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URG — Unternehmensreorganisation ohne Insolvenz
Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) bietet Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten die Möglichkeit zur Sanierung — bevor eine Insolvenz eintritt.
HINWEIS · KEINE RECHTSBERATUNG
Wichtiger Hinweis — Keine Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf österreichisches Recht (IO) und können sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern.
Empfehlung: Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Insolvenzrecht.
Das URG-Verfahren steht Unternehmen offen, die noch NICHT insolvenzreif sind, aber deren Eigenmittelquote unter 8% liegt UND deren fiktive Schuldentilgungsdauer 15 Jahre übersteigt.
§ 1 URGWas ist das URG-Verfahren?
Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG URG) ist ein präventives Sanierungsinstrument. Es ermöglicht die gerichtlich überwachte Reorganisation ohne Insolvenzverfahren.
Vorteile des URG:
- Keine Veröffentlichung — keine Ediktsdatei, kein KSV-Eintrag
- Keine Mindestquote — flexiblere Sanierungsgestaltung
- Geschäftsführung bleibt — keine Masseverwalterbestellung
- Diskretion — Verfahren ist nicht öffentlich
- Gläubigerschutz — gerichtliche Überwachung
Voraussetzungen für das URG-Verfahren
| Kriterium | Anforderung |
|---|---|
| Insolvenzreife | KEINE Zahlungsunfähigkeit/Überschuldung |
| Eigenmittelquote | Unter 8% |
| Fiktive Schuldentilgungsdauer | Über 15 Jahre |
| Reorganisationsfähigkeit | Sanierung muss möglich sein |
Berechnung der Kennzahlen
Eigenmittelquote:
Beispiel: Eigenkapital EUR 50.000 / Bilanzsumme EUR 1.000.000 = 5% → URG möglich
Fiktive Schuldentilgungsdauer:
Beispiel: (EUR 900.000 - EUR 50.000) / EUR 50.000 = 17 Jahre → URG möglich
Ablauf des URG-Verfahrens
Antragstellung
Beim zuständigen Handelsgericht mit Reorganisationsplan.
Gerichtliche Prüfung
Prüfung der Voraussetzungen und des Plans.
Reorganisationsprüfer
Bestellung eines unabhängigen Prüfers (Wirtschaftsprüfer).
Umsetzung
Durchführung der Sanierungsmaßnahmen unter Aufsicht.
Beendigung
Nach erfolgreicher Sanierung: Aufhebungsbeschluss.
URG vs. Sanierungsverfahren — Vergleich
| Kriterium | URG | Sanierungsverfahren |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | VOR Insolvenz | BEI Insolvenz |
| Veröffentlichung | Keine | Ediktsdatei |
| Mindestquote | Keine | 20% / 30% |
| Verwalter | Nur Prüfer | Sanierungsverwalter |
| Gläubigerzwang | Freiwillig | Mehrheitszwang |
Wann ist URG die richtige Wahl?
URG geeignet:
- Noch zahlungsfähig
- Diskretion wichtig
- Kooperative Gläubiger
- Überschaubare Gläubigerzahl
- Sanierungskonzept vorhanden
URG NICHT geeignet:
- Bereits zahlungsunfähig
- Gläubiger nicht gesprächsbereit
- Schuldenschnitt erforderlich
- Viele verschiedene Gläubiger
- Exekutionen laufen bereits
Kosten des URG-Verfahrens
| Position | Geschätzte Kosten |
|---|---|
| Gerichtsgebühren | EUR 1.000-3.000 |
| Reorganisationsprüfer | EUR 5.000-20.000 |
| Rechtsberatung | EUR 5.000-15.000 |
| Steuerberatung | EUR 3.000-10.000 |
| Typische Gesamtkosten | EUR 15.000-50.000 |