StaRUG Restrukturierung: Der komplette Leitfaden für Unternehmen
Alles zum Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG): Voraussetzungen, Ablauf, Kosten und Vergleich mit Insolvenzverfahren. Praxisnaher Guide 2025.
StaRUG Restrukturierung: Der komplette Leitfaden
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht seit 2021 eine Sanierung ohne klassisches Insolvenzverfahren – mit voller Kontrolle durch die Geschäftsführung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ziel: Sanierung vor der Insolvenz
- Voraussetzung: Drohende Zahlungsunfähigkeit (noch nicht eingetreten)
- Mehrheit: 75% Gläubigerzustimmung pro Gruppe
- Vorteil: Keine öffentliche Bekanntmachung möglich
- Dauer: Typisch 3-6 Monate
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Was ist das StaRUG?
Das StaRUG ist ein präventiver Restrukturierungsrahmen, der die EU-Richtlinie 2019/1023 in deutsches Recht umsetzt. Es ermöglicht Unternehmen, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens zu sanieren – mit der Möglichkeit, widersprechende Gläubiger zu überstimmen.
Die wichtigsten Vorteile
| Vorteil | Beschreibung |
|---------|--------------|
| Keine Insolvenz | Sanierung ohne Insolvenzverfahren |
| Kontrolle | Geschäftsführung bleibt im Amt |
| Vertraulichkeit | Keine öffentliche Bekanntmachung möglich |
| Flexibilität | Nur betroffene Gläubiger einbeziehen |
| Cram-Down | Widersprechende Gläubiger überstimmen |
| Reputation | Geringerer Reputationsschaden |
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Voraussetzungen für das StaRUG
1. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Das Unternehmen muss drohend zahlungsunfähig sein – also voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten zahlungsunfähig werden.
Prüfung:``
Drohende Zahlungsunfähigkeit =
Liquiditätsplanung zeigt Lücke
+ Lücke entsteht innerhalb 24 Monaten
+ Lücke ist nicht mit bestehenden Mitteln schließbar
`
Wichtig: Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit ist das StaRUG nicht mehr möglich. Dann greift die Insolvenzantragspflicht (3 Wochen Frist).
2. Sanierungsfähigkeit
Das Unternehmen muss grundsätzlich sanierungsfähig sein:
- Tragfähiges Geschäftsmodell
- Behebbare Krisenursachen
- Keine strukturelle Unwirtschaftlichkeit
3. Keine Ausschlussgründe
Nicht zulässig bei:
- Eingetretener Zahlungsunfähigkeit
- Überschuldung ohne positive Fortführungsprognose
- Bereits beantragtem Insolvenzverfahren
- Bestimmten Finanzunternehmen
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Der Restrukturierungsplan
Das Herzstück des StaRUG ist der Restrukturierungsplan. Er legt fest, wie die Verbindlichkeiten geregelt werden.
Inhaltliche Anforderungen
| Teil | Inhalt |
|------|--------|
| Darstellender Teil | Beschreibung der Krise, Ursachen, Maßnahmen |
| Gestaltender Teil | Konkrete Regelungen für Gläubiger |
| Vergleichsrechnung | Vergleich mit Insolvenzalternative |
| Erklärung | Vollständigkeit und Richtigkeit |
Gestaltungsmöglichkeiten
Der Restrukturierungsplan kann regeln:
- Forderungsverzicht (Quote)
- Stundung (Zahlungsaufschub)
- Ratenzahlung
- Debt-to-Equity-Swap (Umwandlung in Eigenkapital)
- Änderung von Vertragskonditionen
- Besicherungsabreden
Beispiel Restrukturierungsplan
`
RESTRUKTURIERUNGSPLAN
der [Firma] GmbH
GLÄUBIGERGRUPPEN:
Gruppe 1 - Gesicherte Bankforderungen
- Forderungssumme: EUR 2'000'000
- Regelung: 100% Zahlung, Tilgungsstreckung auf 7 Jahre
- Zinssatz: 3,5% (reduziert von 5,5%)
Gruppe 2 - Ungesicherte Lieferanten
- Forderungssumme: EUR 800'000
- Regelung: 65% Quote, zahlbar in 24 Monaten
- Verzicht: EUR 280'000
Gruppe 3 - Gesellschafterdarlehen
- Forderungssumme: EUR 500'000
- Regelung: Rangrücktritt, Wandlung in Eigenkapital
VERGLEICHSRECHNUNG:
- Erwartete Insolvenzquote Gruppe 2: 8-12%
- StaRUG-Quote Gruppe 2: 65%
- Vorteil für Gläubiger: 53-57 Prozentpunkte
`
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Ablauf des StaRUG-Verfahrens
Phase 1: Vorbereitung (2-4 Wochen)
Krisenanalyse
- Liquiditätsstatus
- Überschuldungsprüfung
- Ursachenanalyse
Sanierungskonzept
- Maßnahmenplan
- Finanzplanung
- Fortführungsprognose
Restrukturierungsplanentwurf
- Gläubigergruppen bilden
- Regelungen je Gruppe
- Vergleichsrechnung
Phase 2: Anzeige und Instrumente (1-2 Wochen)
Das Unternehmen zeigt die Restrukturierungssache beim Restrukturierungsgericht an und beantragt ggf.:
| Instrument | Wirkung |
|------------|---------|
| Stabilisierungsanordnung | Vollstreckungsstopp für 3 Monate |
| Verwertungssperre | Schutz von Sicherheiten |
| Vertragssperre | Lieferanten können nicht kündigen |
Phase 3: Abstimmung (2-6 Wochen)
Die Gläubiger stimmen über den Restrukturierungsplan ab.
