MWST-Konkurs-Scanner 2025
Seit der SchKG-Revision per 1.1.2025 unterliegen MWST-Forderungen der Konkursbetreibung statt der Pfändung. 5 Fragen — Sie wissen, ob die ESTV bei Ihnen schneller eskalieren kann als gedacht.
1Haben Sie offene MWST-Schulden aus 2024 oder 2025 (>30 Tage überfällig)?
2Haben Sie eine ESTV-Mahnung oder Betreibung im letzten Jahr erhalten?
3Liegt Ihre monatliche Liquidität < 1× Monats-MWST-Vorauszahlung?
4Ist Ihr Umsatz 2025 gegenüber 2024 um > 15 % gefallen?
5Haben Sie aktuell eine Ratenzahlungs-Vereinbarung mit der ESTV?