Zum Hauptinhalt springen
RatgeberSchweiz

Rechtsvorschlag Schweiz — Zahlungsbefehl richtig anfechten (Art. 74 SchKG)

Rechtsvorschlag gegen Zahlungsbefehl erheben: 10-Tage-Frist, Formulierung, Wirkung, Beseitigung und häufige Fehler. Komplett-Guide mit Muster und Strategie.

André BeherzigAndré Beherzig
8 Min. Lesezeit
Rechtsvorschlag Schweiz — Zahlungsbefehl richtig anfechten (Art. 74 SchKG)

Rechtsvorschlag Schweiz — Zahlungsbefehl richtig anfechten (Art. 74 SchKG)

Sie haben einen Zahlungsbefehl erhalten und möchten die Betreibung stoppen? Der Rechtsvorschlag nach Art. 74 SchKG ist Ihr wichtigstes Verteidigungsinstrument im Schweizer Betreibungsverfahren.

In diesem Guide erfahren Sie:

  • Was ein Rechtsvorschlag ist und wie er wirkt
  • Wie Sie ihn richtig erheben (10-Tage-Frist!)
  • Welche Strategien erfolgreich sind
  • Was nach dem Rechtsvorschlag passiert
  • Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden
WICHTIG: Die 10-Tage-Frist ab Zustellung des Zahlungsbefehls ist nicht verlängerbar. Versäumte Frist = Betreibung wird fortgesetzt.

---

Was ist ein Rechtsvorschlag?

Definition (Art. 74 SchKG)

Der Rechtsvorschlag ist ein Widerspruch des Schuldners gegen den Zahlungsbefehl, der die Betreibung vorläufig stoppt und den Gläubiger zwingt, die Forderung vor Gericht zu beweisen.

Wirkung

``

OHNE Rechtsvorschlag:

Zahlungsbefehl → 20 Tage Zahlungsfrist → Fortsetzung (Pfändung/Konkurs)

MIT Rechtsvorschlag:

Zahlungsbefehl → Rechtsvorschlag → Betreibung SISTIERT

→ Gläubiger muss vor Gericht

`

Der Rechtsvorschlag bestreitet die Forderung — nicht den Zahlungsbefehl als Dokument.

Rechtliche Grundlage

| Artikel | Inhalt |

|---------|--------|

| Art. 74 SchKG | Rechtsvorschlag erheben |

| Art. 75 SchKG | Teilweiser Rechtsvorschlag |

| Art. 79 SchKG | Rechtsöffnung (Beseitigung) |

| Art. 80-84 SchKG | Provisorische Rechtsöffnung |

---

Rechtsvorschlag erheben: So geht's

1. Frist prüfen (KRITISCH!)

`

Zustellung Zahlungsbefehl: 10.03.2026

+ 10 Tage Frist

= Rechtsvorschlag spätestens: 20.03.2026

` Achtung:
  • Frist beginnt ab Zustellung (nicht ab Datum Zahlungsbefehl)
  • Keine Verlängerung möglich
  • Bei Verspätung: Zahlungsbefehl wird rechtskräftig

2. Formular ausfüllen

Der Rechtsvorschlag muss beim Betreibungsamt eingereicht werden, das den Zahlungsbefehl ausgestellt hat.

Muster-Rechtsvorschlag (einfache Variante):
`

An das Betreibungsamt [ORT]

[Adresse]

Betreibungs-Nr.: [NUMMER aus Zahlungsbefehl]

Zahlungsbefehl vom: [DATUM]

RECHTSVORSCHLAG

Ich erhebe gegen den Zahlungsbefehl vom [DATUM] über CHF [BETRAG]

vollumfänglichen Rechtsvorschlag.

[ORT], [DATUM]

[Unterschrift]

[Name]

[Adresse]

` Muster-Rechtsvorschlag (begründete Variante): `

An das Betreibungsamt [ORT]

[Adresse]

Betreibungs-Nr.: [NUMMER]

Zahlungsbefehl vom: [DATUM]

RECHTSVORSCHLAG MIT BEGRÜNDUNG

Ich erhebe gegen den Zahlungsbefehl vom [DATUM] über CHF [BETRAG]

vollumfänglichen Rechtsvorschlag aus folgenden Gründen:

  • Die Forderung ist bestritten (Rechnung wurde nie erhalten)
  • Die Forderung ist bereits bezahlt (Bankbeleg vom [DATUM])
  • Die Forderung ist verjährt (Leistung erfolgte 20XX)
  • Die Forderung besteht nicht (kein Vertragsverhältnis)
  • Ich behalte mir weitere Einwendungen vor.

