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Privatinsolvenz Deutschland — In 3 Jahren schuldenfrei
Die Verbraucherinsolvenz ermöglicht überschuldeten Privatpersonen einen finanziellen Neustart. Seit 2021 ist die Restschuldbefreiung bereits nach 3 Jahren möglich.
HINWEIS · KEINE RECHTSBERATUNG
Wichtiger Hinweis — Keine Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf deutsches Recht (InsO/StaRUG) und können sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern.
Empfehlung: Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Die Restschuldbefreiung wird dem Schuldner erteilt, wenn er in der Abtretungsfrist seinen Obliegenheiten nachgekommen ist. Die Abtretungsfrist beträgt seit dem 1.10.2020 drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
§ 286 InsOWas ist die Privatinsolvenz?
Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz nach §§ 304ff InsO) ist ein vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben.
Vorteile der Privatinsolvenz:
- Schuldenfreiheit nach 3 Jahren
- Schutz vor Gläubigern während des Verfahrens
- Existenzminimum bleibt geschützt (Pfändungsfreigrenze)
- Neustart ohne Altschulden möglich
- Keine Mindestquote erforderlich
Voraussetzungen für die Privatinsolvenz
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Natürliche Person | Kein Unternehmen, keine GmbH |
| Keine Selbstständigkeit | Oder: weniger als 20 Gläubiger, keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen |
| Zahlungsunfähigkeit | Schulden können nicht bezahlt werden |
| Außergerichtlicher Versuch | Einigungsversuch mit Gläubigern muss gescheitert sein |
Ablauf der Privatinsolvenz
Außergerichtlicher Einigungsversuch
Mit Hilfe einer Schuldnerberatung versuchen Sie, sich mit den Gläubigern zu einigen. Pflicht vor Antragstellung!
Gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
Das Gericht versucht nochmals eine Einigung. Bei Ablehnung durch mehr als die Hälfte der Gläubiger: Weiter zu Schritt 3.
Vereinfachtes Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren wird eröffnet. Ein Treuhänder verwertet pfändbares Vermögen.
Wohlverhaltensphase (3 Jahre)
Sie treten den pfändbaren Teil Ihres Einkommens ab und erfüllen Ihre Obliegenheiten.
Restschuldbefreiung
Nach 3 Jahren werden alle Restschulden erlassen — Sie sind schuldenfrei!
Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase
Sie müssen:
- Angemessene Erwerbstätigkeit ausüben
- Arbeit suchen (wenn arbeitslos)
- Zumutbare Arbeit annehmen
- Erbschaften zur Hälfte abführen
- Wohnsitzwechsel melden
- Auskunft erteilen
Sie dürfen nicht:
- Vermögen verheimlichen
- Einzelne Gläubiger bevorzugen
- Unangemessene Verbindlichkeiten eingehen
- Auskunft verweigern
- Zahlungen an Gläubiger leisten
Pfändungsfreigrenzen 2026
Das Existenzminimum ist unpfändbar. Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich angepasst. Arbeitseinkommen bis zur Freigrenze steht Ihnen vollständig zu.
§ 850c ZPO| Nettoeinkommen | Verbleibt Ihnen | Pfändbar |
|---|---|---|
| Bis EUR 1.402 | EUR 1.402 | EUR 0 |
| EUR 1.800 | ca. EUR 1.540 | ca. EUR 260 |
| EUR 2.200 | ca. EUR 1.680 | ca. EUR 520 |
| EUR 3.000 | ca. EUR 1.960 | ca. EUR 1.040 |
* Werte für alleinstehende Personen ohne Unterhaltspflichten. Bei Unterhaltspflichten erhöhen sich die Freigrenzen.
Kosten der Privatinsolvenz
| Position | Kosten |
|---|---|
| Gerichtskosten | ca. EUR 1.500-2.000 |
| Treuhändervergütung | ca. EUR 1.000-1.500 |
| Schuldnerberatung (öffentlich) | Kostenlos |
| Anwalt (optional) | EUR 500-2.000 |
Stundung der Verfahrenskosten:
Können Sie die Verfahrenskosten nicht bezahlen, können diese gestundet werden (§ 4a InsO). Sie zahlen dann nach Abschluss des Verfahrens in Raten zurück.
Vergleich: Regelinsolvenz vs. Verbraucherinsolvenz
| Kriterium | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz |
|---|---|---|
| Für wen | Privatpersonen | Selbstständige, Unternehmen |
| Außergerichtlicher Versuch | Pflicht | Nicht erforderlich |
| Schuldenbereinigungsplan | Ja (gerichtlich) | Nein |
| Restschuldbefreiung | 3 Jahre | 3 Jahre |
Was wird nicht erlassen?
Ausgenommen von der Restschuldbefreiung:
- Vorsätzlich unerlaubte Handlungen (Schadenersatz)
- Geldstrafen und Geldbußen
- Zinsloses Darlehen für Verfahrenskosten
- Forderungen aus Steuerhinterziehung
- Unterhaltspflichten (unter bestimmten Voraussetzungen)
Nächste Schritte
- Schuldnerberatung aufsuchen — kostenlos bei gemeinnützigen Stellen
- Unterlagen sammeln — Schuldenaufstellung, Einkommensnachweise
- Außergerichtlichen Einigungsversuch starten
- Bei Scheitern: Insolvenzantrag beim Amtsgericht einreichen