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RATGEBER · DEUTSCHLAND · INSO

Insolvenzgeld — Lohngarantie bei Arbeitgeberinsolvenz

Wenn Ihr Arbeitgeber insolvent wird, sichert das Insolvenzgeld Ihre offenen Gehaltsansprüche. Die Agentur für Arbeit zahlt bis zu 3 Monatsgehälter.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder bei Abweisung mangels Masse für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.

§ 165 SGB III

Was ist Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld nach §§ 165ff SGB III ist eine Versicherungsleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es sichert Arbeitnehmer ab, wenn der Arbeitgeber wegen Insolvenz die Löhne nicht mehr zahlen kann.

Das Insolvenzgeld umfasst:

  • Arbeitsentgelt (Lohn/Gehalt)
  • Sonderzahlungen (anteilig Weihnachts-/Urlaubsgeld)
  • Provisionen und Tantiemen
  • Überstundenvergütung
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

Wer hat Anspruch auf Insolvenzgeld?

PersonengruppeAnspruch
Arbeitnehmer (sozialversicherungspflichtig)Ja
AuszubildendeJa
MinijobberJa
TeilzeitkräfteJa
Geschäftsführer (mit Arbeitsvertrag)Eingeschränkt
Gesellschafter mit MehrheitsbeteiligungNein
SelbstständigeNein

Wie hoch ist das Insolvenzgeld?

Das Insolvenzgeld entspricht dem Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Es ist begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung.

§ 167 SGB III

Berechnung 2026:

  • Zeitraum: Letzte 3 Monate vor dem Insolvenzereignis
  • Höhe: Nettoarbeitsentgelt (was auf dem Konto ankäme)
  • Obergrenze: Beitragsbemessungsgrenze (West: EUR 7.550/Monat, Ost: EUR 7.450/Monat)
  • Beispiel: Bei EUR 3.000 brutto → ca. EUR 2.000 netto × 3 = EUR 6.000 Insolvenzgeld

Welcher Zeitraum ist abgedeckt?

Das Insolvenzgeld deckt die letzten 3 Monate vor dem Insolvenzereignis ab. Der sogenannte Insolvenzgeldzeitraumwird wie folgt bestimmt:

Insolvenzereignis = Eröffnung des Insolvenzverfahrens
ODER Abweisung mangels Masse
ODER vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit

→ 3 Monate VORHER = Insolvenzgeldzeitraum

Antrag auf Insolvenzgeld — So geht's

Schritt für Schritt:

  1. Insolvenzgeldbescheinigung erhalten

    Der Insolvenzverwalter stellt Ihnen die Bescheinigung aus (Formular, das offene Ansprüche bestätigt).

  2. Antrag ausfüllen

    Online unter arbeitsagentur.de oder auf Papier bei Ihrer Agentur für Arbeit.

  3. Frist beachten!

    Innerhalb von 2 Monaten nach dem Insolvenzereignis!

  4. Unterlagen einreichen

    Insolvenzgeldbescheinigung, Personalausweis, Kontoverbindung.

  5. Auszahlung erhalten

    In der Regel innerhalb von 2-4 Wochen nach vollständigem Antrag.

Wichtige Fristen

Antragsfrist beachten!

  • Frist: 2 Monate ab Insolvenzereignis
  • Ausschlussfrist: Nach Ablauf kein Anspruch mehr!
  • Tipp: Antrag sofort stellen, auch wenn Bescheinigung noch fehlt — kann nachgereicht werden.

Benötigte Unterlagen

  • Insolvenzgeldbescheinigung (vom Insolvenzverwalter)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gehaltsabrechnungen (letzte 3-6 Monate)
  • Arbeitsvertrag
  • Bankverbindung (IBAN)
  • Sozialversicherungsausweis

Was das Insolvenzgeld NICHT abdeckt

Nicht im Insolvenzgeld enthalten:

  • Ansprüche, die älter als 3 Monate vor dem Insolvenzereignis sind
  • Abfindungen (werden separat als Insolvenzforderung behandelt)
  • Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber
  • Beträge über der Beitragsbemessungsgrenze
  • Künftige Ansprüche nach dem Insolvenzereignis

Nach der Insolvenz: Arbeitslosengeld

Wenn Sie nach der Arbeitgeberinsolvenz arbeitslos werden, sollten Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Für das Arbeitslosengeld gilt:

  • Meldung als arbeitssuchend: Am besten sofort bei Bekanntwerden der Insolvenz
  • Arbeitslosmeldung: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich
  • Arbeitslosengeld I: Ca. 60% (67% mit Kind) des letzten Nettogehalts

Kontakt Agentur für Arbeit

Antragstellung:

  • Online: arbeitsagentur.de → eService → Insolvenzgeld
  • Telefon: 0800 4 555500 (kostenlos)
  • Persönlich: Bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit

Tipp: Gewerkschaften und Betriebsräte helfen oft bei der Antragstellung!

Insolvenzgeld 2026 — Antrag, Höhe & Voraussetzungen | Konkurse Abwenden