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Eigenverwaltung vs. Schutzschirmverfahren

Direkter Vergleich der zwei wichtigsten Sanierungs-Pfade in Eigenverwaltung — mit konkreten Voraussetzungen, Kosten und Timing.

Vergleichs-Tabelle

KriteriumEigenverwaltung (§ 270 InsO)Schutzschirm (§ 270b InsO)
VoraussetzungInsolvenzeröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit ODER Überschuldung)NUR drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
PhaseWährend InsolvenzverfahrenVOR Insolvenzeröffnung (Vorbereitung)
Dauer6–12 MonateMax. 3 Monate
KontrolleGeschäftsführung + Sachwalter (Aufsicht)Geschäftsführung + Sachwalter (Aufsicht)
AnschlussPlan oder LiquidationEröffnung Eigenverwaltung mit Plan
VorteilVoller Insolvenzschutz, sofortige Mass­nahmenStrukturierte Plan-Vorbereitung mit Schutz
RisikoAufhebung wenn unzuverlässigAufhebung wenn Sanierung aussichtslos

Wann nimmt man was?

Eigenverwaltung direkt wenn die 3-Wochen-Frist fast abgelaufen ist und schnelle Sanierungs-Massnahmen nötig sind (Pflichtinsolvenzverfahren). Beispiel: Lieferantenboykott droht, sofortige Lieferanten-Verhandlungen mit Insolvenzschutz nötig.

Schutzschirm wenn die Krise erkannt wurde, aber noch keine akute Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist und Zeit für eine durchdachte Plan-Vorbereitung sinnvoll ist (typisch 4-12 Wochen). Vorteil: Geschäfts­ kontinuität bleibt nach aussen weitgehend unverändert.

Kosten-Realität für KMU

Sachwalter-Vergütung typisch 60 % eines normalen Insolvenzverwalters, plus Gerichtskosten von 0.4 %–1 % der Insolvenzmasse. Bei einem Mittelständler mit EUR 5 Mio Aktiva fallen ca. EUR 80'000–150'000 an — deutlich günstiger als ein Regelverfahren mit fremdem Verwalter (EUR 200'000+).

Praxis-Tipps

  • Anwalt + Steuerberater + Treuhänder im Trio frühzeitig involvieren
  • Insolvenzplan-Skizze schon BEI Schutzschirm-Antrag mitliefern
  • Hauptgläubiger-Gespräche VORBEREITEN, nicht abwarten
  • Mitarbeiter-Kommunikation strukturieren mit Betriebsrat
  • Liquidität für 90 Tage demonstrieren — sonst keine Eröffnung

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Diese Seite gibt Praxis-Orientierung — sie ersetzt keine konkrete Sanierungs­ beratung durch Fachanwalt für Insolvenzrecht oder Steuerberater mit Sanierungs­ erfahrung.

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