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RatgeberDeutschland

Restschuldbefreiung: Voraussetzungen, Ablauf und Dauer 2025

Restschuldbefreiung nach 3 Jahren: Voraussetzungen, Obliegenheiten, Versagungsgründe und wie Sie erfolgreich schuldenfrei werden.

André Beherzig
10 Min. Lesezeit

Restschuldbefreiung: Der Weg in die Schuldenfreiheit

Seit 2021: Die Restschuldbefreiung erfolgt bereits nach 3 Jahren statt 6 Jahren – der schnellste Weg zum schuldenfreien Neustart.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dauer: 3 Jahre ab Insolvenzeröffnung (seit Oktober 2020)
  • Wirkung: Alle Restschulden werden erlassen
  • Voraussetzung: Obliegenheiten erfüllen, keine Versagungsgründe
  • Beantragung: Mit dem Insolvenzantrag oder bis Schlusstermin

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Was ist die Restschuldbefreiung?

Die Restschuldbefreiung (RSB) ist das Ziel jeder Privatinsolvenz: Nach erfolgreicher Wohlverhaltensperiode werden alle verbliebenen Schulden erlassen.

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RESTSCHULDBEFREIUNG = Befreiung von Restschulden

Vorher: EUR 100'000 Schulden

− EUR 15'000 gezahlt (Verfahren)

= EUR 85'000 Restschulden

Nach RSB: EUR 0 Schulden

→ Vollständiger Neustart!

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Die 3-Jahres-Regelung (seit 2020)

| Antragsstellung | Dauer bis RSB |

|-----------------|---------------|

| Ab 01.10.2020 | 3 Jahre |

| 17.12.2019 - 30.09.2020 | 5 Jahre (Übergang) |

| Vor 17.12.2019 | 6 Jahre |

Wichtig: Die 3-Jahres-Frist beginnt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens, nicht mit Antragstellung.

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Voraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Formale Voraussetzungen

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Erforderlich:

1. Antrag auf Restschuldbefreiung

- Mit Insolvenzantrag ODER

- Spätestens im Schlusstermin

2. Natürliche Person

- Privatpersonen

- Selbstständige (natürliche Person)

- Nicht: GmbH, AG, etc.

3. Kein Ausschlussgrund

- Keine RSB in den letzten 11 Jahren

- Keine Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten

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Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode

Der Schuldner muss bestimmte Pflichten erfüllen:

| Obliegenheit | Beschreibung |

|--------------|--------------|

| Erwerbstätigkeit | Angemessene Arbeit ausüben oder suchen |

| Einkommensabtretung | Pfändbaren Teil an Treuhänder abführen |

| Vermögensanzeige | Erbschaften, Schenkungen etc. melden |

| Wohnortwechsel | Adressänderungen mitteilen |

| Auskunftspflicht | Auf Anfragen des Gerichts/Treuhänders antworten |

| Keine Benachteiligung | Gläubiger nicht ungleich behandeln |

Erwerbsobliegenheit im Detail

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Sie müssen:

- Vollzeit arbeiten (wenn zumutbar) ODER

- Aktiv Arbeit suchen (nachweisbar)

- Zumutbare Arbeit annehmen

Zumutbar ist:

- Arbeit entsprechend Ausbildung/Erfahrung

- Auch unterhalb des Qualifikationsniveaus

- Auch in anderer Stadt (Umzug zumutbar)

Nicht zumutbar:

- Gesundheitlich nicht möglich

- Kinderbetreuung (kleine Kinder)

- Pflege von Angehörigen

- Sittenwidrige Tätigkeiten

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Versagungsgründe: Wann die RSB verweigert wird

Versagung auf Antrag eines Gläubigers (§ 290 InsO)

Ein Gläubiger kann die Versagung beantragen, wenn:

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VERSAGUNGSGRÜNDE (§ 290 Abs. 1 InsO)

  • Verurteilung wegen Insolvenzstraftat
  • - Bankrott (§ 283 StGB)

