Nachlassstundung beantragen — Schritt-für-Schritt Guide
Eine Nachlassstundung nach Art. 293ff SchKG stoppt den Konkurs sofort und gibt Ihnen 4-6 Monate Zeit für einen geordneten Nachlassvertrag mit allen Gläubigern.
HINWEIS · KEINE RECHTSBERATUNG
Wichtiger Hinweis — Keine Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf Schweizer Recht (SchKG/OR) und können sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern.
Empfehlung: Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Schuldenberatungsstelle.
⚡ Nachlassstundung auf einen Blick
- Zeitrahmen: 4-6 Monate für Nachlassvertrag
- Kosten: CHF 5'000-15'000 (Anwalt + Gericht + Sachwalter)
- Mindestquote: 25% für Klasse 3-Gläubiger
- Effekt: Stoppt alle Betreibungen sofort
- Kontrolle: Provisorischer Sachwalter überwacht
Eine Nachlassstundung ist ein gerichtlich gesteuertes Sanierungsverfahren nach Art. 293ff SchKG. Der Schuldner erhält eine Stundungsfrist von 4-6 Monaten, um mit seinen Gläubigern einen Nachlassvertrag auszuhandeln. Während dieser Frist sind alle Betreibungen gestoppt. Ein provisorischer Sachwalter überwacht die Geschäftstätigkeit und vermittelt zwischen Schuldner und Gläubigern.
Art. 293 SchKGWas ist eine Nachlassstundung?
Eine Nachlassstundung (auch: composition proceedings) ist ein Sanierungsverfahren, bei dem Sie Zeit erhalten, um mit allen Gläubigern eine einvernehmliche Lösung zu finden — ohne dass der Konkurs eröffnet wird.
Zwei Arten von Nachlassstundung:
1. Nachlassstundung mit Vermögensabtretung (Art. 293 SchKG)
Für wen: Unternehmen und Privatpersonen
Ziel: Nachlassvertrag mit Gläubigern (z.B. 30% Zahlung über 2 Jahre)
Mindestquote: 25% für Klasse 3-Gläubiger
2. Nachlassstundung ohne Vermögensabtretung (Art. 305 SchKG)
Für wen: Nur natürliche Personen (Privatpersonen)
Ziel: Schuldenbereinigung über längere Frist (3-5 Jahre)
Besonderheit: Keine Mindestquote, aber längere Laufzeit
In diesem Guide konzentrieren wir uns auf Art. 293 SchKG (Nachlassstundung mit Vermögensabtretung), da diese für Unternehmen relevant ist.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Eine Nachlassstundung kann nur gewährt werden, wenn das Unternehmen grundsätzlich sanierungsfähig ist und eine realistische Aussicht besteht, dass die Gläubiger mindestens 25% ihrer Forderungen (Klasse 3) erhalten. Das Gericht prüft dies anhand des Sanierungskonzepts und der Vermögensaufstellung.
Art. 293 SchKG1. Sanierungsfähigkeit
Das Geschäft muss grundsätzlich lebensfähig sein. Kriterien:
- Positive Ertragsperspektive: Das Geschäftsmodell funktioniert (trotz aktueller Krise)
- Ausreichende Liquidität: Während der Stundung können Löhne, Miete, Waren bezahlt werden
- Kundenbeziehungen intakt: Keine Massenflucht von Kunden zu erwarten
- Management-Wille: Geschäftsführung ist bereit, Sanierung durchzuziehen
2. Mindestquote 25%
Die ungesicherten Gläubiger (Klasse 3) müssen mindestens 25% ihrer Forderungen erhalten. Dies kann durch:
- Liquidation nicht-essentieller Vermögenswerte (Maschinen, Fahrzeuge, Immobilien)
- Externe Finanzierung (Darlehen, Investoren, Bürgschaften)
- Ratenzahlungen über 2-3 Jahre aus zukünftigen Erträgen
Berechnung:
Forderungen Klasse 3: CHF 300'000
Quote: 100'000 / 300'000 = 33.3% ✓ (über 25%)
3. Überschuldung nachweisen
Gemäss Art. 725 OR müssen Sie eine Überschuldungsbilanz erstellen, wenn begründete Besorgnis besteht, dass die Schulden nicht mehr gedeckt sind.
Überschuldung liegt vor, wenn:
- Schulden > Vermögen (zu Liquidationswerten)
- Laufende Verpflichtungen können nicht mehr bedient werden
⚠️ STOPP — Hoher Streitwert — Anwalt empfohlen
Bei Forderungen über CHF 50'000 empfehlen wir dringend die Konsultation eines Fachanwalts für Insolvenzrecht.
Diese Plattform ersetzt keine Rechtsberatung. Bei den beschriebenen Szenarien ist professionelle Unterstützung zwingend erforderlich.
Wie läuft eine Nachlassstundung ab?
Voraussetzungen prüfen
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen sanierungsfähig ist und mindestens 25% Deckungsgrad für Klasse 3-Gläubiger erreicht werden kann.
Anwalt beauftragen
Wählen Sie einen auf Insolvenzrecht spezialisierten Anwalt. Dieser bereitet den Antrag vor und erstellt die erforderlichen Unterlagen (Vermögensaufstellung, Sanierungskonzept).
Antrag einreichen
Der Anwalt reicht den Nachlassstundungsantrag beim zuständigen Gericht ein (Konkurskreis am Sitz des Schuldners). Das Gericht prüft die Voraussetzungen.
Provisorische Stundung
Das Gericht gewährt provisorische Nachlassstundung (1-3 Tage). Ein provisorischer Sachwalter wird bestellt. Alle Betreibungen werden gestoppt.
