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Insolvenzgeld — Lohngarantie bei Arbeitgeberinsolvenz
Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent wird, sichert das Insolvenzgeld Ihre offenen Gehaltsansprüche. Die Agentur für Arbeit zahlt bis zu 3 Monatsgehälter.
HINWEIS · KEINE RECHTSBERATUNG
Wichtiger Hinweis — Keine Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf deutsches Recht (InsO/StaRUG) und können sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern.
Empfehlung: Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei Abweisung mangels Masse für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.
§ 165 SGB IIIWas ist Insolvenzgeld?
Das Insolvenzgeld nach §§ 165ff SGB III ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es sichert Arbeitnehmer ab, wenn der Arbeitgeber wegen Insolvenz die Löhne nicht mehr zahlen kann.
Das Insolvenzgeld umfasst:
- Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt)
- Sonderzahlungen (anteilig Weihnachts-/Urlaubsgeld)
- Provisionen und Tantiemen
- Überstundenvergütung
- Vermögenswirksame Leistungen
- Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung
Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?
| Personengruppe | Anspruch |
|---|---|
| Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig) | Ja |
| Auszubildende | Ja |
| Minijobber | Ja |
| Teilzeitkräfte | Ja |
| Geschäftsführer (mit Arbeitsvertrag) | Eingeschränkt |
| Gesellschafter mit Mehrheitsbeteiligung | Nein |
| Selbstständige | Nein |
Wie hoch ist das Insolvenzgeld?
Das Insolvenzgeld entspricht dem Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Es ist begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.
§ 167 SGB IIIBerechnung 2026:
- Zeitraum: Letzte 3 Monate vor dem Insolvenzereignis
- Höhe: Nettoarbeitsentgelt (was auf dem Konto ankäme)
- Obergrenze: Beitragsbemessungsgrenze (West: EUR 7.550/Monat, Ost: EUR 7.450/Monat)
- Beispiel: Bei EUR 3.000 brutto → ca. EUR 2.000 netto × 3 = EUR 6.000 Insolvenzgeld
Welcher Zeitraum ist abgedeckt?
Das Insolvenzgeld deckt die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis ab. Der sogenannte Insolvenzgeldzeitraumwird wie folgt bestimmt:
ODER Abweisung mangels Masse
ODER vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit
→ 3 Monate VORHER = Insolvenzgeldzeitraum
Antrag auf Insolvenzgeld — So geht's
Schritt für Schritt:
- Insolvenzgeldbescheinigung erhalten
Der Insolvenzverwalter stellt Ihnen die Bescheinigung aus (Formular, das offene Ansprüche bestätigt).
- Antrag ausfüllen
Online unter arbeitsagentur.de oder auf Papier bei Ihrer Agentur für Arbeit.
- Frist beachten!
Innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis!
- Unterlagen einreichen
Insolvenzgeldbescheinigung, Personalausweis, Kontoverbindung.
- Auszahlung erhalten
In der Regel innerhalb von 2-4 Wochen nach vollständigem Antrag.
Wichtige Fristen
Antragsfrist beachten!
- Frist: 2 Monate ab Insolvenzereignis
- Ausschlussfrist: Nach Ablauf kein Anspruch mehr!
- Tipp: Antrag sofort stellen, auch wenn Bescheinigung noch fehlt — kann nachgereicht werden.
Benötigte Unterlagen
- Insolvenzgeldbescheinigung (vom Insolvenzverwalter)
- Personalausweis oder Reisepass
- Gehaltsabrechnungen (letzte 3-6 Monate)
- Arbeitsvertrag
- Bankverbindung (IBAN)
- Sozialversicherungsausweis
Was das Insolvenzgeld NICHT abdeckt
Nicht im Insolvenzgeld enthalten:
- Ansprüche, die älter als 3 Monate vor dem Insolvenzereignis sind
- Abfindungen (werden separat als Insolvenzforderung behandelt)
- Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber
- Beträge über der Beitragsbemessungsgrenze
- Künftige Ansprüche nach dem Insolvenzereignis
Nach der Insolvenz: Arbeitslosengeld
Wenn Sie nach der Arbeitgeberinsolvenz arbeitslos werden, sollten Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Für das Arbeitslosengeld gilt:
- Meldung als arbeitssuchend: Am besten sofort bei Bekanntwerden der Insolvenz
- Arbeitslosmeldung: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich
- Arbeitslosengeld I: Ca. 60% (67% mit Kind) des letzten Nettogehalts
Kontakt Agentur für Arbeit
Antragstellung:
- Online: arbeitsagentur.de → eService → Insolvenzgeld
- Telefon: 0800 4 555500 (kostenlos)
- Persönlich: Bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit
Tipp: Gewerkschaften und Betriebsräte helfen oft bei der Antragstellung!