Abstimmungsoptionen:
a) Außergerichtliche Abstimmung
- Schriftliche Zustimmung der Gläubiger
- Flexibel, schnell, vertraulich
- Nur bei breiter Zustimmung praktikabel
b) Gerichtliche Abstimmung (Erörterungs- und Abstimmungstermin)
- Formeller Termin beim Restrukturierungsgericht
- Erforderlich, wenn Cram-Down benötigt wird
Mehrheitserfordernis:
`
Pro Gläubigergruppe: 75% der Forderungssumme
``
Phase 4: Bestätigung (1-2 Wochen)
Das Restrukturierungsgericht prüft und bestätigt den Plan:
Prüfungspunkte:- Ordnungsgemäße Gruppenbildung
- Erreichte Mehrheiten
- Einhaltung der Mindestvergütungsregel
- Keine offensichtliche Unbilligkeit
Phase 5: Umsetzung (laufend)
Nach Bestätigung wird der Plan umgesetzt:
- Forderungsverzichte werden wirksam
- Ratenzahlungen beginnen
- Geschäftsführung setzt Maßnahmen um
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Cross-Class Cram-Down
Das mächtigste Instrument des StaRUG: Auch widersprechende Gläubigergruppen können überstimmt werden.
Voraussetzungen
Beispiel Cross-Class Cram-Down
| Gruppe | Forderung | Zustimmung | Ergebnis |
|--------|-----------|------------|----------|
| Gruppe 1: Banken | EUR 2 Mio | 80% ✓ | Angenommen |
| Gruppe 2: Lieferanten | EUR 800k | 78% ✓ | Angenommen |
| Gruppe 3: Vermieter | EUR 300k | 60% ✗ | Überstimmt (Cram-Down) |
| Gruppe 4: Gesellschafter | EUR 500k | 100% ✓ | Angenommen |
Ergebnis: Plan wird trotz fehlender Mehrheit in Gruppe 3 bestätigt, da:- 3 von 4 Gruppen zugestimmt haben
- Vermieter erhalten mehr als in der Insolvenz (z.B. 70% vs. 10%)
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StaRUG vs. Insolvenzverfahren
| Kriterium | StaRUG | Regelinsolvenz | Eigenverwaltung |
|-----------|--------|----------------|-----------------|
| Öffentlichkeit | Vertraulich möglich | Öffentlich | Öffentlich |
| Kontrolle | Geschäftsführung | Insolvenzverwalter | Geschäftsführung + Sachwalter |
| Vertragsbeendigung | Eingeschränkt | Umfassend (§ 103 InsO) | Eingeschränkt |
| Arbeitnehmerrechte | Bleiben bestehen | Sonderregeln | Sonderregeln |
| Dauer | 3-6 Monate | 12-24 Monate | 6-12 Monate |
| Kosten | Niedriger | Höher | Mittel |
| Reputation | Gering betroffen | Stark betroffen | Betroffen |
| Voraussetzung | Drohende ZU | Eingetretene ZU/ÜS | Eingetretene ZU/ÜS |
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Kosten des StaRUG-Verfahrens
Typische Kostenstruktur
| Position | Geschätzter Betrag |
|----------|-------------------|
| Restrukturierungsbeauftragter | EUR 20'000-80'000 |
| Rechtsanwalt | EUR 15'000-50'000 |
| Steuerberater/WP | EUR 10'000-30'000 |
| Gerichtskosten | EUR 2'000-10'000 |
| Gutachter (optional) | EUR 5'000-20'000 |
| Gesamt | EUR 52'000-190'000 |
Kostenvergleich
| Verfahren | Typische Kosten |
|-----------|-----------------|
| StaRUG | EUR 50'000-200'000 |
| Schutzschirmverfahren | EUR 100'000-500'000 |
| Eigenverwaltung | EUR 150'000-800'000 |
| Regelinsolvenz | EUR 50'000-500'000+ |
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Fallbeispiel: TechStart GmbH
Ausgangssituation
- Unternehmen: Software-Entwicklung, 45 Mitarbeiter
- Umsatz: EUR 3,5 Mio/Jahr
- Verbindlichkeiten: EUR 1,8 Mio
