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Aktuell

MWST-Konkursbetreibung 2025 — Neue Regelung ab 1. Januar

Ab 1.1.2025 können MWST-Schulden zur Konkursbetreibung führen. Art. 43 Abs. 1 MWSTG wurde aufgehoben. Die ESTV kann jetzt Konkursbegehren stellen. Was sich ändert und wie Sie sich schützen.

Keine Rechtsberatung: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Angaben basieren auf Schweizer Recht (SchKG/OR).

Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Schuldenberatungsstelle.

Wichtige Änderung ab 1. Januar 2025

Art. 43 Abs. 1 MWSTG aufgehoben: ESTV kann neu Konkursbegehren stellen (nicht mehr nur Pfändung)
Erhöhter Konkursdruck: Unternehmen mit MWST-Schulden müssen schneller handeln
Verhandlungschance: ESTV ist verhandlungsbereit (Klasse 3 = 0-5% Quote im Konkurs)

Mit der Aufhebung von Art. 43 Abs. 1 MWSTG per 1. Januar 2025 können Mehrwertsteuerschulden neu wie andere Forderungen mittels Konkursbetreibung eingefordert werden. Bisher war die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) auf Pfändung beschränkt – Konkurs war nicht möglich. Diese Änderung erhöht den Druck auf Unternehmen mit MWST-Rückständen erheblich, da nun die Konkursgefahr droht statt "nur" Vermögenspfändung.

Was hat sich konkret ab 1. Januar 2025 geändert?

MWST-Betreibung: Vorher vs. Nachher (ab 1.1.2025)
KriteriumBis 31.12.2024Ab 1.1.2025 (NEU)Empfohlen
RechtsgrundlageArt. 43 Abs. 1 MWSTG (Pfändung)Art. 43 Abs. 1 AUFGEHOBEN → SchKG
BetreibungsartNur Pfändung (Art. 89ff SchKG)Pfändung ODER Konkurs (Art. 159ff SchKG)
KonkursgefahrKeine (ESTV konnte keinen Konkurs beantragen)Ja (ESTV kann Konkursbegehren stellen)
Zeitlicher DruckMittel (Pfändung dauert Monate)Hoch (Konkurs in 8-14 Tagen möglich)
Verhandlungsposition ESTVStark (kein Zeitdruck)Schwächer (Konkursquote nur 0-5%)

Die ESTV kann seit 1.1.2025 Konkursbegehren stellen, ist aber in der Praxis verhandlungsbereit. Im Konkurs erhält sie als Klasse-3-Gläubiger nur 0-5% Quote.

Quelle: Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), 2025

Wie werden MWST-Schulden im Konkurs behandelt?

Kollokationsklassen nach Art. 219 SchKG

Klasse 1 (Privilegiert)

• Lohnforderungen (bis 6 Monate vor Konkurseröffnung)
• Sozialversicherungsbeiträge
Quote im Konkurs: Oft 80-100%

Klasse 2

• Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen
Quote im Konkurs: 20-50%

Klasse 3 (MWST-Schulden HIER!)

MWST-Forderungen (NICHT privilegiert)
• Lieferantenschulden
• Bankschulden (ungesichert)
• Alle übrigen Forderungen
Quote im Konkurs: Typisch 0-5%

MWST-Schulden sind nach Art. 219 SchKGKlasse 3 und damit NICHT privilegiert. Im Konkursfall werden zuerst Klasse 1 (Lohn, Sozialversicherung) und Klasse 2 (Vorsorge) gedeckt. Für Klasse 3 bleibt typischerweise nur 0-5% Quote übrig. Dies macht die ESTV zu einem verhandlungsbereiten Gläubiger – ein Vergleich bei 40-60% ist für beide Seiten besser als Konkurs.

Welche strategischen Auswirkungen hat die Änderung?

