  • Voraussetzungen: Geringer
  • Typisch für: Kleinere Unternehmen, komplexe Lagen

Sanierungsverfahren MIT Eigenverwaltung

  • Quote: Mindestens 20%
  • Frist: Maximal 2 Jahre
  • Verwalter: Sanierungsverwalter (Überwachung)
  • Voraussetzungen: Strengere Prüfung
  • Typisch für: Größere, gut organisierte Unternehmen

Masseverwalter vs. Sanierungsverwalter

AspektMasseverwalterSanierungsverwalter
VerfügungsmachtVollständig beim VerwalterBeim Schuldner
AufgabeVerwaltung der MasseÜberwachung des Schuldners
ZustimmungEntscheidet selbstNur bei wichtigen Geschäften
Vergütung2-4% der Masse~60% des Masseverwalters

⚠️ Wann Eigenverwaltung?

Eigenverwaltung wird nur gewährt, wenn keine Nachteile für Gläubiger entstehen, das Unternehmen eine geordnete Buchhaltung hat und ein plausibles Sanierungskonzept vorliegt. Das Gericht prüft diese Voraussetzungen streng.

3. Der Sanierungsplan — Quote, Frist, Abstimmung

Mindestquoten nach § 140 IO

VarianteMindestquoteZahlungsfristBeispiel
Ohne Eigenverwaltung30%Max. 2 JahreEUR 100k Schulden → EUR 30k zahlen
Mit Eigenverwaltung20%Max. 2 JahreEUR 100k Schulden → EUR 20k zahlen

Abstimmung über den Sanierungsplan (§ 147 IO)

Die Gläubiger stimmen in der Sanierungsplantagsatzung über den Plan ab. Für die Annahme sind zwei Mehrheiten erforderlich:

Kopfmehrheit

Mehr als 50% der anwesenden Gläubiger müssen zustimmen

Summenmehrheit

Mehr als 50% der Forderungssumme müssen zustimmen

💡 Praxistipp: Barquote erhöhen

Oft verlangen Gläubiger eine höhere Quote als das Minimum, oder eineBarquote (sofort zahlbarer Anteil) von 10-15%. Eine Barquote von 10% plus Ratenquote von 20% in 2 Jahren wird eher akzeptiert als reine Ratenzahlung.

Inhalt des Sanierungsplans (§ 141 IO)

  • Vermögensübersicht — Aktiva und Passiva, Fortführungswert
  • Gläubigerliste — Alle Forderungen mit Rang
  • Quote und Frist — Mindestens 30% (20%) in max. 2 Jahren
  • Zahlungsplan — Raten, Termine, Sicherheiten
  • Sanierungsmaßnahmen — Wie wird das Unternehmen gesundet?

4. Ablauf eines Sanierungsverfahrens in 6 Phasen

1

Insolvenzantrag (Tag 0)

  • • Antrag beim zuständigen Landesgericht (Handelsgericht Wien für Wien)
  • • Angabe: Sanierungsverfahren mit/ohne Eigenverwaltung
  • • Vorlage: Vermögensverzeichnis, Gläubigerliste, Sanierungsplan-Entwurf
2

Eröffnungsbeschluss

  • • Gericht prüft Antrag und Vermögenslage
  • • Bestellung: Masseverwalter ODER Sanierungsverwalter
  • • Veröffentlichung in der Ediktsdatei
  • • Frist für Forderungsanmeldung: 6 Wochen
3

Berichtstagsatzung (90 Tage — § 81a IO)

  • • Verwalter berichtet über Vermögenslage
  • • Prüfung der angemeldeten Forderungen
  • • Entscheidung über Fortführung oder Schließung
  • • Erste Orientierung für Gläubiger
4

Sanierungsplantagsatzung

  • • Vorlage des finalen Sanierungsplans
  • • Diskussion mit Gläubigern
  • Abstimmung: Doppelte Mehrheit erforderlich
  • • Bei Annahme: Gerichtliche Bestätigung
5

Zahlungsphase (bis 2 Jahre)

  • • Zahlung der Quote gemäß Plan
  • • Oft: Barquote sofort + Raten quartalsweise
  • • Überwachung durch Verwalter (bei Eigenverwaltung: Sanierungsverwalter)
  • • Bei Verzug: Wiederaufleben der vollen Forderungen möglich
6

Aufhebung des Verfahrens

  • • Nach vollständiger Zahlung der Quote
  • • Restschuldbefreiung wirksam
  • • Unternehmen führt saniert fort
  • • Eintrag in Ediktsdatei wird gelöscht (nach 3 Jahren)

5. Vergleich: Sanierungsverfahren vs. Konkurs

KriteriumSanierungsverfahrenKonkursverfahren
ZielFortführung des UnternehmensLiquidation (Auflösung)
Quote für Gläubiger30% (20% bei Eigenverwaltung)Typisch 5-15%
Dauer3-6 Monate + 2 Jahre Zahlung1-3 Jahre
ArbeitnehmerBleiben beschäftigtKündigung
GeschäftsführerBleibt (bei Eigenverwaltung)Verliert Kontrolle
ImageInsolvenz, aber saniertKonkurs = Pleite