- Problem: Großkunde ausgefallen, Liquiditätsengpass in 6 Monaten absehbar
Analyse
- Drohende Zahlungsunfähigkeit: ✓ (in 6 Monaten)
- Eingetretene Zahlungsunfähigkeit: ✗ (noch nicht)
- Sanierungsfähigkeit: ✓ (Geschäftsmodell intakt, neue Kunden gewonnen)
Restrukturierungsplan
| Gläubigergruppe | Forderung | Regelung | Quote |
|-----------------|-----------|----------|-------|
| Hausbank | EUR 800'000 | Tilgungsstreckung 5→8 Jahre | 100% |
| Lieferanten | EUR 600'000 | 60% Quote, 18 Monate | 60% |
| Vermieter | EUR 200'000 | Stundung 12 Monate | 100% |
| Gesellschafter | EUR 200'000 | Rangrücktritt | 0% |
Ergebnis
- Liquiditätsentlastung: EUR 450'000 im ersten Jahr
- Forderungsverzicht: EUR 240'000 (Lieferanten)
- Dauer: 4,5 Monate
- Kosten: EUR 85'000
- Öffentlichkeit: Keine Bekanntmachung
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Restrukturierungsbeauftragter
Bei bestimmten Konstellationen bestellt das Gericht einen Restrukturierungsbeauftragten:
Wann erforderlich?
- Stabilisierungsanordnung beantragt
- Gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung geplant
- Rechte von Arbeitnehmern, Verbrauchern oder KMU betroffen
- Gericht hält Bestellung für erforderlich
Aufgaben
- Unterstützung der Abstimmung
- Prüfung des Plans auf Rechtmäßigkeit
- Bericht an das Gericht
- Überwachung der Planumsetzung (optional)
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Checkliste: Ist StaRUG für mein Unternehmen geeignet?
Voraussetzungen prüfen
- [ ] Drohende Zahlungsunfähigkeit (24 Monate)
- [ ] Noch KEINE eingetretene Zahlungsunfähigkeit
- [ ] Noch KEINE Überschuldung ohne Fortführungsprognose
- [ ] Sanierungsfähiges Geschäftsmodell
- [ ] Behebbare Krisenursachen
Erfolgsaussichten bewerten
- [ ] Gläubiger sind gesprächsbereit
- [ ] Mehrheit der Gläubiger wird zustimmen (75% pro Gruppe)
- [ ] Gläubiger erhalten mehr als in der Insolvenz
- [ ] Keine unlösbaren Rechtsprobleme
- [ ] Finanzierung der Plankosten gesichert
Entscheidung
- [ ] Alle Voraussetzungen erfüllt → StaRUG möglich
- [ ] Mindestens 1 Voraussetzung fehlt → Alternative prüfen
- [ ] Zahlungsunfähigkeit eingetreten → Insolvenz (Eigenverwaltung prüfen)
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Häufige Fehler im StaRUG-Verfahren
Fehler 1: Zu spät einsteigen
Problem: Wenn Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, ist StaRUG nicht mehr möglich. Lösung: Frühzeitig handeln, sobald Krise erkennbar wird.Fehler 2: Unrealistische Planung
Problem: Übertriebene Optimismen führen zu nicht tragfähigen Plänen. Lösung: Konservative Annahmen, externe Plausibilitätsprüfung.Fehler 3: Gläubiger ignorieren
Problem: Ohne frühzeitige Gläubigerkommunikation scheitert die Abstimmung. Lösung: Transparente, proaktive Kommunikation mit Key-Gläubigern.Fehler 4: Falsches Gruppendesign
Problem: Ungünstige Gruppenbildung verhindert Mehrheiten. Lösung: Strategische Gruppenbildung (gleichartige Interessen zusammen).---
FAQ: StaRUG
Ein StaRUG-Verfahren dauert typischerweise 3-6 Monate. Die Vorbereitungsphase (Planentwurf, Verhandlungen) dauert 4-8 Wochen, die Abstimmungsphase 2-4 Wochen, und die Umsetzung beginnt danach. Bei komplexen Fällen mit vielen Gläubigergruppen kann es auch 6-9 Monate dauern.
