Insolvenzverwalter Schweiz — Aufgaben, Kosten und Zusammenarbeit (Konkurs/Nachlassstundung)
Insolvenzverwalter, Konkursverwaltung und Sachwalter in der Schweiz: Aufgaben, Befugnisse, Kosten, Vergütung und wie Sie optimal zusammenarbeiten. Praxisguide mit Checkliste.

Insolvenzverwalter Schweiz — Aufgaben, Kosten und Zusammenarbeit
Bei Konkurs oder Nachlassstundung wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt — in der Schweiz Konkursverwaltung (bei Konkurs) oder Sachwalter (bei Nachlassstundung).
In diesem Guide erfahren Sie:
- Was Insolvenzverwalter tun (Aufgaben, Befugnisse)
- Unterschied: Konkursverwaltung vs. Sachwalter
- Kosten und Vergütung
- Wie Sie optimal zusammenarbeiten
- Häufige Fehler und Rechte als Schuldner
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Begriffe: Insolvenzverwalter in der Schweiz
Drei Rollen
| Rolle | Einsatz | Rechtsgrundlage |
|-------|---------|-----------------|
| Konkursverwaltung | Bei Konkurs | SchKG Art. 231 ff. |
| Sachwalter | Bei Nachlassstundung | SchKG Art. 295 |
| Liquidator | Bei freiwilliger Liquidation | OR Art. 739 ff. |
Umgangssprachlich: Alle drei werden oft als "Insolvenzverwalter" bezeichnet.Deutschland & Österreich (Vergleich)
| Land | Begriff | Verfahren |
|------|---------|-----------|
| Schweiz | Konkursverwaltung / Sachwalter | Konkurs / Nachlassstundung |
| Deutschland | Insolvenzverwalter / Sachwalter | Insolvenzverfahren / Eigenverwaltung |
| Österreich | Masseverwalter / Sanierungsverwalter | Konkurs / Sanierungsverfahren |
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1. Konkursverwaltung (bei Konkurs)
Aufgaben
Die Konkursverwaltung wird vom Konkursamt ernannt und hat folgende Aufgaben:
| Aufgabe | Beschreibung |
|---------|--------------|
| 1. Sicherung | Vermögen sicherstellen (Siegel, Schlüssel, Konten sperren) |
| 2. Inventar | Vollständiges Verzeichnis aller Aktiven erstellen |
| 3. Forderungsprüfung | Gläubigerforderungen prüfen, Kollokationsplan erstellen |
| 4. Verwertung | Vermögen verkaufen (Auktion, Direktverkauf, Liquidation) |
| 5. Verteilung | Konkursmasse an Gläubiger verteilen (Dividende) |
| 6. Abschluss | Schlussrechnung, Schlussbericht, Konkursabschluss |
Befugnisse
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KONKURSVERWALTUNG DARF:
├─ Geschäftsführung übernehmen (Schuldner verliert Verfügungsgewalt)
├─ Vermögen verkaufen (ohne Zustimmung Schuldner)
├─ Verträge kündigen (Mietverträge, Lieferverträge)
├─ Mitarbeiter entlassen (Sozialplan erforderlich bei >10 MA)
├─ Bankonten auflösen
├─ Buchführung einsehen
├─ Auskünfte verlangen (Schuldner muss antworten)
└─ Strafanzeige erstatten (bei Gläubigerschädigung)
`
Schuldner verliert ab Konkurseröffnung die Verfügungsgewalt über sein Vermögen (Art. 197 SchKG).
