1. Was ist das StaRUG?
Das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen(StaRUG) ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Es setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie 2019/1023 um.
Das StaRUG füllt eine wichtige Lücke: Bisher gab es in Deutschland nurInsolvenz oder nichts. Mit dem StaRUG können Unternehmen jetzt vor der Insolvenz saniert werden — ohne das Stigma und die Nachteile eines formellen Insolvenzverfahrens.
Kernidee des StaRUG:
Unternehmen sollen sich restrukturieren können, bevor sie zahlungsunfähig werden — und zwar außerhalb eines Insolvenzverfahrens, vertraulich und unter eigener Regie.
Drei Säulen des StaRUG
| Säule | Regelung | Funktion |
|---|---|---|
| Frühwarnsystem | § 101 StaRUG | Krisenfrüherkennung durch Steuerberater, WP |
| Sanierungsmoderation | §§ 94-100 StaRUG | Außergerichtliche Vermittlung mit Gläubigern |
| Restrukturierungsrahmen | §§ 29-72 StaRUG | Gerichtlich bestätigter Restrukturierungsplan |
2. Voraussetzungen — Wann ist StaRUG möglich?
✅ StaRUG-Verfahren MÖGLICH bei:
- Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) — Liquiditätsprobleme in 12-24 Monaten absehbar
- Unternehmen ist noch sanierungsfähig
- Restrukturierungskonzept liegt vor oder kann erstellt werden
- Gesellschafter/Geschäftsführer kooperieren
❌ StaRUG-Verfahren AUSGESCHLOSSEN bei:
- Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten (§ 17 InsO)
- Überschuldung bereits eingetreten (§ 19 InsO)
- Kein tragfähiges Sanierungskonzept erkennbar
- Verfahren würde nur der Verschleppung dienen
⚠️ Wichtig: Timing ist entscheidend!
Das StaRUG-Verfahren steht nur in einem engen Zeitfenster offen: Nach Erkennen der drohenden Krise, aber VOR Eintritt der Insolvenzreife. Bei zu spätem Handeln bleibt nur noch der Weg ins Insolvenzverfahren.
Ausgeschlossene Forderungen
Gemäß § 4 StaRUG können bestimmte Forderungen NICHT in den Restrukturierungsplan einbezogen werden:
- Arbeitnehmerforderungen — Löhne, Gehälter, Abfindungen
- Pensionsansprüche — Betriebliche Altersversorgung
- Deliktische Forderungen — Schadensersatz aus unerlaubter Handlung
- Geldbußen und Geldstrafen
3. Die drei Verfahrensarten im StaRUG
| Verfahren | Gerichtsbeteiligung | Bindungswirkung | Kosten |
|---|---|---|---|
| Sanierungsmoderation §§ 94-100 StaRUG | Minimal — nur Bestellung des Moderators | Freiwillig Einigung erforderlich | EUR 10.000-30.000 |
| Restrukturierungsverfahren §§ 29-72 StaRUG | Mittel — Planbestätigung durch Gericht | Bindend 75% Mehrheit + Cram-Down | EUR 50.000-200.000 |
| Mit Stabilisierung §§ 49-59 StaRUG | Hoch — Stabilisierungsanordnung | Bindend + Vollstreckungsschutz | EUR 150.000-500.000+ |
Sanierungsmoderation — Der leichte Weg
Die Sanierungsmoderation nach §§ 94-100 StaRUG ist die niedrigschwelligste Option:
- Gericht bestellt einen neutralen Sanierungsmoderator
- Moderator vermittelt zwischen Schuldner und Gläubigern
- Ziel: Einvernehmlicher Sanierungsvergleich
- Keine Bindungswirkung — alle müssen zustimmen
- Ideal für überschaubare Gläubigerstruktur (3-10 Hauptgläubiger)
Restrukturierungsverfahren — Der formelle Weg
Das Restrukturierungsverfahren nach §§ 29-72 StaRUG ermöglicht einen bindenden Restrukturierungsplan:
- Schuldner erstellt Restrukturierungsplan
- Abstimmung in Gläubigergruppen (75% Mehrheit pro Gruppe)
- Cram-Down möglich (§ 26 StaRUG) — ablehnende Gruppen können überstimmt werden
- Gerichtliche Planbestätigung macht Plan für alle verbindlich
4. Der Restrukturierungsplan (§§ 5-28 StaRUG)
Der Restrukturierungsplan ist das Herzstück des StaRUG-Verfahrens. Er regelt, wie Gläubigerforderungen umstrukturiert werden — ähnlich dem Insolvenzplan, aber ohne Insolvenzverfahren.