Für Unternehmen: Erhöhter Handlungsdruck

  • ✓ MWST-Schulden nicht mehr "aussitzen" – Konkursgefahr droht
  • ✓ Schneller handeln bei Zahlungsschwierigkeiten (Ratenzahlung beantragen)
  • ✓ MWST-Schulden in Sanierungsplanung einbeziehen
  • ✓ Bei drohendem Konkurs: ESTV proaktiv verhandeln (Quote 40-60%)

Für ESTV: Verhandlungsbereitschaft steigt

  • ✓ Konkursdrohung ist Verhandlungshebel, aber wenig attraktiv (0-5% Quote)
  • ✓ ESTV akzeptiert Vergleiche bei 40-60% Quote + Sicherheiten
  • ✓ Ratenzahlungen möglich (typisch 12-24 Monate)
  • ✓ Nachlassverträge werden unterstützt (wenn realistische Quote)

Für Konkursverwalter: ESTV als Klasse-3-Gläubiger

  • ✓ ESTV nimmt wie andere Gläubiger an Gläubigerversammlung teil
  • ✓ Keine Sonderrechte (früher: separate Pfändung möglich)
  • ✓ MWST-Forderungen in Kollokationstabelle Klasse 3
  • ✓ Quote wie alle ungesicherten Gläubiger (0-5% typisch)

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

1MWST-Status prüfen

  • • Offene MWST-Schulden identifizieren (aktuelle + überfällige)
  • • Zahlungsfristen im Blick behalten (60 Tage nach Quartalsende)
  • • Bei Zahlungsschwierigkeiten: NICHT abwarten, sondern proaktiv handeln

2Ratenzahlung beantragen (VOR Betreibung)

  • • ESTV bietet Ratenzahlungen an (typisch 12-24 Monate)
  • • Antrag VOR Betreibung erhöht Erfolgsquote
  • • Realistische Raten vorschlagen (ESTV prüft Zahlungsfähigkeit)
  • • Sicherheiten anbieten (Bankgarantie, VR-Bürgschaft) erhöht Akzeptanz

3Bei Konkursbegehren: Vergleich aushandeln

  • • ESTV ist verhandlungsbereit (weiss um 0-5% Konkursquote)
  • • Angebot: 40-60% der Schuld (sofort oder in Raten)
  • • Konkurs-Alternative aufzeigen (Quote-Berechnung)
  • • Musterbrief nutzen: Vergleichsangebot-Vorlage

4Nachlassstundung als Option

  • • MWST-Schulden können in Nachlassvertrag einbezogen werden
  • • ESTV als Klasse-3-Gläubiger muss zustimmen (Mehrheitsentscheid)
  • • Mindestquote 25-30% (ESTV akzeptiert realistische Quoten)
  • • Vorteil: Alle Gläubiger gebunden, 4-24 Monate Zeit
  • • Mehr Infos: Nachlassstundung Guide

Rechenbeispiel: Vergleich vs. Konkurs bei MWST-Schulden

Szenario: Unternehmen mit CHF 80'000 MWST-Schulden

Szenario 1: Konkurs
MWST-Forderung (Klasse 3):CHF 80'000
Verwertbare Masse (gesamt):CHF 120'000
− Klasse 1 (Lohn):CHF 60'000
− Klasse 2 (Vorsorge):CHF 20'000
− Konkurskosten:CHF 10'000
= Masse für Klasse 3:CHF 30'000
Klasse-3-Forderungen (gesamt):CHF 600'000
Quote ESTV (5%):CHF 4'000

ESTV erhält nur CHF 4'000 von CHF 80'000 Forderung (5% Quote)

Szenario 2: Vergleich
MWST-Forderung:CHF 80'000
Vergleichsangebot (50%):CHF 40'000
Sofortzahlung:CHF 10'000
Raten (12 × CHF 2'500):CHF 30'000
Sicherheit:VR-Bürgschaft
ESTV erhält:CHF 40'000

ESTV erhält 10× mehr als im Konkurs (CHF 40'000 vs. CHF 4'000)

Fazit

Für die ESTV ist ein Vergleich bei 50% Quote (CHF 40'000) deutlich attraktiver als Konkurs (CHF 4'000). Für das Unternehmen bedeutet ein Vergleich: Konkurs abgewendet, Geschäftstätigkeit weitergeführt, CHF 40'000 Schuldenreduktion. Win-Win-Situation.