    [ORT], [DATUM]

    [Unterschrift]

    [Name]

    [Adresse]

    `

    3. Einreichung

    | Methode | Empfehlung | Beweis |

    |---------|------------|--------|

    | Persönlich | ✅ Empfohlen | Quittierung durch Betreibungsamt |

    | A-Post Einschreiben | ✅ Empfohlen | Tracking-Nummer |

    | E-Mail/Fax | ⚠️ Nur wenn vom Amt akzeptiert | Screenshot/Sendebestätigung |

    | Normale Post | ❌ Nicht empfohlen | Kein Beweis |

    Tipp: Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung vom Betreibungsamt mit Eingangsdatum.

    4. Bestätigung prüfen

    Das Betreibungsamt vermerkt den Rechtsvorschlag auf dem Zahlungsbefehl:

    `

    ┌─────────────────────────────────────────────────────────┐

    │ ZAHLUNGSBEFEHL │

    │ Nr. 123456 │

    │ Schuldner: Max Mustermann │

    │ Gläubiger: ABC AG │

    │ Betrag: CHF 10'000 │

    │ │

    │ ✅ RECHTSVORSCHLAG ERHOBEN am 15.03.2026 │

    │ (vollumfänglich / teilweise CHF ______) │

    └─────────────────────────────────────────────────────────┘

    `

    ---

    Strategien: Wann Rechtsvorschlag sinnvoll ist

    ✅ Rechtsvorschlag EMPFOHLEN bei:

    | Situation | Begründung |

    |-----------|------------|

    | Forderung unberechtigt | Rechnung nie erhalten, Leistung nicht erbracht |

    | Forderung bereits bezahlt | Zahlung erfolgt, aber Gläubiger hat nicht verbucht |

    | Forderung verjährt | Leistung >5 Jahre (gewöhnliche) oder >10 Jahre (Anerkennung) |

    | Forderung bestritten | Qualitätsmangel, Lieferverzug, Vertragsstreit |

    | Höhe bestritten | Teilbetrag anerkannt, Rest bestritten (→ Teilrechtsvorschlag) |

    | Vergleichsverhandlung | Rechtsvorschlag als Verhandlungsinstrument |

    ⚠️ Rechtsvorschlag RISKANT bei:

    | Situation | Risiko |

    |-----------|--------|

    | Schriftliches Schuldanerkenntnis | Gläubiger kann provisorische Rechtsöffnung erwirken (schnell + Sie tragen Kosten) |

    | Unterzeichneter Vertrag | Beweislast liegt bei Ihnen |

    | Gerichtlich festgestellte Schuld | Urteil, Verfügung → Rechtsvorschlag erfolglos |

    | Steuern/AHV mit Verfügung | Verfügung ist rechtskräftig → Rechtsvorschlag zwecklos |

    ---

    Nach dem Rechtsvorschlag: 3 Szenarien

    Szenario 1: Gläubiger lässt Rechtsvorschlag beseitigen (80%)

    Der Gläubiger kann den Rechtsvorschlag auf zwei Wegen beseitigen:

    #### A) Provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG)

    Voraussetzung: Schriftliches Schuldanerkenntnis (z.B. unterschriebener Vertrag, Wechsel, Schuldschein) Verfahren:
  • Gläubiger reicht Gesuch beim Richter ein (Kanton des Betreibungsamts)
  • Richter prüft Dokumente (OHNE Ihre Anhörung)
  • Rechtsöffnung wird erteilt → Betreibung wird fortgesetzt
  • Sie können Aberkennungsklage erheben (10 Tage Frist)
  • Kosten: CHF 200-500 (Gerichtsgebühr) — Sie tragen bei Unterliegen Timeline:
    `