Ablauf
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TAG 1 — KONKURSERÖFFNUNG:
├─ Gericht eröffnet Konkurs
├─ Konkursamt ernennt Konkursverwaltung
├─ Publikation im SHAB
└─ Vermögen wird gesichert (Siegel, Schlüsser ändern)
WOCHE 1-2 — INVENTUR:
├─ Konkursverwaltung erstellt Inventar
├─ Banken melden Kontostände
├─ Schuldner muss Auskunft geben (Art. 222 SchKG)
└─ Erste Gläubigerversammlung
MONAT 1-3 — KOLLOKATION:
├─ Gläubiger melden Forderungen an
├─ Konkursverwaltung prüft Forderungen
├─ Kollokationsplan wird erstellt
└─ Einsprachen möglich (30 Tage)
MONAT 3-12 — VERWERTUNG:
├─ Vermögen wird verkauft (Auktion, Direktverkauf)
├─ Immobilien versteigert
├─ Inventar liquidiert
└─ Forderungen eingezogen
MONAT 12-18 — VERTEILUNG:
├─ Konkursmasse wird verteilt:
│ 1. Masseschulden (Verwaltung, Löhne)
│ 2. Klasse 1 (privilegierte Forderungen)
│ 3. Klasse 2
│ 4. Klasse 3 (ungesicherte Gläubiger)
├─ Dividende ausgezahlt
└─ Schlussrechnung, Konkurs geschlossen
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Dauer: 12-24 Monate (je nach Komplexität)
Kosten
| Position | Betrag | Basis |
|----------|--------|-------|
| Konkursverwaltung | 2-8% der Masse | Prozentualsatz (mind. CHF 4'000) |
| Publikation SHAB | CHF 400-800 | Fixbetrag |
| Gerichtsgebühren | CHF 1'000-3'000 | Je nach Kanton |
| Sachverständige | CHF 1'000-5'000 | Bei Bewertungen |
Beispiel:
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Konkursmasse: CHF 100'000
Masseschulden:
- Konkursverwaltung (5%): CHF 5'000
- Publikation: CHF 600
- Gericht: CHF 1'500
TOTAL MASSESCHULDEN: CHF 7'100
Verfügbar für Gläubiger: CHF 92'900
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Wichtig: Masseschulden werden vorweg bezahlt (vor allen Gläubigern).
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2. Sachwalter (bei Nachlassstundung)
Aufgaben
Der Sachwalter wird vom Gericht ernannt und hat folgende Aufgaben:
| Aufgabe | Beschreibung |
|---------|--------------|
| 1. Überwachung | Geschäftsführung überwachen (keine Übernahme!) |
| 2. Berichterstattung | Gericht über Geschäftsgang informieren |
| 3. Zustimmung | Größere Transaktionen genehmigen (Verkauf Assets >CHF 10'000) |
| 4. Nachlassvertrag | Bei Ausarbeitung mitwirken |
| 5. Gläubigerversammlung | Vorsitz führen |
| 6. Abschluss | Nach Vollzug Bericht erstatten |
Befugnisse
`
SACHWALTER DARF:
├─ Geschäftsführung überwachen (aber NICHT übernehmen)
├─ Größere Transaktionen blockieren (bei Gefahr für Gläubiger)
├─ Buchhaltung einsehen (jederzeit)
├─ Auskünfte verlangen (Schuldner muss antworten)
├─ Gericht informieren (bei Pflichtverletzungen)
└─ Strafanzeige erstatten (bei Gläubigerschädigung)
SACHWALTER DARF NICHT:
├─ Geschäftsführung übernehmen (bleibt beim Schuldner)
├─ Mitarbeiter entlassen (nur Empfehlung)
├─ Verträge kündigen (nur mit Zustimmung Schuldner)
└─ Allein über Vermögen verfügen
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Schuldner behält Geschäftsführung (Eigenverwaltung), aber unter Aufsicht (Art. 295 SchKG).