Aufbau des Restrukturierungsplans
Darstellender Teil (§ 6 StaRUG)
- • Aktuelle wirtschaftliche Lage
- • Ursachen der Krise
- • Geplante Sanierungsmaßnahmen
- • Vergleichsrechnung (Plan vs. ohne Plan)
- • Auswirkungen auf Beschäftigung
Gestaltender Teil (§ 7 StaRUG)
- • Gläubigergruppen und Quoten
- • Zahlungsmodalitäten (Raten, Stundung)
- • Forderungsverzichte
- • Sicherheitenfreigaben
- • Gesellschaftsrechtliche Maßnahmen
Gläubigergruppen (§ 9 StaRUG)
Gläubiger werden nach der Rechtsstellung ihrer Forderungen gruppiert:
| Gruppe | Gläubigertyp | Typische Quote |
|---|---|---|
| 1 | Gesicherte Gläubiger (Grundpfandrechte) | 80-100% |
| 2 | Ungesicherte Gläubiger (Lieferanten, etc.) | 30-60% |
| 3 | Nachrangige Gläubiger | 0-20% |
| 4 | Anteilsinhaber (GmbH-Gesellschafter, etc.) | Verwässerung |
Abstimmung & Cram-Down
Die Abstimmung erfolgt gruppenweise nach § 25 StaRUG:
- 75% Summenmehrheit in jeder Gruppe erforderlich
- Abstimmung per Versammlung oder schriftlich
Cram-Down nach § 26 StaRUG:
Wenn eine Gläubigergruppe ablehnt, kann das Gericht den Plan trotzdem bestätigen, wenn:
- • Die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat
- • Die ablehnende Gruppe nicht schlechter gestellt wird als ohne Plan
- • Die Gruppe angemessen am wirtschaftlichen Wert beteiligt wird
5. Stabilisierungsanordnung — Gerichtlicher Schutz
Die Stabilisierungsanordnung nach §§ 49-59 StaRUG bietet dem Schuldner Schutz vor Gläubigerzugriffen während der Restrukturierung.
Was die Stabilisierung bewirkt
✅ Vollstreckungssperre (§ 49 Nr. 1)
Zwangsvollstreckungen in das Vermögen des Schuldners werden gestoppt. Laufende Pfändungen werden eingestellt.
✅ Insolvenzantrags-Sperre (§ 49 Nr. 2)
Gläubigeranträge auf Insolvenzeröffnung werden für die Dauer der Stabilisierung nicht bearbeitet.
✅ Vertragskündigungs-Sperre (§ 55)
Vertragspartner können wichtige Verträge (Mietvertrag, Lieferverträge) nicht wegen Zahlungsrückständen kündigen.
✅ Verwertungs-Sperre (§ 49 Nr. 3)
Sicherungsgläubiger dürfen ihre Sicherheiten (z.B. Sicherungsübereignung) nicht verwerten.