    Tag 0: Rechtsvorschlag erhoben

    │

    ├─ Woche 1-2: Gläubiger reicht Gesuch ein

    ├─ Woche 3-4: Richter entscheidet

    ├─ Woche 5: Rechtsöffnung rechtskräftig

    │

    └─ Betreibung wird fortgesetzt (Pfändung/Konkurs)

    `

    #### B) Ordentliche Rechtsöffnung / Zivilklage

    Voraussetzung: Kein schriftliches Schuldanerkenntnis Verfahren:
  • Gläubiger reicht Klage beim Zivilgericht ein
  • Ordentliches Gerichtsverfahren (Beweisaufnahme, Verhandlung)
  • Urteil: Forderung berechtigt → Rechtsöffnung
  • Betreibung wird fortgesetzt
  • Kosten: CHF 1'000-5'000 (je nach Streitwert) — Unterlegener trägt Kosten Timeline: 6-18 Monate (je nach Gericht und Komplexität)

    Szenario 2: Gläubiger verhandelt (15%)

    Der Gläubiger erkennt, dass ein Gerichtsverfahren riskant oder teuer ist, und bietet einen Vergleich an:

    • Reduktion der Forderung (z.B. 70% Zahlung gegen Verzicht auf 30%)
    • Ratenzahlung ohne Zinsen
    • Rückzug der Betreibung gegen Zahlung
    Tipp: Nutzen Sie den Rechtsvorschlag als Hebel für Verhandlungen.

    Szenario 3: Gläubiger wartet ab (5%)

    Der Gläubiger unternimmt nichts. Die Betreibung bleibt sistiert (gestoppt).

    Achtung: Die Forderung verjährt nach 10 Jahren ab Zustellung des Zahlungsbefehls (Art. 149a SchKG).

    ---

    Teilweiser Rechtsvorschlag (Art. 75 SchKG)

    Sie können einen Teil der Forderung anerkennen und nur den Rest bestreiten:

    Beispiel:
    `

    Zahlungsbefehl: CHF 10'000

    Ihre Erklärung:

    "Ich anerkenne CHF 6'000 und erhebe gegen den Restbetrag von CHF 4'000

    Rechtsvorschlag."

    Folge:

    • CHF 6'000: Betreibung kann fortgesetzt werden
    • CHF 4'000: Betreibung sistiert (Gläubiger muss vor Gericht)
    ` Vorteil: Zeigt Verhandlungsbereitschaft, reduziert Prozessrisiko

    ---

    Rechtsvorschlag zurückziehen

    Sie können den Rechtsvorschlag jederzeit zurückziehen:

    Muster:
    `

    An das Betreibungsamt [ORT]

    Betreibungs-Nr.: [NUMMER]

    RÜCKZUG DES RECHTSVORSCHLAGS

    Ich ziehe den am [DATUM] erhobenen Rechtsvorschlag vollumfänglich zurück.

    [ORT], [DATUM]

    [Unterschrift]

    [Name]

    `` Folge: Die Betreibung wird fortgesetzt, als ob kein Rechtsvorschlag erhoben worden wäre.

    ---

    Häufige Fehler (und wie Sie sie vermeiden)

    ❌ Fehler 1: Frist verpasst

    Problem: Rechtsvorschlag nach Ablauf der 10-Tage-Frist eingereicht Folge: Betreibungsamt lehnt ab, Zahlungsbefehl wird rechtskräftig Lösung: Setzen Sie sich sofort einen Kalender-Reminder beim Erhalt des Zahlungsbefehls

    ❌ Fehler 2: Rechtsvorschlag bei eindeutig berechtigter Forderung

    Problem: Forderung ist unbestritten, aber Sie erheben trotzdem Rechtsvorschlag Folge: Gläubiger erwirkt provisorische Rechtsöffnung → Sie zahlen Forderung + Verfahrenskosten (CHF 500-2'000) Lösung: Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung berechtigt ist. Wenn ja: Vergleich verhandeln statt Rechtsvorschlag

    ❌ Fehler 3: Rechtsvorschlag bei allen Gläubigern pauschal

    Problem: Sie erheben Rechtsvorschlag gegen alle Zahlungsbefehle ohne Strategie Folge: Mehrere Gerichtsverfahren parallel, hohe Kosten, Reputationsschaden Lösung: Prüfen Sie jeden Zahlungsbefehl einzeln:
    • Berechtigt? → Vergleich
    • Unberechtigt? → Rechtsvorschlag
    • Unsicher? → Rechtsberatung

