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Aktualisiert: März 2026

Eigenverwaltung § 270ff InsO — Sanierung unter eigener Regie

Behalten Sie als Geschäftsführer die Kontrolle über Ihr Unternehmen. Die Eigenverwaltung ermöglicht Sanierung ohne Insolvenzverwalter — mit höherer Erfolgsquote und niedrigeren Kosten.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Insolvenzgefahr konsultieren Sie bitte umgehend einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigenverwaltung: Schuldner behält Kontrolle, Sachwalter überwacht (§ 270ff InsO)
  • Erfolgsquote: 40-50% Sanierungserfolg vs. 20-30% bei Regelinsolvenz
  • Kosten: 5-15% der Masse vs. 10-30% bei Regelinsolvenz
  • Schutzschirm: § 270b InsO bietet 3 Monate geschützte Sanierungszeit
Die Eigenverwaltung nach § 270ff InsO ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens, bei der der Schuldner die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält. Statt eines Insolvenzverwalters wird lediglich ein Sachwalter bestellt, der die Geschäftsführung überwacht. Dies ermöglicht eine Sanierung "unter eigener Regie" mit höherer Erfolgswahrscheinlichkeit und geringeren Verfahrenskosten.

Was ist Eigenverwaltung? — § 270 InsO erklärt

Bei der Eigenverwaltung bleibt der Schuldner "Herr im Haus". Die Geschäftsführung führt das Unternehmen weiter, trifft operative Entscheidungen und setzt Sanierungsmaßnahmen um. Ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt — stattdessen überwacht ein Sachwalterdie Geschäftsführung.

Kernmerkmale der Eigenverwaltung

Schuldner behält
  • • Verwaltungsbefugnis über Vermögen
  • • Verfügungsbefugnis (mit Einschränkungen)
  • • Operative Geschäftsführung
  • • Personalverantwortung
Sachwalter überwacht
  • • Geldverkehr und Kassenführung
  • • Einhaltung Insolvenzrecht
  • • Wesentliche Rechtshandlungen
  • • Berichterstattung an Gericht
Rechtsgrundlage

§ 270 InsO: "Der Schuldner ist berechtigt, unter der Aufsicht eines Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen, wenn das Insolvenzgericht dies anordnet."

→ Volltext § 270 InsO auf dejure.org

Voraussetzungen für Eigenverwaltung — Wann ist sie möglich?

Nicht jedes Unternehmen kann Eigenverwaltung beantragen. Das Gesetz und die Praxis stellen mehrere Anforderungen, die erfüllt sein müssen.

Gesetzliche Voraussetzungen (§ 270 InsO)

1
Keine Nachteile für Gläubiger
Die Anordnung der Eigenverwaltung darf nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens oder sonstigen Nachteilen für die Gläubiger führen.
2
Schuldner fähig zur Verwaltung
Der Schuldner muss zur ordnungsgemäßen Verwaltung seines Vermögens in der Lage sein (Kompetenz, Zuverlässigkeit, keine schweren Pflichtverletzungen).
3
Kein Gläubigerantrag auf Insolvenzverwalter
Hat ein Gläubiger die Bestellung eines Insolvenzverwalters beantragt (§ 270c InsO), kann Eigenverwaltung nur mit Zustimmung dieses Gläubigers angeordnet werden.

Faktische Voraussetzungen (Praxis)

Sanierungskonzept: Plausibles, dokumentiertes Konzept zur Fortführung
Gläubigervertrauen: Keine Vertrauenszerstörung durch Betrug oder Verschleierung
Kompetente Führung: Erfahrene Geschäftsführung, ggf. CRO (Chief Restructuring Officer)
Geordnete Buchhaltung: Transparente Finanzlage, korrekte Jahresabschlüsse
STOPP: Eigenverwaltung nicht sinnvoll bei...
  • Geschäftsführung hat Vermögen beiseitegeschafft oder Bücher manipuliert
  • Gläubiger haben massives Misstrauen (z.B. nach Insolvenzverschleppung)
  • Unternehmen ist nicht sanierungsfähig (nur Liquidation möglich)
  • Geschäftsführung ist unerfahren oder überfordert
Empfehlung: In diesen Fällen ist eine Regelinsolvenz mit erfahrenem Insolvenzverwalter die bessere Wahl. Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Insolvenzrecht zur Einschätzung Ihrer Situation.

Schutzschirmverfahren § 270b InsO — Der "geschützte Sanierungsraum"

Das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ist eine Sonderform der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren. Es bietet dem Schuldner bis zu 3 Monate Zeit, einen Sanierungsplan zu erarbeiten — geschützt vor Einzelzwangsvollstreckung und mit selbst gewähltem Sachwalter. Voraussetzung: drohende (nicht eingetretene) Zahlungsunfähigkeit und eine Bescheinigung eines Insolvenzexperten.
Schutzschirmverfahren auf einen Blick

Dauer: Maximal 3 Monate (§ 270b Abs. 1 InsO)

Voraussetzung: Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO), KEINE eingetretene

Bescheinigung: Durch Steuerberater, WP oder Insolvenzexperten erforderlich

Vorteil: Schuldner schlägt Sachwalter vor (Gericht folgt in der Regel)