Dauer der Stabilisierung
| Phase | Dauer | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Erstanordnung | 3 Monate | Antrag + Restrukturierungskonzept |
| Verlängerung | +1 Monat (max. 4 Monate gesamt) | Fortschrittsbericht, triftige Gründe |
| Ausnahme | +1 Monat (max. 5 Monate) | Bei besonderer Komplexität |
⚠️ Pflichten während der Stabilisierung:
- • Laufende Zahlungen leisten (Miete, Löhne, Lieferanten — neue Verbindlichkeiten)
- • Fortschrittsberichte an das Gericht
- • Keine Verschlechterung der Gläubigerposition
- • Bei Verstößen: Aufhebung der Stabilisierung
6. Ablauf eines StaRUG-Verfahrens in 5 Phasen
Krisenanalyse & Konzept (2-4 Wochen)
- • Prüfung: Liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor?
- • Erstellung eines Restrukturierungskonzepts
- • Identifikation der relevanten Gläubiger
- • Entscheidung: Moderation oder Restrukturierungsverfahren?
Anzeige beim Restrukturierungsgericht (1 Woche)
- • Anzeige der Restrukturierungssache (§ 31 StaRUG)
- • Optional: Antrag auf Stabilisierungsanordnung
- • Optional: Antrag auf Bestellung eines Restrukturierungsbeauftragten
- • Zuständig: Amtsgericht am Sitz des Schuldners
Planerstellung & Gläubigergespräche (4-8 Wochen)
- • Detaillierte Ausarbeitung des Restrukturierungsplans
- • Verhandlungen mit Schlüsselgläubigern
- • Bildung der Gläubigergruppen
- • Vorprüfung durch das Gericht (optional, § 47 StaRUG)
Abstimmung (2-4 Wochen)
- • Planangebot an alle betroffenen Gläubiger (§ 17 StaRUG)
- • Abstimmungsverfahren (schriftlich oder in Versammlung)
- • 75% Summenmehrheit pro Gruppe erforderlich
- • Bei Ablehnung: Cram-Down-Antrag prüfen
Gerichtliche Planbestätigung (2-4 Wochen)
- • Antrag auf Planbestätigung (§ 60 StaRUG)
- • Gerichtliche Prüfung der Zustimmungsvoraussetzungen
- • Bestätigungsbeschluss — Plan wird für alle verbindlich
- • Aufhebung der Restrukturierungssache
⏱️ Gesamtdauer: 3-6 Monate
Einfache Sanierungsmoderationen können in 4-8 Wochen abgeschlossen sein. Komplexe Verfahren mit Stabilisierung dauern 4-6 Monate.
7. Kosten eines StaRUG-Verfahrens
| Kostenart | Betrag (EUR) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Gerichtskosten | 2.000-20.000 | Abhängig vom Verfahrenswert |
| Restrukturierungsbeauftragter | 20.000-80.000 | Falls vom Gericht bestellt |
| Rechtsanwalt | 30.000-100.000 | Planerstellung, Verhandlungen |
| CRO / Sanierungsberater | 30.000-150.000 | Konzepterstellung, Umsetzung |
| Wirtschaftsprüfer | 10.000-30.000 | Vergleichsrechnung, Plausibilisierung |
| GESAMT | EUR 100.000-400.000 | Typische Bandbreite |
💡 Kostenvergleich:
Im Vergleich zur Insolvenz in Eigenverwaltung (5-15% des Verfahrenswerts) können die StaRUG-Kosten niedriger sein — vor allem aber bleibt das Stigma der Insolvenz aus, was für Kundenbeziehungen und Lieferantenkredite entscheidend sein kann.
