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Konkursbegehren erhalten — Was tun in 10 Tagen?

Ein Gläubiger hat ein Konkursbegehren gegen Sie eingereicht. Sie haben ca. 10 Tage Zeit zu reagieren. Dieser Guide erklärt alle rechtlichen Optionen nach Art. 190 SchKG.

⏰ Zeitdruck: 10 Tage bis Verhandlung

Das Konkursbegehren wurde am Betreibungsamt eingereicht. Die Konkursverhandlung findet in der Regel 10-14 Tage nach Zustellung des Konkursbegehrens statt. Sie erhalten eine Vorladung mit dem genauen Termin.

Handeln Sie JETZT: Jeder verlorene Tag reduziert Ihre Verhandlungsmöglichkeiten.

Ein Konkursbegehren ist ein formeller Antrag eines Gläubigers beim Betreibungsamt zur Konkurseröffnung. Gemäss Art. 190 SchKG kann jeder Gläubiger, dessen Forderung durch Rechtsöffnung festgestellt ist oder auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid beruht, den Konkurs beantragen. Die Verhandlung erfolgt innert ca. 10-14 Tagen am Betreibungsamt.

Art. 190 SchKG

Was ist ein Konkursbegehren?

Ein Konkursbegehren (auch: Konkursantrag) ist ein formeller Antrag eines Gläubigers beim zuständigen Betreibungsamt, den Konkurs gegen Sie oder Ihr Unternehmen zu eröffnen.

Voraussetzungen für ein Konkursbegehren:

  • Rechtsöffnung: Der Gläubiger hat bereits einen Rechtsöffnungstitel (Zahlungsbefehl mit Rechtsvorschlag, gerichtliches Urteil)
  • Forderungsbestand: Die Forderung ist rechtskräftig festgestellt
  • Formeller Antrag: Der Gläubiger stellt beim Betreibungsamt einen schriftlichen Konkursantrag

Das Betreibungsamt prüft den Antrag und lädt Sie zur Konkursverhandlung ein. Diese findet in der Regel 10-14 Tage nach Einreichung des Konkursbegehrens statt.

Wichtig: Ein Konkursbegehren ist nicht dasselbe wie eine normale Betreibung. Es ist bereits die letzte Stufe vor der Konkurseröffnung.

Wie läuft die Frist ab?

0

Konkursbegehren eingereicht

Gläubiger reicht Konkursbegehren beim Betreibungsamt ein

1-3

Vorladung erhalten

Sie erhalten Post vom Betreibungsamt mit Termin zur Konkursverhandlung (A-Post Einschreiben)

4-9

Handlungsfenster

Zeit für Zahlung, Vergleichsverhandlung oder Vorbereitung zur Konkursverhandlung

10-14

Konkursverhandlung

Termin am Betreibungsamt. Erscheinen ist Pflicht. Entscheidung: Konkurs JA/NEIN

Keine Einsprache möglich: Anders als bei einer normalen Betreibung gibt es beim Konkursbegehren keine Einsprachefrist. Die einzige Möglichkeit ist, zur Verhandlung zu erscheinen und dort zu argumentieren.

Welche Optionen habe ich?

Gemäss Art. 172 Ziff. 3 SchKG kann das Konkursverfahren eingestellt werden, wenn die Forderung des Gläubigers vollständig getilgt wird oder ein Vergleich geschlossen wird. Dies ist auch noch am Tag der Konkursverhandlung möglich, solange die Eröffnung nicht ausgesprochen wurde.

Art. 172 Ziff. 3 SchKG
Ihre Handlungsoptionen nach Erhalt des Konkursbegehrens
KriteriumOptionZeitrahmenErfolgsaussichtKostenRisiko
💰 Vollständige ZahlungSofort bis Verhandlung✓ 100%Forderungsbetrag✓ Kein Risiko
🤝 Vergleichsangebot3-7 Tage~ 60-80%50-70% der Forderung⚠ Mittel (abhängig vom Gläubiger)
📄 Nachlassstundung5-10 Tage~ 40-60%CHF 2'000-5'000 + Anwalt⚠ Hoch (komplexes Verfahren)
⚖️ Forderung anfechtenAm Verhandlungstermin~ 10-30%Gering (Beweismittel)✗ Sehr hoch (Konkurs wahrscheinlich)
🚫 Nichts unternehmen✗ 0%Konkurskosten CHF 2'000+✗ Konkurs garantiert

Option 1: Vollständige Zahlung

Wenn Sie die gesamte Forderung (inkl. Zinsen, Kosten) sofort bezahlen, zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück. Der Konkurs wird verhindert.

Vorteil: 100% Erfolgschance, sofortige Lösung, keine weiteren Kosten
Nachteil: Hohe Liquiditätsbelastung, keine Verhandlung möglich

Option 2: Vergleichsangebot

Sie unterbreiten dem Gläubiger ein Vergleichsangebot (z.B. 50% Sofortzahlung + 50% in Raten über 6 Monate). Wenn der Gläubiger zustimmt, wird der Konkurs verhindert.