Ablauf
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TAG 1 — PROVISORISCHE STUNDUNG:
├─ Gericht gewährt provisorische Nachlassstundung
├─ Sachwalter ernannt
├─ Betreibungsstopp
└─ Publikation im SHAB
WOCHE 1-4 — ANALYSE:
├─ Sachwalter prüft Vermögenslage
├─ Schuldner erstellt Sanierungskonzept
├─ Gläubigerliste, Liquiditätsplanung
└─ Bericht an Gericht (4 Wochen Frist)
MONAT 1-6 — VERHANDLUNG:
├─ Nachlassvertrag ausarbeiten
├─ Sachwalter überwacht Geschäftsgang
├─ Gläubigerversammlung
├─ Abstimmung über Nachlassvertrag
└─ Gerichtliche Bestätigung
MONAT 6-36 — VOLLZUG:
├─ Schuldner zahlt nach Nachlassvertrag
├─ Sachwalter überwacht Zahlungen
├─ Quartalsberichte an Gericht
└─ Abschluss nach Vollzug
`
Dauer: 6-12 Monate (Nachlassstundung) + 24-36 Monate (Vollzug)
Kosten
| Position | Betrag | Basis |
|----------|--------|-------|
| Sachwalter | CHF 150-300/h | Stundensatz |
| Total Sachwalter | CHF 5'000-20'000 | Je nach Aufwand |
| Gerichtsgebühren | CHF 1'000-3'000 | Fixbetrag |
| Publikation SHAB | CHF 400-800 | Fixbetrag |
Beispiel:
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Nachlassstundung CHF 500'000 Schulden:
Sachwalter:
- 60 Stunden × CHF 200/h = CHF 12'000
- Spesen: CHF 1'000
- Gericht: CHF 2'000
- Publikation: CHF 600
TOTAL KOSTEN: CHF 15'600
``
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Zusammenarbeit mit Insolvenzverwalter
Pflichten des Schuldners
| Pflicht | Rechtsgrundlage | Strafe bei Verletzung |
|---------|-----------------|----------------------|
| Auskunftspflicht | SchKG Art. 222, 295 | Gläubigerschädigung (StGB Art. 163) |
| Unterlagen herausgeben | SchKG Art. 222 | Gläubigerschädigung |
| Wahrheitsgemäß antworten | SchKG Art. 222 | Strafbar (StGB Art. 163) |
| Vermögen offenlegen | SchKG Art. 222 | Strafbar (StGB Art. 163) |
| Kooperieren | SchKG Art. 295 | Gerichtliche Sanktionen |
Verweigerung = Straftat: Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (Art. 163-165 StGB)Was Sie MÜSSEN
✅ Auskunft erteilen:
- Alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten
- Vermögenswerte vollständig offenlegen
- Bankonten, Versicherungen, Beteiligungen nennen
- Verträge, Rechnungen, Buchhaltung übergeben
✅ Unterlagen herausgeben:
- Buchhaltung (letzten 10 Jahre)
- Bankauszüge (letzten 5 Jahre)
- Verträge (Miete, Lieferanten, Kunden)
- Personalakten (wenn Mitarbeiter vorhanden)
✅ Kooperieren:
- Termine wahrnehmen (Vernehmung, Gläubigerversammlung)
- Telefonisch/E-Mail erreichbar sein
- Sachwalter über wichtige Entwicklungen informieren
Was Sie DÜRFEN
✅ Bei Nachlassstundung:
- Geschäft weiterführen (Eigenverwaltung)
- Alltägliche Geschäfte tätigen (Rechnungen, Einkauf)
- Mitarbeiter führen, Löhne zahlen
- Mit Gläubigern verhandeln (unter Aufsicht Sachwalter)
❌ NICHT erlaubt ohne Zustimmung Sachwalter:
- Verkauf von Assets >CHF 10'000
- Neue Kredite aufnehmen
- Immobilien verkaufen
- Firmenbeteiligungen übertragen
Was Sie NICHT dürfen
❌ Verboten:
- Vermögen verheimlichen
- Unterlagen vernichten
- Geld abheben/transferieren (außer Existenzminimum)
- Neue Schulden machen
- Gläubiger bevorzugen
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Rechte des Schuldners
Sie haben das Recht auf:
✅ Information:
- Stand des Verfahrens (auf Anfrage)
- Einsicht in Inventar, Kollokationsplan
- Schlussrechnung (nach Konkursabschluss)
✅ Verteidigung:
- Rechtsanwalt beiziehen (auf eigene Kosten)
- Einsprache gegen Entscheidungen (z.B. Verkauf unter Wert)
- Beschwerde beim Gericht (bei Befangenheit Verwalter)
✅ Existenzminimum:
- Bei natürlichen Personen: Lebensunterhalt gesichert (CHF 1'500-2'500/Monat)
- Unpfändbare Gegenstände (Kleidung, Möbel, Werkzeug)
❌ Kein Recht auf:
- Auswahl des Konkursverwalters
- Mitsprache bei Verwertung (außer bei Einsprache)