8. Vergleich: StaRUG vs. Insolvenz
| Kriterium | StaRUG | Insolvenz (Eigenverwaltung) |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | VOR Insolvenz (drohende ZU) | IM Insolvenzverfahren |
| Öffentlichkeit | Nicht öffentlich (Standard) | Öffentlich (Insolvenzbekanntmachung) |
| Stigma | Gering | Hoch (Insolvenz-Label) |
| Gläubigermehrheit | 75% (Summe) | 50% (Kopf + Summe) |
| Arbeitnehmer | Nicht einbeziehbar | Transfergesellschaft, Insolvenzgeld |
| Vollstreckungsschutz | Max. 4-5 Monate | Unbegrenzt (Verfahrensdauer) |
| Kosten | EUR 100-400k | 5-15% des Verfahrenswerts |
| Dauer | 3-6 Monate | 12-24 Monate |
🎯 Fazit:
Das StaRUG ist ideal für Unternehmen, die frühzeitig handeln unddiskret sanieren wollen. Für tiefgreifende Restrukturierungen mit Personalabbau oder wenn bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist, bleibt die Eigenverwaltung nach InsO der richtige Weg.
9. FAQ — Häufige Fragen zum StaRUG
Was ist das StaRUG-Verfahren?
Das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) ermöglicht seit 2021 eine präventive Restrukturierung ohne formelles Insolvenzverfahren. Unternehmen können bei drohender Zahlungsunfähigkeit einen Restrukturierungsplan erstellen und mit Gläubigern abstimmen lassen.
Wann kann das StaRUG-Verfahren genutzt werden?
Das StaRUG-Verfahren steht nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit(§ 18 InsO) offen — typischerweise wenn Liquiditätsprobleme in 12-24 Monaten absehbar sind. Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet werden.
Wie lange dauert ein StaRUG-Verfahren?
Ein typisches StaRUG-Verfahren dauert 3-6 Monate, abhängig von der Komplexität. Die Stabilisierungsanordnung kann maximal 4 Monate (+1 Monat Verlängerung) betragen. Einfache Sanierungsmoderationen können bereits in 4-8 Wochen abgeschlossen sein.
Was kostet ein StaRUG-Verfahren?
Die Kosten variieren: Sanierungsmoderation EUR 10.000-30.000, Restrukturierungsverfahren EUR 50.000-200.000, komplexe Verfahren mit Stabilisierung EUR 150.000-500.000+. Hinzu kommen Beraterkosten (CRO, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer).
Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und Eigenverwaltung?
StaRUG ist ein PRÄVENTIVES Verfahren VOR der Insolvenz (bei drohender Zahlungsunfähigkeit). Die Eigenverwaltung (§ 270ff InsO) findetIM Insolvenzverfahren statt. StaRUG vermeidet das Stigma der Insolvenz und bietet mehr Flexibilität.
Können Gläubiger zum Verzicht gezwungen werden?
Ja, das StaRUG erlaubt einen "Cram-Down" nach § 26 StaRUG: Ablehnende Gläubigergruppen können überstimmt werden, wenn sie nicht schlechter gestellt werden als ohne Plan und die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat.
Was ist eine Stabilisierungsanordnung?
Die Stabilisierungsanordnung (§§ 49-59 StaRUG) ist ein gerichtlicher Schutz: Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt, Insolvenzanträge von Gläubigern gesperrt, Vertragsbeendigungen ausgesetzt — für maximal 4+1 Monate.
Ist das StaRUG-Verfahren öffentlich?
Nein, das StaRUG-Verfahren ist grundsätzlich NICHT öffentlich — ein wesentlicher Vorteil gegenüber dem Insolvenzverfahren. Nur bei der öffentlichen Variante (§ 84 StaRUG) erfolgt eine Bekanntmachung, was selten gewählt wird.
Ist StaRUG der richtige Weg für Ihr Unternehmen?
Das Timing ist entscheidend: Zu früh gibt es keinen Handlungsbedarf, zu spät bleibt nur die Insolvenz. Unsere Risikoanalyse zeigt Ihnen, welche Option passt.
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Rechtlicher Hinweis
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Das StaRUG-Verfahren erfordert anwaltliche Begleitung. Die angegebenen Kosten und Dauern sind Richtwerte und können im Einzelfall abweichen.
Rechtsstand: März 2026 | Anwendbares Recht: StaRUG, InsO (Deutschland)