Art. 219 SchKG Lohnprivileg — Strafbarkeitsrisiko bei Konkurs
Lohnforderungen sind nach Art. 219 SchKG privilegiert (Klasse 1) und müssen vorrangig bedient werden. Missachtung kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen.
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⚠️ STOPP — Lohnforderungen — Besondere Vorsicht
Bei offenen Lohnforderungen (Art. 219 Abs. 4 SchKG) besteht erhöhtes Strafbarkeitsrisiko. Die Priorisierung dieser Forderungen ist gesetzlich vorgeschrieben.
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Lohnforderungen der letzten sechs Monate vor Konkurseröffnung sind nach Art. 219 Abs. 4 SchKG privilegiert und gehören zur Klasse 1. Sie werden vor allen anderen ungesicherten Forderungen aus der Konkursmasse bedient. Die Missachtung dieser Priorität kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Art. 219 Abs. 4 SchKGWas regelt Art. 219 SchKG im Detail?
Art. 219 SchKG regelt die Rangordnung der Forderungen im Konkurs. Die Klassen werden nacheinander bedient:
Klasse 1 (Privilegiert)
- • Lohnforderungen (bis 6 Monate vor Konkurseröffnung)
- • Sozialversicherungsbeiträge
- • Überstundenvergütungen
- • Ferienentschädigungen
Klasse 2
- • Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen
- • Pensionskassenbeiträge
Klasse 3 (Ungesicherte Gläubiger)
- • Alle übrigen Forderungen
- • Lieferanten, Kreditgeber, Steuern, MWST (ab 2025)
Im Jahr 2024 wurden in der Schweiz über 180 Strafverfahren wegen Gläubigerbevorzugung oder betrügerischem Konkurs eröffnet, viele davon im Zusammenhang mit Lohnforderungen.
Quelle: Bundesamt für Statistik, 2024, CH
Welche strafrechtlichen Risiken bestehen?
Die Missachtung des Lohnprivilegs kann zwei Straftatbestände erfüllen:
Art. 163 StGB— Betrügerischer Konkurs
Wer zum Schaden seiner Gläubiger sein Vermögen vermindert, insbesondere indem er Vermögenswerte beiseite schafft oder verheimlicht...
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Art. 164 StGB— Gläubigerbevorzugung
Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger befriedigt oder sicherstellt und dadurch die übrigen Gläubiger benachteiligt...
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Offizialdelikt
Beide Straftatbestände sind Offizialdelikte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amtes wegen, auch ohne Strafanzeige. Eine Einstellung des Verfahrens ist nur bei geringfügiger Schuld möglich.
Gläubigerbevorzugung und betrügerischer Konkurs sind Offizialdelikte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amtes wegen, sobald sie Kenntnis erlangt. Das Konkursamtmuss verdächtige Fälle melden. Eine Verurteilung kann neben Geldstrafen auch zu Freiheitsstrafen bis 5 Jahren führen.
Art. 163-164 StGBWas müssen Arbeitgeber bei Zahlungsproblemen tun?
✓ Richtig:
- • Lohnzahlungen haben absolute Priorität (auch vor Steuern/MWST)
- • Keine Zahlungen an andere Gläubiger, solange Löhne offen
- • Sofortige Meldung an Verwaltungsrat bei Überschuldung (Art. 725 OR)
- • Dokumentation aller Zahlungen und Prioritätsentscheide
- • Zeitnahe Anmeldung zur Nachlassstundung bei Sanierungschancen
✗ Falsch (strafbar):
- • Lieferanten bezahlen, während Löhne offen sind
- • Eigene Forderungen (Gesellschafter) vor Löhnen begleichen
- • Vermögenswerte beiseite schaffen bei drohender Zahlungsunfähigkeit
- • Konkurs hinauszögern durch Scheintransaktionen
- • Keine Information an Gläubiger bei Überschuldung
Häufige Fragen zu Art. 219 SchKG
Lohnforderungen der letzten 6 Monate vor Konkurseröffnung sind privilegiert (Klasse 1) und werden vor allen anderen ungesicherten Forderungen aus der Konkursmasse bedient.
Privilegiert sind: Lohn, Überstundenvergütungen, Ferienentschädigungen, Spesenvergütungen und Sozialversicherungsbeiträge der letzten 6 Monate vor Konkurseröffnung.
Gläubigerbevorzugung oder betrügerischer Konkurs (Art. 163-164 StGB) sind Offizialdelikte. Die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amtes wegen. Strafe: Bis 5 Jahre Freiheitsstrafe.
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Quellen & Referenzen
Primärquellen (Gesetzestexte)
- Art. 219 SchKG (Kollokationsklassen)PrimärquelleAbgerufen: 20.3.2026
- Art. 163 StGB (Betrügerischer Konkurs)PrimärquelleAbgerufen: 20.3.2026
- Art. 164 StGB (Gläubigerbevorzugung)PrimärquelleAbgerufen: 20.3.2026
- Art. 725 OR (Überschuldungsanzeige)PrimärquelleAbgerufen: 20.3.2026
Sekundärquellen (Statistiken, Entscheide)
- BFS Konkursstatistik 2024SekundärquelleAbgerufen: 15.3.2026
MProfi AG Team
Insolvenzberatung15+ Jahre Erfahrung in Schuldenrestrukturierung
Das Team von MProfi AG berät seit 2008 Unternehmen in finanziellen Krisensituationen. Mit über 500 erfolgreichen Vergleichsverhandlungen verfügen wir über umfassende Erfahrung in der Konkursabwehr für Schweizer KMU. Unsere Expertise umfasst SchKG-Verfahren, Nachlassstundungen und präventive Sanierungsstrategien.
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