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RATGEBER · ÖSTERREICH · IO

URG — Unternehmensreorganisation ohne Insolvenz

Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) bietet Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit zur Sanierung — bevor eine Insolvenz eintritt.

Das URG-Verfahren steht Unternehmen offen, die noch NICHT insolvenzreif sind, aber deren Eigenmittelquote unter 8% liegt UND deren fiktive Schuldentilgungsdauer 15 Jahre übersteigt.

§ 1 URG

Was ist das URG-Verfahren?

Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG URG) ist ein präventives Sanierungsinstrument. Es ermöglicht die gerichtlich überwachte Reorganisation ohne Insolvenzverfahren.

Vorteile des URG:

  • Keine Veröffentlichung — keine Ediktsdatei, kein KSV-Eintrag
  • Keine Mindestquote — flexiblere Sanierungsgestaltung
  • Geschäftsführung bleibt — keine Masseverwalterbestellung
  • Diskretion — Verfahren ist nicht öffentlich
  • Gläubigerschutz — gerichtliche Überwachung

Voraussetzungen für das URG-Verfahren

KriteriumAnforderung
InsolvenzreifeKEINE Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung
EigenmittelquoteUnter 8%
Fiktive SchuldentilgungsdauerÜber 15 Jahre
ReorganisationsfähigkeitSanierung muss möglich sein

Berechnung der Kennzahlen

Eigenmittelquote:

Eigenmittelquote = (Eigenkapital / Gesamtkapital) × 100%

Beispiel: Eigenkapital EUR 50.000 / Bilanzsumme EUR 1.000.000 = 5% → URG möglich

Fiktive Schuldentilgungsdauer:

FSD = (Fremdkapital - liquide Mittel) / Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit

Beispiel: (EUR 900.000 - EUR 50.000) / EUR 50.000 = 17 Jahre → URG möglich

Ablauf des URG-Verfahrens

1

Antragstellung

Beim zuständigen Handelsgericht mit Reorganisationsplan.

2

Gerichtliche Prüfung

Prüfung der Voraussetzungen und des Plans.

3

Reorganisationsprüfer

Bestellung eines unabhängigen Prüfers (Wirtschaftsprüfer).

4

Umsetzung

Durchführung der Sanierungsmaßnahmen unter Aufsicht.

5

Beendigung

Nach erfolgreicher Sanierung: Aufhebungsbeschluss.

URG vs. Sanierungsverfahren — Vergleich

KriteriumURGSanierungsverfahren
ZeitpunktVOR InsolvenzBEI Insolvenz
VeröffentlichungKeineEdiktsdatei
MindestquoteKeine20% / 30%
VerwalterNur PrüferSanierungsverwalter
GläubigerzwangFreiwilligMehrheitszwang

Wann ist URG die richtige Wahl?

URG geeignet:

  • Noch zahlungsfähig
  • Diskretion wichtig
  • Kooperative Gläubiger
  • Überschaubare Gläubigerzahl
  • Sanierungskonzept vorhanden

URG NICHT geeignet:

  • Bereits zahlungsunfähig
  • Gläubiger nicht gesprächsbereit
  • Schuldenschnitt erforderlich
  • Viele verschiedene Gläubiger
  • Exekutionen laufen bereits

Kosten des URG-Verfahrens

PositionGeschätzte Kosten
GerichtsgebührenEUR 1.000-3.000
ReorganisationsprüferEUR 5.000-20.000
RechtsberatungEUR 5.000-15.000
SteuerberatungEUR 3.000-10.000
Typische GesamtkostenEUR 15.000-50.000
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