    ❌ Fehler 4: Keine Kopie des Zahlungsbefehls aufbewahrt

    Problem: Sie haben keine Unterlagen für das spätere Gerichtsverfahren Folge: Beweisschwierigkeiten, verzögerte Verfahren Lösung: Immer Kopien aller Betreibungsdokumente aufbewahren (digital + Papier)

    ---

    Kosten im Überblick

    | Position | Kosten | Wer zahlt? |

    |----------|--------|------------|

    | Rechtsvorschlag | CHF 0 | Kostenlos |

    | Provisorische Rechtsöffnung | CHF 200-500 | Schuldner bei Unterliegen |

    | Ordentliche Rechtsöffnung | CHF 1'000-5'000 | Unterlegener |

    | Anwalt (optional) | CHF 200-400/h | Schuldner |

    | Aberkennungsklage | CHF 500-2'000 | Unterlegener |

    Fazit: Rechtsvorschlag selbst ist kostenlos, aber Folgeverfahren können teuer werden.

    ---

    Rechtsvorschlag vs. Einsprache

    | | Rechtsvorschlag (Art. 74) | Einsprache (Art. 17) |

    |---|---|---|

    | Richtet sich gegen | Forderung (Schuld bestreiten) | Zahlungsbefehl (formelle Fehler) |

    | Frist | 10 Tage | 10 Tage |

    | Wirkung | Betreibung sistiert | Zahlungsbefehl ungültig |

    | Häufigkeit | Sehr häufig | Selten |

    Beispiel Einsprache: Falscher Schuldner, falsche Betreibungsart (Pfändung statt Konkurs)

    ---

    Praxis-Beispiel: Rechtsvorschlag erfolgreich einsetzen

    Fall: KMU mit bestrittener Forderung

    Ausgangslage:
    • KMU erhält Zahlungsbefehl über CHF 25'000 von Lieferant
    • Lieferung war mangelhaft, Mängelrüge wurde ignoriert
    • KMU hat bereits CHF 10'000 bezahlt (als Anzahlung)
    Strategie:
  • Teilweiser Rechtsvorschlag:
  • - CHF 10'000 anerkannt (bereits bezahlt)

    - CHF 15'000 bestritten (Mängel)

  • Begründung beifügen:
  • - Mängelrüge vom DD.MM.JJJJ (Kopie)

    - Fotos der mangelhaften Lieferung

    - Zahlungsbeleg CHF 10'000

  • Vergleichsangebot:
  • - Zahlung weiterer CHF 5'000 bei Mängelbehebung ODER

    - CHF 5'000 gegen vollständigen Verzicht

    Ergebnis:
    • Lieferant akzeptiert CHF 5'000 (Vergleich)
    • Betreibung wird zurückgezogen
    • Kosten gespart: CHF 15'000 Forderung + CHF 2'000 Gerichtskosten

    ---

    Checkliste: Rechtsvorschlag richtig erheben

    • [ ] Frist prüfen: 10 Tage ab Zustellung (nicht verpassen!)
    • [ ] Kopien anfertigen: Zahlungsbefehl + alle Unterlagen
    • [ ] Berechtigung prüfen: Ist die Forderung wirklich unberechtigt?
    • [ ] Strategie festlegen: Vollständig oder teilweise bestreiten?
    • [ ] Formular ausfüllen: Einfach oder begründet?
    • [ ] Einreichen: A-Post Einschreiben oder persönlich
    • [ ] Bestätigung abholen: Schriftlicher Eingangsnachweis
    • [ ] Unterlagen archivieren: Für späteres Gerichtsverfahren
    • [ ] Gläubiger kontaktieren (optional): Vergleichsangebot unterbreiten
    • [ ] Abwarten: Reaktion des Gläubigers (Rechtsöffnung, Vergleich, Abwarten)

    ---

    Nächste Schritte

    Wenn Sie Rechtsvorschlag erheben möchten:

  • Sofort handeln: Frist läuft (10 Tage!)
  • Muster verwenden: Siehe oben (einfache oder begründete Variante)
  • Einreichen: A-Post Einschreiben an Betreibungsamt
  • Bestätigung einholen: Schriftlicher Nachweis
  • Wenn Sie Unterstützung benötigen:

    • Kostenlose Tools: Nutzen Sie unsere Vorlagen und Checklisten
    • Rechtsberatung: Konsultieren Sie einen Anwalt bei komplexen Fällen (Kosten: CHF 200-400/h)
    • Vergleichsverhandlung: Kontaktieren Sie den Gläubiger direkt für eine außergerichtliche Einigung

    ---

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Was ist ein Rechtsvorschlag?

    Der Rechtsvorschlag ist ein Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl nach Art. 74 SchKG. Er stoppt die Betreibung vorläufig und zwingt den Gläubiger, die Forderung vor Gericht zu beweisen oder den Rechtsvorschlag gerichtlich beseitigen zu lassen.

    Wie lange habe ich Zeit für den Rechtsvorschlag?

    Sie haben ab Zustellung des Zahlungsbefehls 10 Tage Zeit, um den Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt einzureichen. Bei Verspätung wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig.

    Muss ich den Rechtsvorschlag begründen?

    Nein, Sie müssen den Rechtsvorschlag nicht begründen. Ein einfaches "Rechtsvorschlag" reicht aus. Eine Begründung kann aber strategisch sinnvoll sein, um den Gläubiger von einem Gerichtsverfahren abzuhalten.

    Was kostet ein Rechtsvorschlag?

    Der Rechtsvorschlag selbst ist kostenlos. Erst wenn der Gläubiger den Rechtsvorschlag gerichtlich beseitigen lässt, entstehen Gerichtskosten von ca. CHF 200-500 (provisorische Rechtsöffnung) oder CHF 1'000-5'000 (ordentliche Rechtsöffnung).

    Kann ich trotz Rechtsvorschlag zahlen?

    Ja, Sie können jederzeit freiwillig zahlen, auch mit erhobenem Rechtsvorschlag. Die Betreibung wird dann gelöscht. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie die Forderung anerkennen, aber Zeit für die Zahlung benötigen.

    ---

    Zusammenfassung

    Der Rechtsvorschlag ist Ihr wichtigstes Verteidigungsinstrument im Schweizer Betreibungsverfahren. Er stoppt die Betreibung vorläufig und verschafft Ihnen Zeit für Verhandlungen oder Gerichtsverfahren.

    Die 3 wichtigsten Punkte:
  • 10-Tage-Frist ab Zustellung des Zahlungsbefehls (nicht verlängerbar!)
  • Keine Begründungspflicht, aber strategisch oft sinnvoll
  • Kostenlos, aber Folgeverfahren können teuer werden
  • Achtung: Bei eindeutig berechtigten Forderungen mit schriftlichem Schuldanerkenntnis ist Rechtsvorschlag riskant. Prüfen Sie zuerst die Berechtigung der Forderung oder verhandeln Sie einen Vergleich.

    ---

    ⚖️ RECHTLICHER HINWEIS: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für individuelle rechtliche Fragen konsultieren Sie bitte einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine qualifizierte Schuldnerberatungsstelle. Bei Forderungen über CHF 50'000 oder komplexen rechtlichen Sachverhalten empfehlen wir dringend professionelle Rechtsberatung.

    ---

    Quellen:
    • Schweizerisches Bundesamt für Justiz: SchKG-Gesetzestext
    • Betreibungsämter Schweiz: Praxisleitfaden Rechtsvorschlag
    • Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

    ---

    Autor: André Beherzig, Insolvency Prevention Specialist Erstellt: 24.03.2026 | Geprüft: 24.03.2026