Ja, das StaRUG ermöglicht ein vertrauliches Verfahren ohne öffentliche Bekanntmachung. Die Gläubiger werden zwar informiert, aber es gibt keine Veröffentlichung im Handelsregister oder anderen Registern. Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Gläubigern können die Diskretion zusätzlich sichern.
Ja, das ist einer der Hauptvorteile. Sie können selektiv nur die Gläubiger einbeziehen, bei denen eine Restrukturierung erforderlich ist. Beispiel: Nur die Bankschulden werden gestreckt, Lieferanten werden normal bezahlt. Dies minimiert den Eingriff und erhöht die Akzeptanz.
Anders als im Insolvenzverfahren bleiben Arbeitsverträge im StaRUG vollständig bestehen. Es gibt keine erleichterte Kündigungsmöglichkeit, keine Sozialplanpflicht durch das Verfahren. Wenn Personalmaßnahmen nötig sind, gelten die normalen arbeitsrechtlichen Regeln.
Ja, das StaRUG ermöglicht auch die Einbeziehung von Gesellschaftern. Deren Rechte (z.B. Kapitalerhöhung, Bezugsrechtsausschluss) können durch den Plan geregelt werden. Für einen Debt-to-Equity-Swap können widersprechende Gesellschafter überstimmt werden, wenn die Voraussetzungen des Cross-Class Cram-Down erfüllt sind.
Die Vergütung richtet sich nach dem StaRUG-Vergütungsrecht und hängt von der Komplexität und dem Unternehmensumfang ab. Typisch sind EUR 20'000-80'000 für mittelständische Unternehmen. Bei größeren Verfahren kann es deutlich mehr sein. Die Vergütung ist Massekosten ähnlich privilegiert.
Die absolute priority rule (absolute Vorrangregel) besagt, dass bei einem Cross-Class Cram-Down rangniedrigere Gläubiger nur dann etwas erhalten dürfen, wenn ranghöhere Gläubiger vollständig befriedigt werden. Im StaRUG ist diese Regel durch die "relative priority rule" ersetzt: Ranghöhere Gläubiger müssen nur "angemessen" beteiligt werden.
Nein, StaRUG und Insolvenzverfahren (auch Eigenverwaltung) sind getrennte Verfahren. Wenn StaRUG scheitert und Zahlungsunfähigkeit eintritt, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden – dann kann Eigenverwaltung beantragt werden. Die Vorarbeiten aus dem StaRUG (Sanierungskonzept, Plangrundzüge) können aber für einen Insolvenzplan genutzt werden.
Die normalen Geschäftsführerpflichten (Sorgfalt, Dokumentation) gelten weiter. Im StaRUG gibt es aber keine Insolvenzantragspflicht – das Verfahren dient ja gerade der Vermeidung. Bei falschen Angaben im Restrukturierungsplan kann jedoch eine Haftung entstehen (§ 57 StaRUG). Sorgfältige Dokumentation und professionelle Beratung minimieren das Risiko.
Zuständig ist das Amtsgericht (Restrukturierungsgericht) am Sitz des Unternehmens. In vielen Bundesländern sind die Zuständigkeiten bei wenigen spezialisierten Gerichten gebündelt. In Bayern z.B. sind nur München und Nürnberg zuständig, in NRW nur Düsseldorf, Essen und Köln.
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Nächste Schritte
Prüfen Sie in 10 Minuten, ob StaRUG für Ihr Unternehmen geeignet ist.
Lesen Sie, wie TechStart GmbH EUR 420'000 Schulden via StaRUG restrukturierte.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für ein StaRUG-Verfahren empfehlen wir die Begleitung durch spezialisierte Rechtsanwälte und Sanierungsberater.Ähnliche Artikel
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