Ziel: Erstellung eines Insolvenzplans zur Sanierung

KriteriumSchutzschirmverfahren § 270bNormale Eigenverwaltung
ZeitpunktNur im EröffnungsverfahrenIm eröffneten Verfahren
InsolvenzgrundNur drohende ZahlungsunfähigkeitAlle Insolvenzgründe
Sachwalter-VorschlagVom Schuldner (bindend)Vom Gericht bestellt
FristMax. 3 Monate für SanierungsplanKeine feste Frist
BescheinigungErforderlich (Steuerberater/WP)Nicht erforderlich
ÖffentlichkeitBeschränkt (keine Bekanntmachung)Normale Bekanntmachung

Ablauf Schutzschirmverfahren

1
Antrag mit Bescheinigung

Eigenantrag mit Bescheinigung über drohende Zahlungsunfähigkeit und Sanierungsfähigkeit

2
Anordnung Schutzschirm

Gericht ordnet vorläufige Eigenverwaltung an, bestellt vorgeschlagenen Sachwalter

3
Sanierungskonzept (max. 3 Monate)

Erarbeitung Insolvenzplan mit Gläubigergruppen, Verhandlungen, Finanzierung

4
Verfahrenseröffnung

Nach Ablauf: Eröffnung Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung, Vorlage Insolvenzplan

Sachwalter vs. Insolvenzverwalter — Der entscheidende Unterschied

Der wichtigste Unterschied zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz liegt in der Rolle des gerichtlich bestellten Organs: Während der Insolvenzverwalter das Unternehmen übernimmt und selbst verwaltet, überwacht der Sachwalter nur.

AspektSachwalter (§ 274 InsO)Insolvenzverwalter (§ 56 InsO)
KernaufgabeÜberwachung des SchuldnersVerwaltung und Verfügung
VerwaltungsbefugnisNein, beim SchuldnerJa, vollständig
VerfügungsbefugnisNein, beim SchuldnerJa, vollständig
Zustimmung erforderlichBei wesentlichen HandlungenEntscheidet selbst
Arbeitnehmer-KündigungenSchuldner kündigt (Aufsicht)Verwalter kündigt
Vergütung (typisch)60% der Verwalter-Vergütung100% nach InsVV
HaftungFür PflichtverletzungenFür Pflichtverletzungen
Aufgaben des Sachwalters
  • Überwachung: Prüfung Zahlungsverkehr, Kassenführung, Buchführung
  • Zustimmung: Bei Rechtsgeschäften außerhalb gewöhnlicher Geschäftstätigkeit
  • Anzeigepflicht: Drohende Nachteile für Gläubiger dem Gericht melden
  • Berichterstattung: Regelmäßige Berichte an Gläubigerausschuss und Gericht
  • Anfechtung: Prüfung und ggf. Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen (§ 280 InsO)
  • Aufhebungsantrag: Bei Pflichtverletzungen Antrag auf Aufhebung Eigenverwaltung

Kosten und Erfolgsquote — Warum sich Eigenverwaltung lohnt

Die Eigenverwaltung ist nicht nur erfolgreicher, sondern auch günstiger als die Regelinsolvenz. Bei typischen Mittelstandsunternehmen spart sie 5-15 Prozentpunkte an Verfahrenskosten — bei einer Insolvenzmasse von EUR 1 Million entspricht dies EUR 50.000-150.000. Gleichzeitig liegt die Sanierungsquote bei 40-50% gegenüber nur 20-30% bei Regelinsolvenz.
KostenartEigenverwaltungRegelinsolvenzErsparnis
Verwalter/Sachwalter-Vergütung5-15%10-30%5-15 PP
GerichtskostenStandardStandard
Beraterkosten (extern)Höher (CRO, Berater)NiedrigerNachteil
Gesamtkosten bei EUR 1 Mio.EUR 80.000-180.000EUR 130.000-330.000EUR 50.000-150.000
40-50%
Sanierungsquote Eigenverwaltung
Schuldner kennt Geschäft, schnelle Entscheidungen
20-30%
Sanierungsquote Regelinsolvenz
Verwalter muss sich einarbeiten, externe Perspektive
Warum ist Eigenverwaltung erfolgreicher?
  • Geschäftskenntnis: Geschäftsführung kennt Unternehmen, Kunden, Lieferanten
  • Schnelligkeit: Keine Einarbeitung nötig, sofortige Entscheidungen
  • Motivation: Eigentümer/Geschäftsführer kämpft für eigenes Unternehmen
  • Vertrauen: Kunden/Lieferanten bleiben bei bekannter Führung loyaler
  • Kosteneffizienz: Gesparte Verfahrenskosten fließen in Sanierung

Ablauf der Eigenverwaltung — Von Antrag bis Sanierung

1

Vorbereitung & Antrag

Sanierungskonzept erarbeiten, Eigenverwaltungsantrag mit Begründung stellen, ggf. Schutzschirm-Bescheinigung einholen. Dauer: 2-4 Wochen.