    Ähnliche Artikel

    Häufig gestellte Fragen

    Was ist ein Rechtsvorschlag?
    Der Rechtsvorschlag ist ein Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl nach Art. 74 SchKG. Er stoppt die Betreibung vorläufig und zwingt den Gläubiger, die Forderung vor Gericht zu beweisen oder den Rechtsvorschlag gerichtlich beseitigen zu lassen.
    Wie lange habe ich Zeit für den Rechtsvorschlag?
    Sie haben ab Zustellung des Zahlungsbefehls 10 Tage Zeit, um den Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt einzureichen. Bei Verspätung wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig.
    Muss ich den Rechtsvorschlag begründen?
    Nein, Sie müssen den Rechtsvorschlag nicht begründen. Ein einfaches "Rechtsvorschlag" reicht aus. Eine Begründung kann aber strategisch sinnvoll sein, um den Gläubiger von einem Gerichtsverfahren abzuhalten.
    Was kostet ein Rechtsvorschlag?
    Der Rechtsvorschlag selbst ist kostenlos. Erst wenn der Gläubiger den Rechtsvorschlag gerichtlich beseitigen lässt, entstehen Gerichtskosten von ca. CHF 200-500 (je nach Kanton und Streitwert).
    Kann ich trotz Rechtsvorschlag zahlen?
    Ja, Sie können jederzeit freiwillig zahlen, auch mit erhobenem Rechtsvorschlag. Die Betreibung wird dann gelöscht. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie die Forderung anerkennen, aber Zeit für die Zahlung benötigen.
    Was passiert nach dem Rechtsvorschlag?
    Der Gläubiger hat drei Möglichkeiten: 1) Gerichtliche Beseitigung (Rechtsöffnung, Zivilverfahren), 2) Vergleichsverhandlungen mit Ihnen, 3) Abwarten (Betreibung bleibt sistiert). Die meisten Gläubiger entscheiden sich für Option 1 oder 2.
    Was ist provisorische Rechtsöffnung?
    Bei Forderungen mit schriftlichem Schuldanerkenntnis (z.B. unterzeichneter Vertrag, Wechsel) kann der Gläubiger provisorische Rechtsöffnung beantragen. Dies ist schneller als ein ordentliches Gerichtsverfahren und Sie müssen die Nichtschuld beweisen.
    Wann ist Rechtsvorschlag riskant?
    Rechtsvorschlag ist riskant bei eindeutig berechtigten Forderungen mit schriftlichem Schuldanerkenntnis (Vertrag, Rechnung mit Unterschrift). Der Gläubiger kann provisorische Rechtsöffnung erwirken und Sie tragen die Verfahrenskosten von CHF 500-2'000.
    Kann ich Rechtsvorschlag zurückziehen?
    Ja, Sie können den Rechtsvorschlag jederzeit zurückziehen. Dies ist sinnvoll, wenn Sie mit dem Gläubiger einen Vergleich erreicht haben oder die Forderung anerkennen möchten.
    Rechtsvorschlag bei Steuern und AHV?
    Gegen Steuerforderungen und AHV-Beiträge ist Rechtsvorschlag meist erfolglos, da diese Forderungen oft durch Verfügungen rechtskräftig sind. Prüfen Sie zuerst, ob die Forderung formell korrekt ist.
    Was ist der Unterschied zu Einsprache?
    Einsprache richtet sich gegen den Zahlungsbefehl selbst (formelle Fehler). Rechtsvorschlag richtet sich gegen die Forderung (Schuld bestreiten). Einsprache hat 10-Tage-Frist, Rechtsvorschlag ebenfalls 10 Tage.
    Rechtsvorschlag bei Mahnbescheid in Deutschland?
    In Deutschland heißt das Verfahren anders: Widerspruch gegen Mahnbescheid (2 Wochen Frist). Die Funktion ist ähnlich wie der Rechtsvorschlag in der Schweiz.
    Hilft Rechtsvorschlag bei Konkursbegehren?
    Nein, gegen ein Konkursbegehren können Sie keinen Rechtsvorschlag erheben. Sie müssen direkt beim Konkursgericht die Forderung bestreiten oder einen Vergleich mit dem Gläubiger aushandeln.
    Rechtsvorschlag bei mehreren Gläubigern?
    Sie müssen für jeden Zahlungsbefehl separat Rechtsvorschlag erheben. Jede Betreibung ist unabhängig. Prüfen Sie die Strategie: Rechtsvorschlag nur bei bestrittenen Forderungen, sonst Vergleichsverhandlung.
    Rechtsvorschlag Schweiz — Zahlungsbefehl richtig anfechten (Art. 74 SchKG) | Konkurse Abwenden | Konkurse Abwenden