Typische Vergleichsquoten:

  • Sofortzahlung: 30-50% der Forderung (höhere Akzeptanz bei Gläubigern)
  • Gemischte Zahlung: 20-30% sofort + Rest in 3-12 Raten
  • Mit Sicherheit: 40-60% mit Bankgarantie oder Bürgschaft
Vorteil: Deutlich geringere Kosten (50-70%), erhält Geschäftstätigkeit, flexible Zahlung
Nachteil: Gläubiger kann ablehnen, Zeitdruck (3-7 Tage für Verhandlung)

Option 3: Nachlassstundung beantragen

Ein Antrag auf Art. 293ff SchKG (Nachlassstundung) beim Gericht stoppt den Konkurs vorübergehend. Sie erhalten 4-6 Monate Zeit für einen Nachlassvertrag mit allen Gläubigern.

Voraussetzungen:

  • Sanierungsfähigkeit (Geschäft ist grundsätzlich lebensfähig)
  • Mindestens 25% Deckungsgrad für Klasse 3-Gläubiger
  • Provisorischer Sachwalter wird bestellt
  • Anwaltliche Vertretung empfohlen (CHF 3\'000-10\'000)
Vorteil: Stoppt Konkurs sofort, Zeit für Sanierung, geordnetes Verfahren
Nachteil: Hohe Kosten, komplexes Verfahren, öffentliche SHAB-Publikation, Kontrolle durch Sachwalter

Option 4: Forderung anfechten

Sie können an der Konkursverhandlung argumentieren, dass die Forderung nicht besteht oder bereits bezahlt wurde. Voraussetzung: Sie können dies mit Beweisen belegen (Quittungen, Überweisungsbestätigungen, Vertragsänderungen).

Erfolgschancen: Sehr gering (10-30%), da der Gläubiger bereits einen Rechtsöffnungstitel hat. Das Betreibungsamt prüft nur formale Aspekte.

Risiko: Wenn Ihre Argumente nicht überzeugen, wird der Konkurs sofort eröffnet. Nutzen Sie diese Option nur, wenn Sie wirklich beweisen können, dass die Forderung unberechtigt ist.

Was passiert bei der Konkursverhandlung?

Die Konkursverhandlung findet am Betreibungsamt statt. Anwesend sind:

  • Betreibungsbeamter: Leitet die Verhandlung
  • Gläubiger: Hat das Konkursbegehren gestellt (kann auch fernbleiben)
  • Schuldner (Sie): Müssen erscheinen oder vertreten sein

Ablauf der Verhandlung:

  1. Eröffnung: Betreibungsbeamter stellt Konkursbegehren vor
  2. Ihre Stellungnahme: Sie können Zahlung, Vergleich oder Einwände vorbringen
  3. Gläubiger-Stellungnahme: Gläubiger kann Vergleichsangebot annehmen oder ablehnen
  4. Entscheidung: Betreibungsbeamter eröffnet Konkurs oder stellt Verfahren ein

Mögliche Ausgänge:

✓ Einstellung des Verfahrens

Zahlung oder Vergleich akzeptiert → Konkursbegehren wird zurückgezogen → Kein Konkurs

✗ Konkurseröffnung

Keine Einigung → Betreibungsbeamter eröffnet Konkurs → Publikation im SHAB → Konkursverwalter übernimmt

Häufige Fragen

Sie haben faktisch 10 Tage Zeit bis zur Konkursverhandlung am Betreibungsamt (ca. 14 Tage nach Zustellung des Konkursbegehrens). Technisch gibt es keine Einsprachefrist wie bei der Betreibung, aber die Verhandlung findet in diesem kurzen Zeitfenster statt.

Wenn Sie nicht zur Verhandlung erscheinen und keine Zahlung oder Vergleichsvereinbarung vorweisen, wird das Konkursamt den Konkurs eröffnen. Sie verlieren dann die Kontrolle über Ihr Vermögen, und ein Konkursverwalter übernimmt die Verwertung.

Eine "Einsprache" wie bei der Betreibung gibt es nicht. Sie können aber argumentieren, dass die Forderung nicht besteht oder bereits bezahlt ist. Beweisen Sie dies mit Belegen (Zahlungsbestätigungen, Quittungen) am Verhandlungstermin.

Nicht zwingend. Sie können ein Vergleichsangebot unterbreiten (z.B. 50% Sofortzahlung + Ratenzahlung). Wenn der Gläubiger zustimmt und das Konkursbegehren zurückzieht, wird der Konkurs verhindert (Art. 172 Ziff. 3 SchKG).

Die Konkurskosten (Gebühren Konkursamt, Publikation SHAB, Verwalterhonorar) betragen ca. CHF 2'000–5'000 und werden als "Masseschulden" vorrangig aus der Konkursmasse bezahlt, bevor Gläubiger bedient werden.

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Quellen & Referenzen

Foto von MProfi AG Team

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Unser Team aus Insolvenzberatern und Juristen hat sich auf die proaktive Konkursabwehr spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in der kritischen Phase zwischen Konkursbegehren und Eröffnung. Unsere Expertise umfasst Vergleichsverhandlungen, Nachlassstundungsverfahren und strategische Sanierungsberatung nach Schweizer SchKG.

Verfasst am:

Konkursbegehren erhalten — Was tun in 10 Tagen? (2026) | Konkurse Abwenden