    - Betrug im Zusammenhang mit Insolvenz

  • Falsche Angaben
  • - Kredit durch unrichtige Vermögensangaben

    - Täuschung bei öffentlichen Leistungen

  • Frühere RSB
  • - Innerhalb der letzten 11 Jahre

    - Frühere RSB versagt (letzten 5 Jahre)

  • Obliegenheitsverletzung
  • - Erwerbsobliegenheit missachtet

    - Pfändbares Einkommen nicht abgeführt

    - Vermögenswerte verschwiegen

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    Versagung von Amts wegen (§ 290 Abs. 1 Nr. 7 InsO)

    Das Gericht muss die RSB versagen bei:

    • Verurteilung wegen Insolvenzstraftat (rechtskräftig)
    • Verstoß während laufendem Verfahren

    Praktische Bedeutung

    | Versagungsgrund | Häufigkeit | Vermeidbar? |

    |-----------------|------------|-------------|

    | Obliegenheitsverletzung | Am häufigsten | Ja, durch Sorgfalt |

    | Insolvenzstraftaten | Selten | Nein (Vergangenheit) |

    | Falsche Angaben | Mittel | Immer wahrheitsgemäß sein |

    | Frühere RSB | Selten | 11 Jahre warten |

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    Ablauf der Restschuldbefreiung

    Phase 1: Insolvenzantrag mit RSB-Antrag

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    Antragstellung:

    - Insolvenzantrag beim Amtsgericht

    - RSB-Antrag beifügen (Pflicht für automatischen RSB)

    - Abtretungserklärung unterschreiben

    - Vermögensverzeichnis erstellen

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    Phase 2: Insolvenzverfahren (ca. 1 Jahr)

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    VERFAHRENSABLAUF

    Monat 1: Eröffnungsbeschluss

    Monat 2-3: Forderungsanmeldung der Gläubiger

    Monat 4-6: Prüfungstermin

    Monat 6-12: Verwertung (falls Vermögen vorhanden)

    Monat 12: Schlusstermin, Verfahrensaufhebung

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    Phase 3: Wohlverhaltensperiode (restliche Zeit bis 3 Jahre)

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    Während dieser Zeit:

    - Treuhänder überwacht

    - Pfändbares Einkommen wird abgeführt

    - Obliegenheiten erfüllen

    - Jährlicher Bericht an Treuhänder

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    Phase 4: Restschuldbefreiung

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    ABSCHLUSS

    Nach 3 Jahren:

  • Treuhänder erstellt Schlussbericht
  • Gericht prüft Versagungsgründe
  • Gläubiger können Versagung beantragen (2 Wochen)
  • Beschluss über Restschuldbefreiung
  • Veröffentlichung im Insolvenzportal
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    Pfändbares Einkommen

    Was ist pfändbar?

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    Pfändbare Einkünfte:

    - Gehalt/Lohn (über Pfändungsfreigrenzen)

    - Selbstständigen-Einkünfte

    - Renten

    - Arbeitslosengeld I

    Nicht pfändbar (Beispiele):

    - Existenzminimum (Pfändungsfreigrenzen)

    - Kindergeld (größtenteils)

    - Pflegegeld

    - Aufwandsentschädigungen (teilweise)

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    Pfändungsfreigrenzen 2025

    | Unterhaltspflichten | Pfändungsfreibetrag (netto) |

    |---------------------|----------------------------|

    | Keine | EUR 1'491,75 |

    | 1 Person | EUR 2'059,99 |

    | 2 Personen | EUR 2'369,99 |

    | 3 Personen | EUR 2'679,99 |

    | 4 Personen | EUR 2'989,99 |

    | 5+ Personen | EUR 3'299,99 |

    Über dem Freibetrag: Anteilige Pfändung nach Tabelle (§ 850c ZPO)

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    Welche Schulden werden erlassen?