Häufig gestellte Fragen zu MWST-Konkursbetreibung

Art. 43 Abs. 1 MWSTG wurde aufgehoben. Vorher konnte die ESTV MWST-Schulden nur mittels Pfändung (nicht Konkurs) betreiben. Ab 2025 kann die ESTV wie jeder andere Gläubiger ein Konkursbegehren stellen. Dies erhöht den Konkursdruck für Unternehmen mit MWST-Rückständen erheblich, da nun die Konkursgefahr droht statt "nur" Pfändung.
NEIN. MWST-Forderungen sind nach Art. 219 SchKG Klasse 3 (ungesicherte Gläubiger), nicht privilegiert. Im Konkurs erhalten sie die gleiche Quote wie andere Klasse-3-Gläubiger (typisch 0-5%). Dies macht Vergleichsverhandlungen mit der ESTV attraktiv, da die ESTV im Konkurs wenig bis nichts erhält.
Ja, aber die ESTV muss wie jeder Gläubiger den normalen Betreibungsweg gehen: (1) Zahlungsbefehl, (2) Rechtsvorschlag-Frist (10 Tage), (3) Fortsetzungsbegehren, (4) Konkursbegehren. Sie kann nicht direkt Konkurs beantragen. Bei begründetem Rechtsvorschlag (z.B. Forderung bestritten) muss die ESTV zuerst klagen.
Gleich wie bei anderen Konkursbegehen: Ca. 8-14 Tage zwischen Konkursbegehren und Konkursverhandlung. In dieser Zeit können Sie: (1) Vollständig zahlen, (2) Vergleich aushandeln (ESTV ist verhandlungsbereit bei realistischen Angeboten), (3) Nachlassstundung beantragen, (4) Rechtsvorschlag begründen (wenn Forderung bestritten).
Ja, die ESTV ist grundsätzlich verhandlungsbereit, wenn: (1) Ein realistisches Angebot vorliegt (mindestens 40-60% der Schuld), (2) Sicherheiten geboten werden (Bankgarantie, VR-Bürgschaft), (3) Ein konkreter Zahlungsplan vorliegt (nicht länger als 12-24 Monate). Die ESTV weiss, dass sie im Konkurs nur 0-5% Quote erhält – ein Vergleich bei 50% ist für beide Seiten besser.
MWST-Forderungen werden wie alle Klasse-3-Forderungen behandelt: (1) Kollokation beim Konkursverwalter, (2) Bedienung nach Klasse 1 (Lohn) und Klasse 2 (Vorsorge), (3) Quote aus verbleibender Masse (typisch 0-5%). Die ESTV erhält keinen Vorrang. Nach Konkursschluss erlischt die Schuld (Restschuldbefreiung), die ESTV kann nicht mehr nachfordern.
Ja. MWST-Schulden können in einen Nachlassvertrag nach Art. 293ff SchKG einbezogen werden. Die ESTV ist ein normaler Gläubiger und muss dem Nachlassvertrag zustimmen (einfache Mehrheit nach Köpfen und Forderungssumme). Mindestquote für Klasse 3: typisch 25-30%. Die ESTV akzeptiert oft Nachlassverträge bei realistischen Quoten.
Die MWST-Zahlungsfristen selbst haben sich NICHT geändert (weiterhin 60 Tage nach Quartalsende bei Quartalszahler, 30 Tage bei Monatszahler). NEU ist nur, dass die ESTV bei Nichtzahlung jetzt Konkursbegehren stellen kann statt nur Pfändung. Wichtig: Rechtzeitig zahlen oder bei Zahlungsschwierigkeiten proaktiv Ratenzahlung beantragen (vor Betreibung!).

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Quellen & Referenzen

MProfi AG Steuerberatung & Insolvenzrecht

Steuerberater & Insolvenzberater

MWST-Recht (MWSTG)Schuldbetreibungsrecht (SchKG)ESTV-Verhandlungen

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