Konkursbegehren erhalten — Was tun in 10 Tagen?
Ein Gläubiger hat ein Konkursbegehren gegen Sie eingereicht. Sie haben ca. 10 Tage Zeit zu reagieren. Dieser Guide erklärt alle rechtlichen Optionen nach Art. 190 SchKG.
HINWEIS · KEINE RECHTSBERATUNG
Wichtiger Hinweis — Keine Rechtsberatung
Die Informationen auf dieser Seite dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf Schweizer Recht (SchKG/OR) und können sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung ändern.
Empfehlung: Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Schuldenberatungsstelle.
⏰ Zeitdruck: 10 Tage bis Verhandlung
Das Konkursbegehren wurde am Betreibungsamt eingereicht. Die Konkursverhandlung findet in der Regel 10-14 Tage nach Zustellung des Konkursbegehrens statt. Sie erhalten eine Vorladung mit dem genauen Termin.
Handeln Sie JETZT: Jeder verlorene Tag reduziert Ihre Verhandlungsmöglichkeiten.
Ein Konkursbegehren ist ein formeller Antrag eines Gläubigers beim Betreibungsamt zur Konkurseröffnung. Gemäss Art. 190 SchKG kann jeder Gläubiger, dessen Forderung durch Rechtsöffnung festgestellt ist oder auf einem vollstreckbaren gerichtlichen Entscheid beruht, den Konkurs beantragen. Die Verhandlung erfolgt innert ca. 10-14 Tagen am Betreibungsamt.
Art. 190 SchKGWas ist ein Konkursbegehren?
Ein Konkursbegehren (auch: Konkursantrag) ist ein formeller Antrag eines Gläubigers beim zuständigen Betreibungsamt, den Konkurs gegen Sie oder Ihr Unternehmen zu eröffnen.
Voraussetzungen für ein Konkursbegehren:
- Rechtsöffnung: Der Gläubiger hat bereits einen Rechtsöffnungstitel (Zahlungsbefehl mit Rechtsvorschlag, gerichtliches Urteil)
- Forderungsbestand: Die Forderung ist rechtskräftig festgestellt
- Formeller Antrag: Der Gläubiger stellt beim Betreibungsamt einen schriftlichen Konkursantrag
Das Betreibungsamt prüft den Antrag und lädt Sie zur Konkursverhandlung ein. Diese findet in der Regel 10-14 Tage nach Einreichung des Konkursbegehrens statt.
Wichtig: Ein Konkursbegehren ist nicht dasselbe wie eine normale Betreibung. Es ist bereits die letzte Stufe vor der Konkurseröffnung.
Wie läuft die Frist ab?
Konkursbegehren eingereicht
Gläubiger reicht Konkursbegehren beim Betreibungsamt ein
Vorladung erhalten
Sie erhalten Post vom Betreibungsamt mit Termin zur Konkursverhandlung (A-Post Einschreiben)
Handlungsfenster
Zeit für Zahlung, Vergleichsverhandlung oder Vorbereitung zur Konkursverhandlung
Konkursverhandlung
Termin am Betreibungsamt. Erscheinen ist Pflicht. Entscheidung: Konkurs JA/NEIN
Keine Einsprache möglich: Anders als bei einer normalen Betreibung gibt es beim Konkursbegehren keine Einsprachefrist. Die einzige Möglichkeit ist, zur Verhandlung zu erscheinen und dort zu argumentieren.
Welche Optionen habe ich?
Gemäss Art. 172 Ziff. 3 SchKG kann das Konkursverfahren eingestellt werden, wenn die Forderung des Gläubigers vollständig getilgt wird oder ein Vergleich geschlossen wird. Dies ist auch noch am Tag der Konkursverhandlung möglich, solange die Eröffnung nicht ausgesprochen wurde.
Art. 172 Ziff. 3 SchKG| Kriterium | Option | Zeitrahmen | Erfolgsaussicht | Kosten | Risiko |
|---|---|---|---|---|---|
| 💰 Vollständige Zahlung | Sofort bis Verhandlung | ✓ 100% | Forderungsbetrag | ✓ Kein Risiko | |
| 🤝 Vergleichsangebot | 3-7 Tage | ~ 60-80% | 50-70% der Forderung | ⚠ Mittel (abhängig vom Gläubiger) | |
| 📄 Nachlassstundung | 5-10 Tage | ~ 40-60% | CHF 2'000-5'000 + Anwalt | ⚠ Hoch (komplexes Verfahren) | |
| ⚖️ Forderung anfechten | Am Verhandlungstermin | ~ 10-30% | Gering (Beweismittel) | ✗ Sehr hoch (Konkurs wahrscheinlich) | |
| 🚫 Nichts unternehmen | — | ✗ 0% | Konkurskosten CHF 2'000+ | ✗ Konkurs garantiert |
Option 1: Vollständige Zahlung
Wenn Sie die gesamte Forderung (inkl. Zinsen, Kosten) sofort bezahlen, zieht der Gläubiger das Konkursbegehren zurück. Der Konkurs wird verhindert.
Option 2: Vergleichsangebot
Sie unterbreiten dem Gläubiger ein Vergleichsangebot (z.B. 50% Sofortzahlung + 50% in Raten über 6 Monate). Wenn der Gläubiger zustimmt, wird der Konkurs verhindert.