    Schulden, die von der RSB erfasst sind

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    Erfasst (werden erlassen):

    - Kredite und Darlehen

    - Kreditkartenschulden

    - Lieferantenforderungen

    - Private Schulden

    - Steuerschulden (die meisten)

    - Bußgelder

    - Mietrückstände

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    Schulden, die NICHT erlassen werden (§ 302 InsO)

    Wichtig: Bestimmte Schulden bleiben auch nach der Restschuldbefreiung bestehen!

    | Schuldenart | Grund |

    |-------------|-------|

    | Vorsätzliche unerlaubte Handlung | Schadensersatz bleibt |

    | Geldstrafen, Geldbußen | Staatsanspruch |

    | Zinsloses Darlehen für Verfahrenskosten | Staatsdarlehen |

    | Unterhaltspflichten (vorsätzlich nicht gezahlt) | Sozialschutz |

    | Steuerhinterziehung | Vorsätzliche Straftat |

    ---

    Sonderfälle

    Selbstständige in der Privatinsolvenz

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    Besonderheiten:

    - Regelinsolvenzverfahren (nicht Verbraucherinsolvenz)

    - Gewerbebetrieb kann fortgeführt werden

    - Gewinne unterliegen Abführungspflicht

    - Neugeschäfte: Neue Schulden außerhalb Verfahren

    Berechnung pfändbares Einkommen:

    - Gewinn (nach Betriebsausgaben)

    - Abzüglich Freibeträge

    - = Abzuführender Betrag

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    Ehepartner in der Insolvenz

    • Jeder Ehepartner haftet nur für eigene Schulden
    • Gemeinsame Schulden: Beide in Insolvenz oder Mithaftung bleibt
    • Zusammenveranlagung: Steuererstattung kann Masse zustehen

    Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode

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    ERBSCHAFT IN DER WOHLVERHALTENSPERIODE

    Pflichten:

  • Sofortige Meldung an Treuhänder
  • 50% der Erbschaft an Masse abführen
  • Restliche 50% behalten
  • Ausnahme:

    • Ausschlagung der Erbschaft möglich
    • Dann keine Abführungspflicht
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    Tipps für eine erfolgreiche Restschuldbefreiung

    Do's

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    Unbedingt tun:

    - [ ] Alle Obliegenheiten ernst nehmen

    - [ ] Erwerbstätig sein oder aktiv suchen

    - [ ] Adressänderungen sofort melden

    - [ ] Erbschaften/Schenkungen melden

    - [ ] Auf Anfragen zeitnah antworten

    - [ ] Pfändbares Einkommen abführen

    - [ ] Jährliche Berichte an Treuhänder

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    Don'ts

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    Vermeiden:

    - Schwarzarbeit (Obliegenheitsverletzung)

    - Verschweigen von Einkünften

    - Bevorzugung einzelner Gläubiger

    - Unnötige Schulden machen

    - Ignorieren von Schreiben

    - Arbeitssuche nicht dokumentieren

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    Nach der Restschuldbefreiung

    SCHUFA-Eintrag

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    SCHUFA-LÖSCHUNG

    Nach RSB:

    • Eintrag "Restschuldbefreiung erteilt"
    • Löschung: 3 Jahre nach Erteilung
    • Dann: Saubere SCHUFA!

    Beispiel:

    RSB erteilt: 01.06.2025

    SCHUFA-Löschung: 01.06.2028

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    Neustart finanzieren

    | Zeitraum nach RSB | Kreditchancen |

    |-------------------|---------------|

    | 0-1 Jahr | Sehr schwierig |

    | 1-2 Jahre | Möglich (höhere Zinsen) |

    | 2-3 Jahre | Verbessert sich |

    | Nach SCHUFA-Löschung | Normal |

    Vermögensaufbau nach Insolvenz

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    Empfehlungen:

    1. Notgroschen aufbauen (3-6 Monatsausgaben)

    2. Keine neuen Konsumschulden

    3. Riester-Rente nutzen (pfändungssicher)

    4. Haushaltsplan führen

    5. Langsam Kreditwürdigkeit aufbauen

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    FAQ: Restschuldbefreiung

    Wie lange dauert die Restschuldbefreiung 2025?