- Verhinderung der Publikation (SHAB-Eintrag zwingend)
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Häufige Konflikte (und Lösungen)
Problem 1: Verwalter verkauft Assets unter Wert
Situation: Konkursverwaltung verkauft Maschine für CHF 20'000 (Wert: CHF 35'000) Lösung:Problem 2: Sachwalter blockiert notwendige Transaktion
Situation: Sie brauchen dringend neues Inventar (CHF 15'000), Sachwalter verweigert Zustimmung Lösung:Problem 3: Verwalter verlangt zu viele Informationen
Situation: Konkursverwaltung verlangt private Kontoauszüge (außerhalb Geschäft) Lösung:- Bei juristischen Personen (GmbH/AG): Verweigerung erlaubt (nur Firmenvermögen relevant)
- Bei natürlichen Personen (Einzelfirma): Herausgabepflicht (auch Privatvermögen)
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Kosten im Vergleich
| Verfahren | Insolvenzverwalter | Total Kosten | Wer zahlt? |
|-----------|-------------------|--------------|------------|
| Konkurs (klein) | CHF 4'000-8'000 | CHF 6'000-12'000 | Konkursmasse |
| Konkurs (groß) | CHF 20'000-100'000+ | CHF 30'000-150'000+ | Konkursmasse |
| Nachlassstundung | CHF 5'000-20'000 | CHF 10'000-30'000 | Schuldner/Masse |
| Liquidation (freiwillig) | CHF 3'000-10'000 | CHF 5'000-15'000 | Gesellschafter |
Wichtig: Bei unzureichender Masse zahlt der Insolvenzverwalter die Differenz selbst (Risikovergütung).---
Wie Sie einen guten Insolvenzverwalter erkennen
Positive Merkmale
✅ Erfahrung:
- >5 Jahre Erfahrung
- Spezialisierung auf Insolvenzen
- Gute Referenzen (prüfbar)
✅ Kommunikation:
- Erreichbar (Telefon, E-Mail)
- Verständliche Sprache (keine Juristenlatein)
- Regelmäßige Updates (monatlich)
✅ Fairness:
- Keine überhöhten Forderungen
- Transparente Abrechnung
- Verhandlungsbereit (Sachwalter)
Warnsignale
❌ Problematisch:
- Keine Branchenerfahrung
- Intransparente Abrechnung (Stundensatz >CHF 350/h)
- Aggressive Kommunikation
- Keine Erreichbarkeit (Wochen ohne Antwort)
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Checkliste: Zusammenarbeit mit Insolvenzverwalter
- [ ] Erstgespräch: Alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten
- [ ] Unterlagen: Buchhaltung, Bankauszüge, Verträge übergeben
- [ ] Inventar: Vollständige Liste aller Vermögenswerte erstellen
- [ ] Erreichbarkeit: Telefon, E-Mail aktuell halten
- [ ] Kooperation: Termine wahrnehmen (Vernehmung, Versammlung)
- [ ] Rechtsanwalt: Bei Bedarf eigenen Anwalt beiziehen
- [ ] Existenzminimum: Anspruch geltend machen (bei natürlichen Personen)
- [ ] Dokumentation: Alle Korrespondenz aufbewahren (E-Mails, Briefe)
- [ ] Geduld: Verfahren dauert 12-24 Monate (Konkurs) oder 6-36 Monate (Nachlassstundung)
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Zusammenfassung
Insolvenzverwalter in der Schweiz sind Konkursverwaltung (bei Konkurs) oder Sachwalter (bei Nachlassstundung). Die 3 wichtigsten Punkte:---
Nächste Schritte
Bei Konkurseröffnung:
Bei Nachlassstundung:
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⚖️ RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Fragen zur Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt. Die Auskunftspflicht nach SchKG ist gesetzlich vorgeschrieben — Verweigerung kann zur Strafverfolgung führen.---
Quellen:- Schweizerisches Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG): Art. 222, 231 ff., 295
- Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB): Art. 163-165
- Praxis der Schweizer Konkursämter
- Gebührenordnungen Kantone
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Autor: André Beherzig, Insolvency Prevention Specialist Erstellt: 24.03.2026 | Geprüft: 24.03.2026Ähnliche Artikel

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Häufig gestellte Fragen
- Was ist ein Insolvenzverwalter in der Schweiz?