Gläubigerversammlung
Der Sachwalter lädt alle Gläubiger zur Versammlung ein (ca. 4-6 Wochen nach Antrag). Hier wird über die definitive Nachlassstundung abgestimmt.
Nachlassvertrag ausarbeiten
Sie verhandeln mit Gläubigern über einen Nachlassvertrag (z.B. 30% Zahlung über 2 Jahre). Der Sachwalter unterstützt und überwacht.
Genehmigung Nachlassvertrag
Die Gläubiger stimmen über den Vertrag ab (Mehrheit nach Summe + Köpfen). Bei Annahme wird der Vertrag rechtskräftig.
Vollzug Nachlassvertrag
Sie setzen den Nachlassvertrag um (Raten zahlen gemäss Vereinbarung). Bei Erfüllung erlischt die Restschuld.
Zeitlicher Ablauf
- Tag 0: Antrag beim Gericht eingereicht
- Tag 1-3: Provisorische Nachlassstundung gewährt, Sachwalter bestellt
- Tag 30-45: Erste Gläubigerversammlung (definitive Stundung)
- Monat 2-5: Nachlassvertrag ausarbeiten, mit Gläubigern verhandeln
- Monat 6: Gläubiger stimmen über Nachlassvertrag ab
- Danach: Vollzug des Nachlassvertrags (2-3 Jahre Ratenzahlung)
Nachlassstundung vs. Alternativen
| Kriterium | Kriterium | Nachlassstundung | Vergleich (informell) | Konkurs |
|---|---|---|---|---|
| Zeitrahmen | 4-6 Monate | 5-10 Tage | 12-24 Monate | |
| Kosten | CHF 5'000-15'000 | CHF 0-1'000 | CHF 2'000-5'000 | |
| Kontrolle | Sachwalter überwacht | Volle Kontrolle | Verwalter übernimmt | |
| Gläubigerschutz | Alle Gläubiger gleichbehandelt | Nur antragstellender Gläubiger | Alle Gläubiger gleichbehandelt | |
| Öffentlichkeit | SHAB-Publikation | Vertraulich | SHAB-Publikation | |
| Erfolgsquote | 40-60% | 60-80% | 0% (Liquidation) | |
| Fortführung Geschäft | ✓ Ja (unter Aufsicht) | ✓ Ja (uneingeschränkt) | ✗ Nein |
Was kostet eine Nachlassstundung?
Anwaltshonorar
CHF 3'000 - 10'000Vorbereitung Antrag, Sanierungskonzept, Vertretung an Gläubigerversammlung, Ausarbeitung Nachlassvertrag
Gerichtsgebühren
CHF 1'000 - 3'000Gebühr für Antrag, Genehmigung, SHAB-Publikation (variiert je nach Kanton)
Sachwalterhonorar
CHF 2'000 - 5'000Überwachung Geschäftstätigkeit, Vermittlung mit Gläubigern, Berichterstattung an Gericht (pro Monat ca. CHF 500-1'000)
Gesamtkosten
CHF 5'000 - 15'000ROI: Bei Schulden von CHF 200'000 und erfolgreicher Nachlassstundung (30% Quote) sparen Sie CHF 140'000 gegenüber Vollzahlung — Investition lohnt sich!
Häufige Fragen
Die Nachlassstundung ist ein Sanierungsverfahren, bei dem Sie 4-6 Monate Zeit erhalten, um mit allen Gläubigern einen Nachlassvertrag (Vergleich) auszuhandeln. Der Konkurs dagegen führt zur sofortigen Liquidation Ihres Vermögens durch einen Konkursverwalter.
Rechnen Sie mit CHF 5'000-15'000 Gesamtkosten: Anwalt CHF 3'000-10'000, Gerichtsgebühren CHF 1'000-3'000, Sachwalterhonorar CHF 2'000-5'000 (je nach Komplexität). Bei Erfolg lohnt sich diese Investition gegenüber einem Konkurs.
Die provisorische Nachlassstundung wird sofort gewährt (1-3 Tage nach Antrag). Die definitive Nachlassstundung dauert 4-6 Monate. In dieser Zeit müssen Sie einen Nachlassvertrag mit mindestens 25% Deckungsgrad für Klasse 3-Gläubiger ausarbeiten.
Ja, aber unter Kontrolle des provisorischen Sachwalters. Sie dürfen weiterhin operieren (Löhne zahlen, Waren einkaufen), aber grössere Geschäfte (Verkäufe, Darlehen, neue Verträge) bedürfen der Zustimmung des Sachwalters.
Wenn Sie keinen Nachlassvertrag mit mindestens 25% Deckungsgrad zustande bringen oder die Gläubiger den Vertrag ablehnen (Mehrheit nach Summe), wird der Konkurs automatisch eröffnet. Die Kosten der Nachlassstundung gehen verloren.
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Quellen & Referenzen

MProfi AG Team
Insolvenzberatung & SanierungSpezialisiert auf NachlassstundungsverfahrenÜber 30 erfolgreiche Nachlassverträge begleitetZertifizierte Sanierungsberater (VSI)
Unser Beratungsteam verfügt über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Nachlassstundungsverfahren nach Art. 293ff SchKG. Wir unterstützen Unternehmen von der Antragstellung über die Verhandlung mit Gläubigern bis zur erfolgreichen Genehmigung des Nachlassvertrags. Unsere Expertise umfasst Sanierungskonzepte, Liquiditätsplanung und die Koordination mit Gerichten, Sachwaltern und Gläubigern.
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