    Seit Oktober 2020 beträgt die Dauer bis zur Restschuldbefreiung nur noch 3 Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Verfahren selbst dauert etwa 1 Jahr, die restlichen 2 Jahre sind die Wohlverhaltensperiode. Nach exakt 3 Jahren erhalten Sie den Beschluss über die Restschuldbefreiung.

    Was passiert, wenn ich während der Insolvenz eine Erbschaft mache?

    Eine Erbschaft während der Wohlverhaltensperiode muss sofort dem Treuhänder gemeldet werden. Sie müssen 50% der Erbschaft an die Insolvenzmasse abführen, die anderen 50% dürfen Sie behalten. Alternativ können Sie die Erbschaft ausschlagen – dann fällt keine Abführungspflicht an, aber Sie erhalten auch nichts.

    Kann die Restschuldbefreiung noch versagt werden?

    Ja, auch noch kurz vor Ende der 3 Jahre. Ein Gläubiger kann Versagung beantragen bei Obliegenheitsverletzung, falschen Angaben oder Insolvenzstraftaten. Das Gericht prüft dann. Häufigster Grund ist die Verletzung der Erwerbsobliegenheit (nicht arbeiten, nicht aktiv suchen). Wichtig: Alle Pflichten bis zum letzten Tag einhalten!

    Muss ich während der Insolvenz arbeiten?

    Ja, Sie unterliegen der Erwerbsobliegenheit. Sie müssen einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich aktiv um Arbeit bemühen. Bei Arbeitslosigkeit: Bewerbungen dokumentieren! Ausnahmen gibt es bei Krankheit, Kinderbetreuung oder Pflege. Schwarzarbeit ist keine Option – das führt zur Versagung der Restschuldbefreiung.

    Wann wird der SCHUFA-Eintrag gelöscht?

    Der SCHUFA-Eintrag über die Restschuldbefreiung wird 3 Jahre nach Erteilung der RSB gelöscht. Beispiel: RSB am 01.06.2025 erteilt → Löschung am 01.06.2028. Nach der Löschung haben Sie wieder eine saubere SCHUFA und können normal Verträge abschließen und Kredite aufnehmen.

    Sind alle Schulden mit der RSB erledigt?

    Nein, bestimmte Schulden bleiben bestehen (§ 302 InsO): Schadensersatz aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, Geldstrafen und Bußgelder, zinslose Darlehen für Verfahrenskosten, und Unterhaltspflichten bei vorsätzlicher Nichtleistung. Diese müssen auch nach der RSB weiter bezahlt werden.

    Was ist der Unterschied zwischen RSB und Schuldenbereinigung?

    Die Schuldenbereinigung ist der Versuch einer außergerichtlichen Einigung mit allen Gläubigern VOR dem Insolvenzantrag. Die Restschuldbefreiung ist das Ergebnis NACH dem Insolvenzverfahren. Bei der Schuldenbereinigung zahlen Sie einen Teil Ihrer Schulden (Quote), bei der RSB werden die Restschulden nach 3 Jahren erlassen.

    Kann ich eine zweite Restschuldbefreiung bekommen?

    Ja, aber erst nach 11 Jahren. Wenn Sie bereits eine Restschuldbefreiung erhalten haben, müssen Sie 11 Jahre warten, bevor Sie erneut RSB beantragen können. Wurde die RSB versagt, beträgt die Sperrfrist 5 Jahre. Eine erneute Insolvenz ist also möglich, aber der Zeitabstand muss eingehalten werden.

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    Fazit

    Die Restschuldbefreiung bietet den schnellsten legalen Weg zum schuldenfreien Neustart:

    • 3 Jahre bis zur vollständigen Entschuldung
    • Alle Obliegenheiten gewissenhaft erfüllen
    • Keine Versagungsgründe provozieren
    • Aktiv an der eigenen Zukunft arbeiten
    Der Neustart ist möglich – mit Disziplin und Planung.

    Privatinsolvenz beantragen

    Der vollständige Ablauf einer Privatinsolvenz.

    Alternative: StaRUG

    Für Unternehmer: Sanierung ohne Insolvenz.

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    Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zur Restschuldbefreiung wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht oder eine Schuldnerberatung.

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