- In der Schweiz gibt es drei Rollen: 1) Konkursverwaltung (bei Konkurs, SchKG Art. 231 ff.), 2) Sachwalter (bei Nachlassstundung, Art. 295), 3) Liquidator (bei Liquidation). Umgangssprachlich werden alle als "Insolvenzverwalter" bezeichnet.
- Was macht die Konkursverwaltung?
- Die Konkursverwaltung verwertet das Vermögen des Schuldners, erstellt ein Inventar, prüft Forderungen, verteilt die Konkursmasse an Gläubiger (Dividende) und liquidiert das Unternehmen. Sie wird vom Konkursamt ernannt.
- Was kostet ein Insolvenzverwalter?
- Konkursverwaltung: 2-8% der Masse (mind. CHF 4'000). Sachwalter (Nachlassstundung): CHF 150-300/h, total CHF 5'000-20'000. Kosten werden als Masseschulden vorweg aus der Konkursmasse bezahlt.
- Wie wird ein Konkursverwaltung ernannt?
- Bei Konkurseröffnung ernennt das Konkursamt die Konkursverwaltung. Meist wird ein erfahrener Treuhänder, Anwalt oder spezialisierter Insolvenzverwalter bestellt. Eine Liste geeigneter Personen führt das Konkursamt.
- Muss ich mit dem Insolvenzverwalter kooperieren?
- Ja, Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen und Unterlagen herauszugeben (SchKG Art. 222, 295). Verweigerung kann als Gläubigerschädigung strafbar sein (StGB Art. 163).
- Kann ich den Insolvenzverwalter ablehnen?
- Nein, der Schuldner kann die Konkursverwaltung nicht ablehnen. Das Konkursamt ernennt die Verwaltung. Nur bei Interessenkonflikten oder Befangenheit können Sie eine Ablehnung beantragen.
- Was ist der Unterschied zwischen Konkursverwaltung und Sachwalter?
- Konkursverwaltung (bei Konkurs): Übernimmt Geschäftsführung, liquidiert Unternehmen. Sachwalter (bei Nachlassstundung): Überwacht nur, Geschäftsführung bleibt beim Schuldner (Eigenverwaltung).
- Wer bezahlt den Insolvenzverwalter?
- Die Kosten werden als Masseschulden aus der Konkursmasse vorweg bezahlt (vor allen Gläubigern). Wenn die Masse nicht ausreicht, bleibt der Insolvenzverwalter auf Kosten sitzen (Risikovergütung).
- Darf der Insolvenzverwalter mein privates Vermögen pfänden?
- Bei natürlichen Personen: Ja, privates Vermögen wird verwertet (Ausnahme: Existenzminimum). Bei juristischen Personen (GmbH/AG): Nein, nur Firmenvermögen. Aber: VR/GF haften persönlich bei Pflichtverletzungen (Art. 754 OR).
- Kann ich das Unternehmen während Nachlassstundung weiterführen?
- Ja, bei Nachlassstundung mit Eigenverwaltung führen Sie das Geschäft unter Aufsicht des Sachwalters weiter. Der Sachwalter muss größeren Transaktionen zustimmen (z.B. Verkauf von Assets).
- Was passiert, wenn ich Unterlagen verheimliche?
- Verheimlichen von Vermögenswerten oder Unterlagen ist Gläubigerschädigung (StGB Art. 163-165) und strafbar mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Zudem: Zivilrechtliche Haftung.