2

Eröffnungsverfahren

Gericht ordnet vorläufige Eigenverwaltung an, bestellt vorläufigen Sachwalter. Prüfung Zulässigkeit. Dauer: 3-6 Monate (bei Schutzschirm: max. 3 Monate).

3

Eröffnung & Sachwalter-Bestellung

Eigentliche Verfahrenseröffnung, Sachwalter (endgültig) wird bestellt, Gläubigerversammlung einberufen. Bekanntmachung im Internet.

4

Sanierung & Insolvenzplan

Umsetzung Sanierungsmaßnahmen, Verhandlung Insolvenzplan mit Gläubigergruppen, Abstimmung. Dauer: 6-18 Monate.

5

Planbestätigung & Aufhebung

Gericht bestätigt Insolvenzplan, Verfahren wird aufgehoben. Unternehmen setzt Geschäft unter Planaufsicht fort. Typische Gesamtdauer: 12-24 Monate.

Aufhebung der Eigenverwaltung — Wann wird sie widerrufen?

Die Eigenverwaltung ist kein Freibrief. Das Gericht kann sie jederzeit aufheben (§ 272 InsO), wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder Pflichtverletzungen auftreten.

Aufhebungsgründe § 272 InsO
  • Gläubigernachteile: Verzögerung, Masseschmälerung, Intransparenz
  • Pflichtverletzung: Verletzung insolvenzrechtlicher Pflichten durch Schuldner
  • Gläubigerantrag: Beschluss der Gläubigerversammlung auf Aufhebung
  • Sachwalter-Antrag: Sachwalter beantragt Aufhebung bei schweren Verstößen
  • Masseunzulänglichkeit: Masse reicht nicht für Verfahrenskosten

Bei Aufhebung wird ein Insolvenzverwalter bestellt, der das Verfahren übernimmt.

Häufige Fragen zur Eigenverwaltung

Was ist Eigenverwaltung im Insolvenzrecht?
Die Eigenverwaltung nach § 270ff InsO ist ein Sanierungsverfahren, bei dem der Schuldner (Geschäftsführer) die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über sein Vermögen behält. Ein Sachwalter überwacht, aber ein Insolvenzverwalter wird nicht bestellt. Voraussetzung: keine Nachteile für Gläubiger.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren?
Das Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) ist eine Sonderform der Eigenverwaltung im Eröffnungsverfahren. Es bietet 3 Monate "Schutzschirm" zur Erstellung eines Sanierungskonzepts. Voraussetzung: drohende Zahlungsunfähigkeit (nicht eingetretene), keine Masseunzulänglichkeit.
Was macht der Sachwalter bei Eigenverwaltung?
Der Sachwalter (§ 274 InsO) überwacht die Geschäftsführung ohne selbst zu verwalten. Er prüft Zahlungen, genehmigt bestimmte Rechtshandlungen, berichtet dem Gericht und Gläubigerausschuss. Bei Pflichtverletzungen kann er Aufhebung beantragen.
Welche Voraussetzungen gibt es für Eigenverwaltung?
Nach § 270 InsO: (1) Keine Nachteile für Gläubiger, (2) Schuldner fähig zur ordnungsgemäßen Verwaltung, (3) Kein Antrag auf Insolvenzverwalter durch Gläubiger. Faktisch: Sanierungskonzept, Gläubigervertrauen, kompetente Führung.
Was kostet Eigenverwaltung im Vergleich zu Regelinsolvenz?
Eigenverwaltung: 5-15% der Masse. Regelinsolvenz: 10-30% der Masse. Ersparnis: 5-15 Prozentpunkte = bei EUR 1 Mio. Masse EUR 50.000-150.000 weniger Kosten.
Wie hoch ist die Erfolgsquote bei Eigenverwaltung?
Die Sanierungsquote bei Eigenverwaltung liegt bei 40-50%, bei Regelinsolvenz nur 20-30%. Gründe: Schuldner kennt Geschäft, schnellere Entscheidungen, höhere Motivation.
Kann Eigenverwaltung widerrufen werden?
Ja, bei Gläubigernachteilen, Pflichtverletzungen, Antrag der Gläubigerversammlung oder Masseunzulänglichkeit (§ 272 InsO). Der Sachwalter wird dann zum Insolvenzverwalter.
Wann ist Eigenverwaltung nicht sinnvoll?
Bei Vertrauensverlust der Gläubiger, inkompetenter Geschäftsführung, fehlender Sanierungsfähigkeit oder schweren Pflichtverletzungen. Dann: Regelinsolvenz mit erfahrenem Insolvenzverwalter.

Ist Eigenverwaltung für Sie geeignet?

Prüfen Sie mit unserem kostenlosen Tool, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen für eine Eigenverwaltung erfüllt — oder ob andere Sanierungswege besser geeignet sind.

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Rechtsquellen & Referenzen

KA
Redaktion Konkurse Abwenden
Unser Team aus Insolvenzexperten und Juristen erstellt praxisnahe Guides zur Insolvenzvermeidung. Alle Inhalte werden regelmässig auf Aktualität geprüft.
Konkurse Abwenden — Proaktive Schuldenverhandlung vor Konkurs