✅ Vorteile des Sanierungsverfahrens:

  • • Unternehmen bleibt bestehen
  • • Arbeitsplätze werden erhalten
  • • Höhere Quote für Gläubiger als im Konkurs
  • • Schnellere Entschuldung möglich
  • • Weniger stigmatisierend als „Konkurs"

6. Kosten des Sanierungsverfahrens

KostenartBetrag (EUR)Bemerkung
Gerichtsgebühren2.000-10.000Nach GGG
Masseverwalter / Sanierungsverwalter2-4% der MasseBei Sanierungsverwalter ~60%
Rechtsanwalt20.000-80.000Sanierungsplan, Verhandlungen
Steuerberater / WP10.000-30.000Vermögensstatus, Planzahlen
Sanierungsberater10.000-50.000Optional, aber empfohlen
GESAMT (typisch)EUR 50.000-200.000+ Quote an Gläubiger

7. DACH-Vergleich: Österreich, Deutschland, Schweiz

Aspekt🇦🇹 Österreich🇩🇪 Deutschland🇨🇭 Schweiz
VerfahrenSanierungsverfahren (IO)Insolvenzplan (InsO)Nachlassvertrag (SchKG)
Mindestquote30% (20%)Keine feste QuoteKeine feste Quote
ZahlungsfristMax. 2 JahreFlexibel (im Plan)Flexibel (im Vertrag)
Abstimmung50% Kopf + Summe50% pro Gruppe + Cram-Down50% Kopf + Summe
Präventives VerfahrenNeinJa (StaRUG)Ja (provisorische Stundung)

8. FAQ — Häufige Fragen zum Sanierungsverfahren

Was ist ein Sanierungsverfahren in Österreich?

Das Sanierungsverfahren ist eine Alternative zum Konkurs, bei der ein Sanierungsplan mit den Gläubigern vereinbart wird. Der Schuldner bietet eine Mindestquote (30% ohne bzw. 20% mit Eigenverwaltung) an, die innerhalb von 2 Jahren bezahlt wird.

Wie hoch muss die Quote beim Sanierungsplan sein?

Die Mindestquote beträgt 30% bei Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (mit Masseverwalter) oder 20% bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung (mit Sanierungsverwalter). Die Quote muss innerhalb von 2 Jahren bezahlt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Masseverwalter und Sanierungsverwalter?

Der Masseverwalter übernimmt die volle Verfügungsmacht über das Unternehmen (ohne Eigenverwaltung). Der Sanierungsverwalter überwacht nur — der Schuldner behält die Kontrolle (mit Eigenverwaltung). Für Eigenverwaltung gelten strengere Voraussetzungen.

Wie lange dauert ein Sanierungsverfahren?

Ein typisches Sanierungsverfahren dauert 3-6 Monate bis zur Annahme des Sanierungsplans. Die Zahlungsphase beträgt dann maximal 2 Jahre. Die erste Berichtstagsatzung findet nach 90 Tagen statt (§ 81a IO).

Was passiert wenn der Sanierungsplan nicht angenommen wird?

Wenn die Gläubiger den Sanierungsplan ablehnen (keine Mehrheit erreicht) oder wenn der Schuldner die Quote nicht bezahlen kann, wird das Sanierungsverfahren in einKonkursverfahren umgewandelt.

Wann ist Eigenverwaltung möglich?

Eigenverwaltung (mit Sanierungsverwalter statt Masseverwalter) ist möglich, wenn das Unternehmen keine Nachteile für Gläubiger verursacht, ausreichend qualifiziert ist und ein plausibles Sanierungskonzept vorlegt. Die Mindestquote sinkt dann auf20%.

Was kostet ein Sanierungsverfahren in Österreich?

Die Kosten umfassen Gerichtsgebühren (EUR 2.000-10.000), Masseverwalter/Sanierungsverwalter (2-4% der Masse), Rechtsanwalt (EUR 20.000-80.000) und Berater (EUR 10.000-50.000). Gesamtkosten typischerweise EUR 50.000-200.000.

Wo wird das Sanierungsverfahren veröffentlicht?

Alle Insolvenzverfahren in Österreich werden in der Ediktsdatei(ediktsdatei.justiz.gv.at) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt automatisch nach Eröffnungsbeschluss.

Sanierungsverfahren als Chance nutzen

Das Sanierungsverfahren bietet eine echte zweite Chance. Mit der richtigen Vorbereitung und einem überzeugenden Sanierungsplan können Sie Ihr Unternehmen retten.

Weiterführende Artikel

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Das Sanierungsverfahren erfordert anwaltliche Begleitung. Die angegebenen Kosten und Dauern sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.

Rechtsstand: März 2026 | Anwendbares Recht: IO (Österreich)

Sanierungsverfahren Österreich — Konkurs vermeiden mit Sanierungsplan | 2026 | Konkurse Abwenden