Typische Vergleichsquoten:
- Sofortzahlung: 30-50% der Forderung (höhere Akzeptanz bei Gläubigern)
- Gemischte Zahlung: 20-30% sofort + Rest in 3-12 Raten
- Mit Sicherheit: 40-60% mit Bankgarantie oder Bürgschaft
Option 3: Nachlassstundung beantragen
Ein Antrag auf Art. 293ff SchKG (Nachlassstundung) beim Gericht stoppt den Konkurs vorübergehend. Sie erhalten 4-6 Monate Zeit für einen Nachlassvertrag mit allen Gläubigern.
Voraussetzungen:
- Sanierungsfähigkeit (Geschäft ist grundsätzlich lebensfähig)
- Mindestens 25% Deckungsgrad für Klasse 3-Gläubiger
- Provisorischer Sachwalter wird bestellt
- Anwaltliche Vertretung empfohlen (CHF 3\'000-10\'000)
Option 4: Forderung anfechten
Sie können an der Konkursverhandlung argumentieren, dass die Forderung nicht besteht oder bereits bezahlt wurde. Voraussetzung: Sie können dies mit Beweisen belegen (Quittungen, Überweisungsbestätigungen, Vertragsänderungen).
Erfolgschancen: Sehr gering (10-30%), da der Gläubiger bereits einen Rechtsöffnungstitel hat. Das Betreibungsamt prüft nur formale Aspekte.
⚠️ STOPP — Lohnforderungen — Besondere Vorsicht
Bei offenen Lohnforderungen (Art. 219 Abs. 4 SchKG) besteht erhöhtes Strafbarkeitsrisiko. Die Priorisierung dieser Forderungen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Plattform ersetzt keine Rechtsberatung. Bei den beschriebenen Szenarien ist professionelle Unterstützung zwingend erforderlich.
Was passiert bei der Konkursverhandlung?
Die Konkursverhandlung findet am Betreibungsamt statt. Anwesend sind:
- Betreibungsbeamter: Leitet die Verhandlung
- Gläubiger: Hat das Konkursbegehren gestellt (kann auch fernbleiben)
- Schuldner (Sie): Müssen erscheinen oder vertreten sein
Ablauf der Verhandlung:
- Eröffnung: Betreibungsbeamter stellt Konkursbegehren vor
- Ihre Stellungnahme: Sie können Zahlung, Vergleich oder Einwände vorbringen
- Gläubiger-Stellungnahme: Gläubiger kann Vergleichsangebot annehmen oder ablehnen
- Entscheidung: Betreibungsbeamter eröffnet Konkurs oder stellt Verfahren ein
Mögliche Ausgänge:
✓ Einstellung des Verfahrens
Zahlung oder Vergleich akzeptiert → Konkursbegehren wird zurückgezogen → Kein Konkurs
✗ Konkurseröffnung
Keine Einigung → Betreibungsbeamter eröffnet Konkurs → Publikation im SHAB → Konkursverwalter übernimmt
Häufige Fragen
Sie haben faktisch 10 Tage Zeit bis zur Konkursverhandlung am Betreibungsamt (ca. 14 Tage nach Zustellung des Konkursbegehrens). Technisch gibt es keine Einsprachefrist wie bei der Betreibung, aber die Verhandlung findet in diesem kurzen Zeitfenster statt.
Wenn Sie nicht zur Verhandlung erscheinen und keine Zahlung oder Vergleichsvereinbarung vorweisen, wird das Konkursamt den Konkurs eröffnen. Sie verlieren dann die Kontrolle über Ihr Vermögen, und ein Konkursverwalter übernimmt die Verwertung.
Eine "Einsprache" wie bei der Betreibung gibt es nicht. Sie können aber argumentieren, dass die Forderung nicht besteht oder bereits bezahlt ist. Beweisen Sie dies mit Belegen (Zahlungsbestätigungen, Quittungen) am Verhandlungstermin.
Nicht zwingend. Sie können ein Vergleichsangebot unterbreiten (z.B. 50% Sofortzahlung + Ratenzahlung). Wenn der Gläubiger zustimmt und das Konkursbegehren zurückzieht, wird der Konkurs verhindert (Art. 172 Ziff. 3 SchKG).
Die Konkurskosten (Gebühren Konkursamt, Publikation SHAB, Verwalterhonorar) betragen ca. CHF 2'000–5'000 und werden als "Masseschulden" vorrangig aus der Konkursmasse bezahlt, bevor Gläubiger bedient werden.
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Quellen & Referenzen

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Insolvenzberatung & SanierungSpezialisiert auf SchKG-VerfahrenÜber 50 erfolgreich verhinderte Konkurse15 Jahre Erfahrung in Gläubigerverhandlungen
Unser Team aus Insolvenzberatern und Juristen hat sich auf die proaktive Konkursabwehr spezialisiert. Wir unterstützen Unternehmen und Privatpersonen in der kritischen Phase zwischen Konkursbegehren und Eröffnung. Unsere Expertise umfasst Vergleichsverhandlungen, Nachlassstundungsverfahren und strategische Sanierungsberatung nach Schweizer SchKG.
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